Wo ist Konto 4964 (Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten)?

  • Hallo allerseits!


    Durch die Änderung im Gewerbesteuer-Gesetz § 8 (1) f.) sind Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen) ab dem 01.01.2008 für die Gewerbesteuer relevant. Deshalb sollten diese Kosten gesondert gebucht werden. Dazu gehören z.B. die jährlichen Gebühren für "Mein Büro", aber auch die für unsere Antiviren-Software. In der Buchhaltung wurde deshalb das neue Konto 4964 eingeführt. Nur leider finde ich dieses Konto nirgends, muß ich mir das etwas selbst anlegen? Und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zuordnungen für EÜR und so weiter?


    Gruß


    Matthias


    P.S.: Bei Collmex scheint es dieses Problem nicht zu geben, da gibt es das Konto 4964 nämlich. Ich muß leider sagen, daß ich von "Mein Büro" wieder mal etwas enttäuscht bin... ;(

  • Hallo Eisenbart,


    der Gesetzgeber hat wohl doch Größeres im Sinne gehabt, als er in § 8 GewStG u. a. verhindern wollte, dass eine Steuervermeidung entsteht, wenn große langfristige Investitionen nicht mehr vom Steuerpflichtigen, sondern von Vertragspartnern geleistet werden und es dadurch möglich wird, kalkulierbare Zinsaufwendungen nunmehr in den vom Steuerpflichtigen an Dritte zu entrichtenden Gebühren für Konzessionen und Lizenzen zu verstecken und ihnen auf diese Weise (zusammen mit den Gebühren) trickreich die steuerliche Abzugsfähigkeit in der Eigenschaft als Nicht-Zinsen zu erhalten.


    Da es aber wohl nicht deine Absicht ist, das Finanzamt mit Peanuts zu behelligen, würde ich vom Versuch absehen, ausgerechnet aus den unscheinbaren WISO-Entgelten noch einen bestimmten Zinsanteil herauszurechnen, um diese bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzuschlagen. Das Ganze ist kaum der Rede wert - kurzum: vergisses lieber.


    Es grüßt
    eulaka

  • Nur leider finde ich dieses Konto nirgends, muß ich mir das etwas selbst anlegen?


    Für die Einrichtung deines individuellen Kontenrahmens bist immer nur du selbst verantwortlich.
    Beigefügte Kontenrahmen sind immer nur unverbindliche Vorschläge.
    MfG Günter

  • Den Text aus meinem ursprünglichen Beitrag habe ich mehr oder weniger von der Collmex-Webseite übernommen und an "Mein Büro" angepaßt: http://www.collmex.de/einfuehrung_buchhaltung.html#lizenzen


    Wie selbstverständlich ermöglicht Collmex seinen Benutzern offensichtlich eine Buchführung nach aktuell gültigen Richtlinien. Und wie üblich heißt es im Forum zu "Mein Büro" dagegen wieder mal "it's not a bug, it's a feature". Irgendwie hatte ich derartige Antworten schon befürchtet, aber da es sich hier um keine allgemeine Frage zur Buchhaltung, sondern um ein spezifisches Problem mit "Mein Büro" handelt, konnte ich sie leider nur in diesem Forum stellen. Ach ja, den Support habe ich ebenfalls angeschrieben, siehe dazu weiter unten.


    [...] der Gesetzgeber hat wohl doch Größeres im Sinne gehabt, als er in § 8 GewStG u. a. verhindern wollte, dass [...]


    Was der Gesetzgeber mit § 8 GewStG im Sinn gehabt hat, ist seine Sache. Wenn er die Buchung von Lizenzen und Konzessionen auf Konto 4964 verlangt, dann braucht sich das Finanzamt nicht wundern, wenn ich mich daran halte.


    Da es aber wohl nicht deine Absicht ist, das Finanzamt mit Peanuts zu behelligen, würde ich vom Versuch absehen, ausgerechnet aus den unscheinbaren WISO-Entgelten noch einen bestimmten Zinsanteil herauszurechnen, um diese bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzuschlagen. Das Ganze ist kaum der Rede wert - kurzum: vergisses lieber.


