Gesonderte (und einheitliche) Feststellungserklärung und Heizölkosten

  • Hallo zusammen,


    nach der Übernahme der Daten aus der Feststellungserklärung 2012 für das Jahr 2011 frage ich mich wohin mit den Heizölkosten
    die im Jahr 2012 ausgegeben wurden. Den Ersteller der letzten Feststellungserklärung kann ich leider nicht mehr fragen weil er im Jahr 2012 verstorben ist.


    Wir sind eine Bruchteilsgemeinschaft und haben ein Wohnhaus mit einigen Wohnungen.
    67,7 % der Wohnfläche ist vermietet und 32,3 % der Wohnfläche wird von Eigentümern bewohnt.


    Wir haben im Jahr 2012 für über Heizöl 7.000 € ausgegeben.


    Wo werden diese Ausgaben sinnvollerweise eingetragen? Bei den Erhaltungsaufwendungen ?


    Im Jahr 2011 wurde kein Heizöl gekauft jedoch im Jahr 2010.
    Die Kosten der Heizölbeschaffung im Jahr 2010 wurde in der Feststellungserklärung für das Jahr 2010 als größere
    Erhaltungsaufwendung auf 3 Jahre verhältnismäßig (32,3 %) verteilt. Von dieser Investition sind noch ca. 2.000 € im Jahr 2012
    anzusetzen.


    Wie ober bereits erwähnt mussten wir im Jahr 2012 Heizöl für über 7.000 € kaufen.
    Macht es Sinn diese Ausgaben genau so verteilen ?


    Wenn das so gemacht werden kann frage ich mich, wie bringe ich die Kosten für Heizöl bei den "Laufenden Betriebskosten"
    unter ?



    Mit freundlichen Grüßen
    IchBins

  • Hallo Hermann,


    Heizölkosten sind doch keine Erhaltungsaufwendungen. Diese werden doch auf die Mieter umgelegt.

    Es müssten doch aus früheren Erklärungen noch Unterlagen existieren, an welchen man sich orientieren kann.


    Selbstverständlich wurden die Heizölkosten auf die Mieter und die im Hause wohnenden Eigentümer umgelegt. In der Feststellungserklärung sind die Ausgaben für Heizung und Warmwasser unter Anlage V einzutragen.
    In den letzten Jahren wurden die Heizölkosten unter den Erhaltungsaufwendungen abgesetzt.
    Die laufenden Einkünfte aus Vermietung die das Wiso-Steur-Sparbuch für jeden einzelnen der Feststellungsbeteiligten in den letzten Jahren errechnet hatte waren fast identisch mit den Einkünften die das Finanzamt im Bescheid mitgeteilte. Gerade eben sprach ich mit dem Finanzamt über dieses Thema (hat sich nicht als Selbstanzeige ausgewirkt) und erhielt die Auskunft, dass man die Beschaffungs-Kosten für Heizöl nur unter Anlage V eintragen sollte. Wird es unter den Erhaltungsaufwendungen eingetragen kann es sein, dass es das Finanzamt nicht bemerkt. ;)


    Gruß
    IchBins

    • Offizieller Beitrag

    Heizölkosten sind doch keine Erhaltungsaufwendungen.

    Wird es unter den Erhaltungsaufwendungen eingetragen kann es sein, dass es das Finanzamt nicht bemerkt. ;)

    Bei Heizölkäufen handelt es sich eben gerade nicht um Erhaltungsaufwendungen, sondern um ganz normale (umlagefähige) Werbungskosten, die in diesem Fall in Zeile 46 auf Seite 2 der Anlage V 2013 (..., Heizung, ...) einzutragen ist.


    Und genau deshalb ist für diese Kosten auch keine Verteilung auf drei bis fünf Jahre i.S.d. Regelung des § 82b EStDV zulässig.