"Steuerpfl. Anteil ZVK" - wo eintragen?

  • Hallo!


    Wo trage ich denn den "Steuerpfl. Anteil ZVK" für die Steuererklärung 2012 ein? Die Hinweise im Forum helfen mir bei der aktuellen Software so gerade nicht weiter.


    Viele Grüße, Jens

  • Leider kann ich das nicht sagen.
    Der Punkt steht unter "33.Ausgezahltes Kindergeld" ohne Nummer. Der nächste Punkt wäre "Freiw. KV/PV AN-Ant." mit 0,- Euro.
    Lassen ggf. andere Werte Rückschlüsse zu, ob es sich um eine Rentenzahlung handelt? Meine Frau ist Ärztin und ihre LSB sieht etwas anders aus als meine. :)
    VG, Jens

  • Moin ...


    Frag doch dort nach, von wo Du die Bescheinigung bekommen hast ...


    Wäre für mich erst mal der 1. Ansprechpartner !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo Jens!


    Kann hier wirklich niemand weiterhelfen?

    Da du keine weiteren Informationen gibst, ist es sehr schwer zu helfen. Insbesondere solltest du ja wissen, ob du eine Rente beziehst oder nicht. Was in den Lohnsteuerbescheinigungen zu stehen hat, legt das Finanzministerium fest. Deine Zeile ist auf Seite 11 dieses BMF-Schreibens beschrieben.
    Wenn du z.B. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bist, dann dürfte sich der Eintrag auf den versteuerten Anteil der Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) beziehen. Diese Beträge sind dann im versteuerten Lohn/Gehalt enthalten und nicht noch einmal einzutragen. Ob die Beiträge z.B. als Riester- oder Basisrentenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können, kannst du nur mit dem Träger der ZVK klären.


    Viele Grüße
    Rautka