    Vielleicht verstehe ich einfach zu wenig von Buchhaltung, aber die Höhe des Betrags sollte bei der Auswahl des richtigen Kontos doch eigentlich keine Rolle spielen? ?( Schließlich muß ich beim Finanzamt z.B. auch dann eine Zusammenfassende Meldung einreichen, wenn es sich beim Umsatz aller innergemeinschaftlichen Dienstleistungen nur um "Peanuts" handelt. Da wir nur eine kleine Firma sind, dürfte unsere Steuererklärung wohl zu etwa 80 Prozent aus Angaben bestehen, die beim zuständigen Sachbearbeiter nur ein großes Gähnen hervorrufen. Vielleicht muß der Finanzbeamte ja tatsächlich schmunzeln, wenn er auf Konto 4964 die Kosten für "Mein Büro" und andere Softwarelizenzen sieht, aber dann wird er wohl auch über unsere Portokosten lachen. Soll ich die deswegen etwa nicht buchen?


    Für die Einrichtung deines individuellen Kontenrahmens bist immer nur du selbst verantwortlich.
    Beigefügte Kontenrahmen sind immer nur unverbindliche Vorschläge.


    Wie genau meinst Du das? SKR03 ist meines Wissens ein genau definierter Kontenrahmen nach IFRS/IAS. Durch das im Dezember 2004 verabschiedete Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) wurde u.a. die IAS-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Das klingt für mich nicht nach einem "unverbindlichen Vorschlag". Und das Konto 4964 gehört auch nicht zu meinem "individuellen Kontenrahmen", sondern zum Standardkontenrahmen SKR03 der DATEV.


    Diesem Umstand scheint man bei Collmex schon vor 5 Jahren (!) Rechnung getragen zu haben. Als jahrelanger Benutzer von "Mein Büro" bin ich daher wie gesagt etwas enttäuscht. Die "Aktualitäts-Garantie", die wir von BUHL erhalten haben, beinhaltet unter anderem "die kontinuierliche Anpassung an rechtliche und technische Rahmenbedingungen". Was heißt das in der Praxis? Per E-Mail teilt mir BUHL mit, daß mein Hinweis bezüglich des Kontos 4964 "als Verbesserungsvorschlag zur Integration an [deren] Entwicklungsabteilung" weitergegeben wird. Na dann paßt's ja... :sleeping:


    Aber gehen wir einfach mal davon aus, daß die Entwickler von Collmex einfach nur doof sind, weil sie ihr Programm auch ohne "Aktualitäts-Garantie" immer auf dem neuesten Stand halten und dabei sogar Konten einführen, die niemand braucht, außer vielleicht die DATEV und andere buchhaltungsferne Unternehmen ohne weitere Bedeutung, und daß auch all die anderen Fachforen zum Thema Buchhaltung und Rechnungswesen sich irren, wenn sie empfehlen, Lizenzgebühren auch bei geringen Beträgen auf Konto 4964 zu buchen: Welches andere Konto müßte ich kopieren und welche Anpassungen hinsichtlich Zuordnung für EÜR und so weiter müßte ich vornehmen, um daraus das nur von absoluten Freaks verwendete Konto 4964 zu machen, auf das ich dann entgegen jeder Vernunft die Lizenzgebühren für "Mein Büro" und andere Software buchen kann? :?:

  • Das klingt für mich nicht nach einem "unverbindlichen Vorschlag". Und das Konto 4964 gehört auch nicht zu meinem "individuellen Kontenrahmen", sondern zum Standardkontenrahmen SKR03 der DATEV.


    Der DATEV-SKR 03 umfasst ca. 20 Seiten. Willst du wirklich in deiner Größenordnung damit arbeiten?
    Wenn in deinem eingeschränkten SKR 03 ein Konto für deinen Bedarf fehlt, so leg es doch einfach an.
    MfG Günter


    Nachtrag
    Selbst im aktuellen DATEV-SKR 03 2013 ist dueses Konto noch nicht verbindlich.
    Zitat
    4) Kontenbezogene Kennzeichnung der Programmverbindung in Rechnungswesen-
    Programmen zu Umsatzsteuererklärung (U), Gewerbesteuer (G) und Körperschaftsteuer
    (K).
    Da bei Erstellung des SKR-Formulars die Steuererklärungsformulare noch nicht
    vorlagen, können sich Abweichungen zwischen den in der Programmverbindung
    berücksichtigten Konten und den Programmverbindungskennzeichen ergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es denn hier jemanden, für den die Buchung dieser Kosten in irgendeiner Weise relevant ist?


