Feststellungserklärung und Nebenkosten des Geldverkehrs

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand verraten wo die "Nebenkosten des Geldverkehrs" in die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung eingetragen werden ?


    Mit freundlichen Grüßen


    IchBins

    • Offizieller Beitrag

    In dem Erklärungsvordruck der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gar nicht, sondern in der zugehörigen Einkunftsermittlung/EÜR (Anlage V, S, G, etc.). Und da ist die Anlage V doch ziemlich eindeutig in Ihren Zeilenbeschreibungen. Da sucht man sich das Passende zu den Finanzierungskosten einfach heraus und geht mit der Formularfunktion in den Eingabebereich des Steuerprogramms. Oder man nutzt die Such-/Hilfefunktion des Steuerprogramms, die da auch sehr aufschlussreich ist.

  • Hallo miwe4,

    vielen Dank für die Antwort.


    Ergänzend hätte ich vll. noch erwähnen sollen, dass es sich bei den "Nebenkosten des Geldverkehrs" um Aufwendungen handelt die Einkünften aus einer Immobilie zuzuordnen sind. Die Mieten werden auf ein Girokonto überwiesen. Die Bank lässt sich das Girokonto von uns bezahlen indem sie monatliche Entgelte für Grundpreis und für Transaktionen wie Geldautomat, Lastschrift, Zahlungseingänge berechnet. Weiter Kosten entstehen für ein Bankschließfach und den Gebühren für EC-Karten.


    Die "Nebenkosten des Geldverkehrs" habe ich jetzt unter "Einkünfte und Immobilien > Vermietung und Verpachtung > Einkünfte aus vermieteten Grundstücken und Häusern > Vermietete Objekte > *Objekt* > Werbungskosten > Sonstige Kosten" eingetragen. Die dort erfassten Werte erscheinen dann im Formular Anlage V, Seite 2, Zeile 49. Zu dieser Zeile wird eine Anlage erstellt, welche diese Daten beinhaltet."


    Mit freundlichen Grüßen
    IchBins