Erbitte Hilfe zu erstmals fälligen Angaben zu Wohnraum und Mieteinnahmen

  • Hallo @ all,


    ich nutze WISO seit vielen Jahren, doch erstmals bleibe ich im Programm stecken und hoffe hier auf Hilfe. Natürlich habe ich das Forum vorher durchsucht, aber nicht das passende gefunden.
    Situation:
    Ich habe im Jahr 2008 das 2-Fam-Wohnhaus von meinen Eltern überschrieben bekommen. Mittlerweile lebt meine pflegebedürftige Mutter unentgeltlich w/Nießbrauch im EG, das OG ist seit Juli 2012 vermietet. Im Bereich selbstgenutzte Objekte bin ich nicht zurechtgekommen, dann habe ich es unter Vermietete Objekte versucht, aber nur da kann ich den unentgeltlich überlassenen Wohnraum nicht angeben. Und ich habe dort kein Arbeitszimmer dort, dass ich geltend machen möchte. Wird Nießbrauch wie selbstgenutzter Wohnraum behandelt?


    Folgende Angaben habe ich nun gemacht:


    Zu Anschaffung oder Herstellung: Schenkung ist nicht zur Verfügung. Der ursprüngliche Wohnungsneubau war 1924. Ich habe lediglich eine Bauakte für den Umbau/Aufstockung im Jahr 1968 zur Verfügung - diese Daten habe ich jetzt eingetragen- Bezugsdatum = Fertigstellung.


    Das Objekt wird (teilweise) vermietet oder unentgeltlich überlassen
    Größe der selbstgenutzten Wohnungen insgesamt: 0
    Davon zu Wohnzwecken vermietet: 72
    Größe der übrigen Wohnungen insgesamt 70
    Davon unentgeltlich überlassen 70
    Wohn-/Nutzfläche insgesamt 142
    Anteil der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt: 49,3%


    Angaben zur Vemietung, unentgeltlicher Überlassung, Arbeitszimmer kann ich nicht machen, denn ich erhalte stets die Meldung "Bitte vervollständigen Sie erst die Angaben zur Nutzung und den Wohnflächen".


    Wo ist hier mein sicher grundsätzlicher (Denk-)Fehler?


    Die nächste Frage ist genereller Natur: Zu dem Haus gehört natürlich auch ein Garten, Nebengebäude, Garage, Keller die nicht vermietet, aber zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen und für die Aufwendungen anfallen. Diese sind in den Wohnungsgrößen natürlich nicht enthalten. Muß dies irgendwo angegeben werden?


    Auch wenn ich mich mit diesen Fragen bis auf die Knochen in diesem Forum blamieren sollte - ich wüßte nicht, wo ich sie sonst stellen könnte und bin für Eure Antworten sehr dankbar!

  • ich wüßte nicht, wo ich sie sonst stellen könnte


    .....bei einem Steuerberater :!:
    Gerade bei deinem Wissensstand würde ich die erste Steuererklärung bei dem Sachverhalt von einem Fachmann erledigen lassen.
    Das erspart Ärger und Geld.
    MfG Günter

  • Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe seit Jahren das Programm, weil ich eben die Kosten für den Steuerberater nicht mehr einsehe. Wenn ich meine ESt-Erkärung jetzt an einen solchen übergebe, bin ich weiterhin auf ihn angewiesen und kann die notwendigen Basis-Inforamtionen vermutlich nicht ins Programm übertragen. Denn er arbeitet ja nicht mit WISO. Ich hatte gehofft, Hinweise zu den Eingabemasken zu erhalten, vermutlich habe ich hier einfach ein grundsätzlichen Fehler gemacht - das Programm fragt Nießbrauch ja gar nicht ab. Der damalige Steuerberater meiner Eltern hat den Notariatsentwurf abgenickt, meine Eltern bzw. meine Mutter sind seit Jahren ausgesteuert. Mal abgesehen vom Nießbrauch bin ich nicht in der Lage, die Programm-Maske korrekt zu füllen. Sollte es an anderer Stelle hierfür Unterstützung geben, bedanke ich mich jetzt schon für jeden Tip.

  • Sollte es an anderer Stelle hierfür Unterstützung geben, bedanke ich mich jetzt schon für jeden Tip.


    Sogar ich würde bei Nießbrauch nichts ohne fachliche Unterstützung machen.
    Reicht das?
    MfG Günter

  • Hallo Günter, ja das reicht, vielen Dank für die klare Aussage eines Erleuchteten. :thumbup:
    Mittlerweile habe ich weiter im Forum gesucht und soviel zum Nießbrauch verstanden: Da die Mieteinnahmen gem. Vertrag meiner Mutter zustehen. könnte nur sie die Aufwandskosten geltend machen.
    Tatsächlich werden die Mieteinnahmen einvernehmlich meinen KfW- Kredit für den altersgerechten Umbau tilgen. Da meine Mutter ausgesteuert ist, gibt es weder für sie noch für mich was zu tun und anzusetzen. Doch ich lasse mir das vor Abgabe sicherheitshalber vom Steuerberater meiner Eltern bestätigen. Vielen Dank für Eure Zeit für einen bloody Newbie! ;)