Zitat von "Eisenbart"Ich mache mal eine Beispielbuchung: Ich erfasse eine Zahlung von 100 Euro, und wähle "Zahlung vom Kunden". Dann wähle ich eine Rechnung mit einem Betrag von 6,99 Euro aus, worauf mich "Mein Büro 2009" fragt, was ich mit dem Mehrbetrag von 93, 01 Euro machen will. Ich wähle "Mehrbetrag als Zuschlag behandeln und nicht weiter verbuchen". Jetzt habe ich eine automatisch erzeugte Splittbuchung über eine Zahlung von 6,99 Euro und einen Zuschlag von 93,01 Euro.
Schlechtes Beispiel.
Hier buchst Du bitte eine Gutschrift für den Kunden, da die Überzahlung mehr als das zehnfache des Kaufpreises beträgt.
Von einem Zuschlag spricht man, bei kleinen Beträgen von bis zu 10% des Rechnungsbetrages.
Genaueres bitte beim Steuerberater erfragen
Zitat von "Eisenbart"Jetzt gehe ich zu "Finanzen -> Rechn.- und Buchhaltungslisten -> Einnahmen-Überschuss-Rechnung" und schau mir an, was das Programm daraus gemacht hat: Unter "8200 Erlöse" finde ich den Zuschlag von 93,01 Euro wieder, und zwar exakt mit diesem Betrag. Es wurde also keine Umsatzsteuer abgezogen.
Richtig, da der Zuschlag nicht in der Rechnung enthalten und somit ein Nettobetrag ist, kann in diesem noch keine MwSt enthalten sein. Das Konto ist in MB schon richtig gewählt. MB führt dieses Konto auch als MwSt-Konto. Irritierend ist allerdings, dass dies so nicht angezeigt wird. Es ist praktisch ein Mischkonto.
Der Fiskus möchte also gerne die MwSt vom vollen Zuschlagsbetrag haben. Der Einwand, dass man keine Vorsteuer ziehen konnte läuft meiner Meinung nach ins leere, da es Dir überlassen bleibt, ob Du den Mehrbetrag als Zuschlag buchst oder wieder an den Kunden zurückzahlst.
Zitat von "Eisenbart"Das muß ja dann mit 19 % versteuert werden, zumindest wenn alle Posten diesen Mehrwertsteuersatz haben. (Bei gemischten Posten weiß ich immer noch nicht, wie das ist.)
Sorry dass ich zur Verwirrung beigetragen habe. Mein Vorbeitrag war wohl nicht ganz korrekt. Zuschläge werden wohl nur mit 7% versteuert.
Wieso, weshalb und warum frage hierzu bitte einen Steuerberater
Wenn Du probeweise eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellst, dann müsstest Du den Zuschlagsbetrag bei den 7% finden.
Zitat von "Eisenbart"Ich gehe daher wieder zurück zur Zahlungserfassung und lösche in der Splittbuchung den Zuschlag. Dann buche ich den Zuschlag manuell über "(F5) Neu... -> Neue zu Einnahme / Ausgabe" auf Konto 8200 und gebe dabei 19 % als Steuerschlüssel an. Jetzt gehe ich wieder zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung und betrachte das Ergebnis: Diesmal wird der Zuschlag als 78,16 Euro angezeigt, also abzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Die Rechnung enthielt übrigens nur einen einzigen Artikel über 6,99, mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 %. Verstehst Du jetzt, was ich meine wenn ich sage, daß automatisch verbuchte Zuschläge als umsatzsteuerfrei verbucht werden? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Buche die Zuschläge, wie sie MB vorschlägt.
Meiner Meinung nach arbeitet MB in diesem Bereich korrekt.