Geschäftswagen verkauft - Beleg und wie buchen?

  • Wir haben einen Geschäftswagen im Anlagevermögen, der komplett abgeschrieben ist. Jetzt haben wir ihn (mit ausgewiesener Mwst.) verkauft. Kann ich eigentlich darüber eine Rechnung erstellen? Was für ein Erlöskonto muß ich dann nehmen? Oder wie soll ich den Zahlungseingang (bar) und die Mwst. sonst verbuchen? Muß ich ihn dann aus dem Anlagevermögen noch separat herausnehmen?


    Viele Fragen ....


    Bobo

  • Hallo bobo68,


    wenn gestellte Fragen allzu simpel sind, riskiert man, keine Antworten zu erhalten. Aber natürlich erst recht, wenn die Fragen einen inneren Widerspruch enthalten (du schreibt von "ausgewiesener MwSt.", stellst aber zugleich das Erstellen einer Rechnung in Frage).


    Wer am Geschäftsleben teilnimmt, dem ist in der Regel bekannt, dass das BGB ihn als Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch des Käufers ohne Mehrkosten eine (quittierte) Rechnung auszuschreiben (§ 368 BGB); denn eine Rechnung zu erteilen, bedeutet ja nicht, zusätzliche Pflichten zu übernehmen, die nicht schon ohne Rechnung bestünden. Eine Rechnung ändert nichts mehr am status quo, wie er durch den (auch mündlichen) Verkauf (der immer ein Vertrag ist) zustande kommt.


    Und deine zweite Frage beantwortet sich auch wie von selbst: Für buchhalterische Konten gibt es überhaupt keinen "numerus clausus", auch nicht für Bilanzierer. Wenn dir kein schon bekanntes Konto einfällt, kannst du dir einfach selbst eines bauen (es im Kontenplan betexten und ihm eine Nummer geben). So darf auch ein bilanzierender Buchhalter verfahren. Um die Umsatzsteuerfunktion aber mit auf dem Konto drauf zu haben, ist es natürlich praktischer, ein bereits vom Kontenplan angebotenes Konto zu verwenden.


    Gib also in die Maske der Buchungserfassung als Gegenkonto versuchsweise einfach eine Konto-Nummer ganz in der Nachbarschaft des allgemein für "Umsatzerlöse 19 %" verwendeten Kontos ein. Wenn das allgemeine Umsatzkonto bei dir die Nummer 8400 hat, so probier jetzt die Nummer 8410 aus, ob sie mit 19 % betextet ist. Wenn nein, schau im Kontenplan nach, welche anderen Nummern sich da mit 19 % USt tummeln. Wenn ja, dann gib dem Kontotext in deinem Kontenplan flugs die Zusatzbezeichnung "wegen Verkauf Anlagegüter" und verwende es als Gegenkonto für deinen PKW-Verkauf.


    Mit einem Mehr an Kontenrahmen-Systematik braucht sich erst recht nicht zu beschäftigen, wer nur Aufzeichnungen für die EÜR macht.


    Es grüßt
    eulaka

  • Ich weiß, daß ich eine Rechnung ausstellen sollte. Der Käufer hat sich aber nur mit dem Kaufvertrag zufrieden gegeben, daher ist die Rechnung nur für meine Unterlagen gedacht. Aber: Wenn ich den Wagen verkaufe, sind das ja außerordentliche Erlöse. Und dieses Konto möchte ich ja schon beim Ausstellen der Rechnung ansprechen. Dort sind aber nur die "normalen" Erlöse verknüpft. Und das wollte ich wissen: Wie ich über die Rechnung direkt auf die außerordentlichen Erlöse buchen kann. Alles andere ist mir bekannt.


    Bobo

  • Moin,


    wenn Du auch einen abgeschriebenen Gegenstand aus dem Anlagevermögen verkaufst, gehört der Erlös auf das Konto 8820 (Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn))


    Nach der unter "hilfe" Erste Hilfe Steuern und Buchführung, ist das Thema genau beschrieben. Wähle dort "Themen" aus und dann "Zuschreibungen und Abgänge im Anlagenverzeichnis"
    Der Weg geht über das Anlagenverzeichnis und dort Abschaffung buchen, ist aber genau erklärt.

  • Es scheint nur so wie in der Beschreibung zu funktionieren, wenn das Anlagegut noch nicht auf 0 €, sondern auf 1 € Restwert abgeschrieben wurde. Ist das so? Beim Wert "0", den der Wagen im AV hatte, konnte ich den Wagen nicht aus dem AV herausbuchen.


    Musko, kannst Du nochmal antworten, bitte?


    Bobo