Hallo allerseits!
Durch die Änderung im Gewerbesteuer-Gesetz § 8 (1) f.) sind Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen) ab dem 01.01.2008 für die Gewerbesteuer relevant. Deshalb sollten diese Kosten gesondert gebucht werden. Dazu gehören z.B. die jährlichen Gebühren für "Mein Büro", aber auch die für unsere Antiviren-Software. In der Buchhaltung wurde deshalb das neue Konto 4964 eingeführt. Nur leider finde ich dieses Konto nirgends, muß ich mir das etwas selbst anlegen? Und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zuordnungen für EÜR und so weiter?
Gruß
Matthias
P.S.: Bei Collmex scheint es dieses Problem nicht zu geben, da gibt es das Konto 4964 nämlich. Ich muß leider sagen, daß ich von "Mein Büro" wieder mal etwas enttäuscht bin...