Mwst oder nicht? Tagegeld für Selbstständige auf Reisen

  • Hallo Leute,


    - Ich bin Selbstständiger und USt-pflichtig.
    - Ich bin öfters für eine kleine französische Non-Profit Organisation im Ausland, die steuerlich als Privatperson zu betrachten ist (also kein Reverse-Charge-Verfahren möglich).
    - Um meine Unkosten abzudecken, wenn ich auf Reisen bin, haben wir ein "Tagegeld" zusätzlich zum Honorar ausgemacht. Das ist in der Branche üblich, da ich in viel in Entwicklungsländern unterwegs bin und man dort einfach keine Belege bekommen kann.

    Meine Frage ist: wie muss ich dieses Tagegeld steuerlich behandeln?

    Wir das behandelt wie eine Leistung von mir, so dass da nochmal 19% Mwst drauf kommen, oder gibt es da noch einen anderen Mechanismus? Durchlaufender Posten kommt nicht in Frage, da es keine Rechnungen gibt auf denen die Organisation als Leistungsempfänger erwähnt ist.

    Arbeitnehmer müssen ja auch das Geld, dass sie für Verpflegungskostenmehraufwand von Arbeitgeber erstattet bekommen, nicht versteuern. Mir ist aber nicht klar wie das bei Selbstständigen läuft die den gleichen (oder einen ähnlichen) Betrag vom Auftraggeber erstattet bekommen.

    Vielen Dank,


    mit freundlichen Grüßen,


    Timo