    Ich erkläre denn Sinn meiner Frage mithilfe des helfenden Blicks in das dazugehörende Gesetz genauer:


    Man geht also bei der Ermittlung der Hinzurechnungen wie folgt vor:


    1. Man addiert:
    a) alle gezahlten Zinsen
    b) alle aus betrieblichen mitteln gezahlten dauernden Lasten und betrieblichen Renten
    c) die Gewinnanteile eines stillen (!) Gesellschafters
    c) 20% der gezahlten Mieten von beweglichen Wirtschaftsgüter (Kfz, Werkzeuge, Maschinen u.ä.)
    d)50% der Mieten von unbeweglichen (immobilen) Wirtschaftsgütern
    f) 25% der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten


    2. Man zieht von der ermittelten Summe 100 000 Euro ab
    (hier sind dann m.E. alle MB Nutzer fertig- wer derartige Aufwendungen hat, die 100 000,00 Euro übersteigen, befindet sich in einer Umsatz- und/oder Gewinnzone, in der er den Abschluss vermutlich nicht selbst und sicher nicht mit MB erstellen kann!


    3. (der Vollständigkeit halber) nimmt von der übrig gebliebenen Zahl 25% und rechnet diese seinem Ertrag hinzu...



    Fazit: immer locker bleiben... Ich denke, dass es nur eine sehr überschaubare Menge an MB-Nutzern gibt, die überhaupt zur Gewerbesteuer veranlagt werden und folge daher dem Argument von g.horn: es würde den Kontenrahmen übermäßig blähen, das Konto einzuführen.
    Es ist aufgrund vielerlei Schwierigkeiten auch nicht ohne Hinzunahme weiterer Hilfmittel und Aufzeichnungen möglich, die Gewerbesteuererklärugn aus der Übernahme von Kontensalden aus MB zu generieren. Wer das kann, der kann auch ein Konto hinzufügen und nutzen. Dafür kann man das Konto 4985 duplizieren.



    Übrigens ist hier auch die Steuerberaterkammer mit den Finanzverwaltungen im Gespräch, ob es sich bei "überlassenen Rechten" um in der Nutzung eingeschränkte Rechte handeln darf, wie bei der reinen Überlassung zur Nutzung (ohne Erlaubnis zur Veränderung und/oder Weiterveräußerung). Da ist, soweit ich weiß, bislang nicht das letzte Wort gesprochen. Wen das interessiert: >>Klick<<

  • Das mit dem Freibetrag von 100.000 Euro habe ich auch gelesen. Aber abgesehen von Konto 4964 "Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)" wüßte ich nicht, wo ich die jährliche Lizenzgebühr für unsere neueste Anschaffung "ESET Smart Security 6", eine Kombination aus Virenscanner und persönlicher Firewall für weniger als 50 Euro, hinbuchen sollte. Vor einiger Zeit hatte ich mir für Software, die nicht aktiviert werden muß und wie ein GWG behandelt werden kann, eigentlich das Konto 4902 "Trivialsoftware" angelegt, aber in diesem Fall haben wir ja kein Programm gekauft, sondern ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht. Nach Ablauf der Frist können wir die Lizenz durch eine weitere Zahlung verlängern, was aber nicht zwangsläufig eine Aktualisierung des Programms bedeutet. Aus diesem Grund halte ich auch das Konto 4806 "Wartungskosten für Hard- und Software" ungeeignet, denn schließlich wird hier nichts gewartet. Konto 4964 "Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)" scheint dagegen sehr gut zu passen, auch für die Gebühren von "Mein Büro".


    Ich habe mir gerade das von häschen empfohlene Konto 4985 "Werkzeuge und Kleingeräte" angesehen und festgestellt, daß es bis auf die Umsatzsteuer mit dem von mir angelegten Konto 4902 "Trivialsoftware" übereinstimmt. Daher geht an dieser Stelle mein Dank an häschen, denn jetzt weiß ich, wie die entsprechenden Zuordnungen für EÜR und so weiter lauten! :) Wahrscheinlich werde ich mir das Konto 4964 "Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)" tatsächlich selbst anlegen und Lizenzgebühren in Zukunft darauf buchen. Nicht wegen der Gewerbesteuer, sondern weil ich kein passenderes Konto kenne.