Hallo @ all,
ich nutze WISO seit vielen Jahren, doch erstmals bleibe ich im Programm stecken und hoffe hier auf Hilfe. Natürlich habe ich das Forum vorher durchsucht, aber nicht das passende gefunden.
Situation:
Ich habe im Jahr 2008 das 2-Fam-Wohnhaus von meinen Eltern überschrieben bekommen. Mittlerweile lebt meine pflegebedürftige Mutter unentgeltlich w/Nießbrauch im EG, das OG ist seit Juli 2012 vermietet. Im Bereich selbstgenutzte Objekte bin ich nicht zurechtgekommen, dann habe ich es unter Vermietete Objekte versucht, aber nur da kann ich den unentgeltlich überlassenen Wohnraum nicht angeben. Und ich habe dort kein Arbeitszimmer dort, dass ich geltend machen möchte. Wird Nießbrauch wie selbstgenutzter Wohnraum behandelt?
Folgende Angaben habe ich nun gemacht:
Zu Anschaffung oder Herstellung: Schenkung ist nicht zur Verfügung. Der ursprüngliche Wohnungsneubau war 1924. Ich habe lediglich eine Bauakte für den Umbau/Aufstockung im Jahr 1968 zur Verfügung - diese Daten habe ich jetzt eingetragen- Bezugsdatum = Fertigstellung.
Das Objekt wird (teilweise) vermietet oder unentgeltlich überlassen
Größe der selbstgenutzten Wohnungen insgesamt: 0
Davon zu Wohnzwecken vermietet: 72
Größe der übrigen Wohnungen insgesamt 70
Davon unentgeltlich überlassen 70
Wohn-/Nutzfläche insgesamt 142
Anteil der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt: 49,3%
Angaben zur Vemietung, unentgeltlicher Überlassung, Arbeitszimmer kann ich nicht machen, denn ich erhalte stets die Meldung "Bitte vervollständigen Sie erst die Angaben zur Nutzung und den Wohnflächen".
Wo ist hier mein sicher grundsätzlicher (Denk-)Fehler?
Die nächste Frage ist genereller Natur: Zu dem Haus gehört natürlich auch ein Garten, Nebengebäude, Garage, Keller die nicht vermietet, aber zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen und für die Aufwendungen anfallen. Diese sind in den Wohnungsgrößen natürlich nicht enthalten. Muß dies irgendwo angegeben werden?
Auch wenn ich mich mit diesen Fragen bis auf die Knochen in diesem Forum blamieren sollte - ich wüßte nicht, wo ich sie sonst stellen könnte und bin für Eure Antworten sehr dankbar!