Wo Einnahmen angeben als Dozent/Kleinunternehmer m. § 4 Nr.21 UStG ?

  • Liebe Steuerfans,


    könnte mir jemand sagen, wo ich meine Einnahmen eintrage, die ich als freiberuflicher Dozent/Lehrer und Kleinunternehmer erwirtschaftet habe.


    Erfolgt dies unter "Betriebseinnahmen" ->"Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" innerhalb der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ??
    Habe natürlich auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aufgeführt, da davon befreit (-> Unterricht an geprüften Schulen und Bildungseinrichtungen).


    Vielen Dank im voraus :love: