Hallo!
Ich habe gegen einen Steuerbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt. Nun habe ich vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, mit dem ich auf die Möglichkeit hingewiesen werde, den Einspruch zurückzunehmen.
Nun meine Frage: In dem Schreiben wird nicht auf die Möglichkeit, einer "Verböserung" durch meinen Einspruch hingewiesen, auch wird der Terminus "Verböserung" nicht verwendet. Kann ich somit sicher gehen, dass der Steuerbescheid nach der Entscheidung über meinen Einspruch im schlimmsten Falle gleich bleibt?
Lieben Dank im voraus!