Hallo zusammen,
nach der Übernahme der Daten aus der Feststellungserklärung 2012 für das Jahr 2011 frage ich mich wohin mit den Heizölkosten
die im Jahr 2012 ausgegeben wurden. Den Ersteller der letzten Feststellungserklärung kann ich leider nicht mehr fragen weil er im Jahr 2012 verstorben ist.
Wir sind eine Bruchteilsgemeinschaft und haben ein Wohnhaus mit einigen Wohnungen.
67,7 % der Wohnfläche ist vermietet und 32,3 % der Wohnfläche wird von Eigentümern bewohnt.
Wir haben im Jahr 2012 für über Heizöl 7.000 € ausgegeben.
Wo werden diese Ausgaben sinnvollerweise eingetragen? Bei den Erhaltungsaufwendungen ?
Im Jahr 2011 wurde kein Heizöl gekauft jedoch im Jahr 2010.
Die Kosten der Heizölbeschaffung im Jahr 2010 wurde in der Feststellungserklärung für das Jahr 2010 als größere
Erhaltungsaufwendung auf 3 Jahre verhältnismäßig (32,3 %) verteilt. Von dieser Investition sind noch ca. 2.000 € im Jahr 2012
anzusetzen.
Wie ober bereits erwähnt mussten wir im Jahr 2012 Heizöl für über 7.000 € kaufen.
Macht es Sinn diese Ausgaben genau so verteilen ?
Wenn das so gemacht werden kann frage ich mich, wie bringe ich die Kosten für Heizöl bei den "Laufenden Betriebskosten"
unter ?
Mit freundlichen Grüßen
IchBins