Konto 8200 in EÜR falsch zugeordnet?

  • Zitat von "Eisenbart"

    Ich mache mal eine Beispielbuchung: Ich erfasse eine Zahlung von 100 Euro, und wähle "Zahlung vom Kunden". Dann wähle ich eine Rechnung mit einem Betrag von 6,99 Euro aus, worauf mich "Mein Büro 2009" fragt, was ich mit dem Mehrbetrag von 93, 01 Euro machen will. Ich wähle "Mehrbetrag als Zuschlag behandeln und nicht weiter verbuchen". Jetzt habe ich eine automatisch erzeugte Splittbuchung über eine Zahlung von 6,99 Euro und einen Zuschlag von 93,01 Euro.


    Schlechtes Beispiel.
    Hier buchst Du bitte eine Gutschrift für den Kunden, da die Überzahlung mehr als das zehnfache des Kaufpreises beträgt.
    Von einem Zuschlag spricht man, bei kleinen Beträgen von bis zu 10% des Rechnungsbetrages.
    Genaueres bitte beim Steuerberater erfragen :!:

    Zitat von "Eisenbart"

    Jetzt gehe ich zu "Finanzen -> Rechn.- und Buchhaltungslisten -> Einnahmen-Überschuss-Rechnung" und schau mir an, was das Programm daraus gemacht hat: Unter "8200 Erlöse" finde ich den Zuschlag von 93,01 Euro wieder, und zwar exakt mit diesem Betrag. Es wurde also keine Umsatzsteuer abgezogen.


    Richtig, da der Zuschlag nicht in der Rechnung enthalten und somit ein Nettobetrag ist, kann in diesem noch keine MwSt enthalten sein. Das Konto ist in MB schon richtig gewählt. MB führt dieses Konto auch als MwSt-Konto. Irritierend ist allerdings, dass dies so nicht angezeigt wird. Es ist praktisch ein Mischkonto.
    Der Fiskus möchte also gerne die MwSt vom vollen Zuschlagsbetrag haben. Der Einwand, dass man keine Vorsteuer ziehen konnte läuft meiner Meinung nach ins leere, da es Dir überlassen bleibt, ob Du den Mehrbetrag als Zuschlag buchst oder wieder an den Kunden zurückzahlst.

    Zitat von "Eisenbart"

    Das muß ja dann mit 19 % versteuert werden, zumindest wenn alle Posten diesen Mehrwertsteuersatz haben. (Bei gemischten Posten weiß ich immer noch nicht, wie das ist.)


    Sorry dass ich zur Verwirrung beigetragen habe. Mein Vorbeitrag war wohl nicht ganz korrekt. Zuschläge werden wohl nur mit 7% versteuert.
    Wieso, weshalb und warum frage hierzu bitte einen Steuerberater :!:
    Wenn Du probeweise eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellst, dann müsstest Du den Zuschlagsbetrag bei den 7% finden.

    Zitat von "Eisenbart"

    Ich gehe daher wieder zurück zur Zahlungserfassung und lösche in der Splittbuchung den Zuschlag. Dann buche ich den Zuschlag manuell über "(F5) Neu... -> Neue zu Einnahme / Ausgabe" auf Konto 8200 und gebe dabei 19 % als Steuerschlüssel an. Jetzt gehe ich wieder zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung und betrachte das Ergebnis: Diesmal wird der Zuschlag als 78,16 Euro angezeigt, also abzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
    Die Rechnung enthielt übrigens nur einen einzigen Artikel über 6,99, mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 %. Verstehst Du jetzt, was ich meine wenn ich sage, daß automatisch verbuchte Zuschläge als umsatzsteuerfrei verbucht werden? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Buche die Zuschläge, wie sie MB vorschlägt.
    Meiner Meinung nach arbeitet MB in diesem Bereich korrekt.

  • Also was den Steuerschlüssel bei Zuschlägen angeht, habe ich folgende Informationen im Internet gefunden:


    Zitat

    1. Aus der kompletten Überzahlung ist die Umsatzsteuer mit 7 oder 19 Prozent herauszurechen und an den Fiskus zu überweisen.
    2. Zwar wird der verbleibende Nettobetrag erst einmal als Betriebseinnahme verbucht und erhöht den Gewinn. Gleichzeitig ist aber eine Verbindlichkeit für die Rückzahlungsverpflichtung zu bilden, die den Gewinn wieder mindert. Ertragsmäßig wirkt sich also nur der tatsächlich erhobene Betrag aus.
    Der BFH begründet dies mit der Sondersituation bei der Umsatzsteuer. Zur Bemessungsgrundlage zählt alles, was der Leistende von seinen Kunden tatsächlich erhalten hat. Und dies ist eben alles das, was auf seinem Konto landet. Zuviel gezahltes Entgelt berührt lediglich das Zahlungsmotiv, nicht aber die Höhe der Steuer. Erst mit der späteren Rückerstattung erfolgt eine Minderung der Bemessungsgrundlage, in diesem Monat kann der Unternehmer dann die Umsatzsteuer wieder kürzen.


    Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuerzahler-bayern.de/webcom/show_article.php/_c-1147/_nr-68/i.html?PHPSESSID=82e9b1b29c5208ea6341f04ceca6fa0d">http://www.steuerzahler-bayern.de/webco ... 4ceca6fa0d</a><!-- m -->


    Leider weiß ich nicht, was bei Artikeln mit gemischtem Steuerschlüssel zu tun ist. Wenn alle Posten mit 19 % versteuert werden, dann gilt dies aber vermutlich auch für die Überzahlung.


    Zitat von &quot;khmcologne&quot;


    Richtig, da der Zuschlag nicht in der Rechnung enthalten und somit ein Nettobetrag ist, kann in diesem noch keine MwSt enthalten sein. Das Konto ist in MB schon richtig gewählt. MB führt dieses Konto auch als MwSt-Konto. Irritierend ist allerdings, dass dies so nicht angezeigt wird. Es ist praktisch ein Mischkonto.
    Der Fiskus möchte also gerne die MwSt vom vollen Zuschlagsbetrag haben. Der Einwand, dass man keine Vorsteuer ziehen konnte läuft meiner Meinung nach ins leere, da es Dir überlassen bleibt, ob Du den Mehrbetrag als Zuschlag buchst oder wieder an den Kunden zurückzahlst.


    Ob ich den Mehrbetrag als Zuschlag buche oder wieder zurückbuche, ist aber doch irrelevant, da die Überzahlung so oder so der Umsatzsteuer unterliegt:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/umsatzsteuerpflichtig-uberzahlung-und-doppelzahlungen-der-kunden/">http://www.steuerratgeber-online.de/Blo ... er-kunden/</a><!-- m -->
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bfhurteile.de/VR1105.htm">http://www.bfhurteile.de/VR1105.htm</a><!-- m -->


    Demnach ist der Zschlag kein Nettobetrag, auch wenn er nicht in der Rechnung enthalten ist. Und gerade weil der Fiskus die Mehrwertsteuer abgezogen haben möchte, sollte das Programm dies doch eigentlich auch tun? Das macht es aber nur, wenn ich die Buchung manuell mit 19 % Umsatzsteuer vornehme. Ich bezweifle daher, daß die automatische Buchung von "Mein Büro 2009" dabei korrekt vorgeht.

  • Hallo zusammen,


    nach einem ersten, unsachlichen Beitrag, welchen ich wieder gelöscht habe, versuche ich mich noch ein letztes Mal ernsthaft mit Eisenbart und dessen Fragen auseinander zu setzen.


    Vorab sei aber erwähnt, dass ich dich, Eisenbart, und deine wilden Spekulationen und Theorien langsam aber sicherlich lächerlich finde. Dazu rekapituliere ich kurz die Vorgänge in diesem Thema:

    • du weißt nicht, wie man Mahnungen korrekt verbucht und kritisiert die Vorgehensweise von Mein Büro
    • dir wird erläutert, wie man Mahngebühren korrekt verbucht und du gibst zu, buchhalterisch keine Ahnung zu haben
    • du versuchst aus heiterem Himmel mal Zuschläge zu verbuchen, weil das so schön ist
    • du recherchierst wild im Internet ohne die gesamten Zusammenhänge zu kennen und zu sehen
    • stellst aus dem gefunden Halbwissen wilde Theorien auf und resümierst, dass Mein Büro falsch arbeitet


    Führst du hier einen Kreuzzug gegen MB? Wenn dem so ist, geh in ein anderes Forum und trolle dort. Hier wird es mir (und anderen Nutzern) zu bunt. Kritik ist eine Sache, aber wilde Verschwörungstheorien aufzustellen und dabei keine Ahnung zu haben, ist etwas anders.


    So und nun tue ich mal so, als hättest du halbwegs Ahnung von dem was du redest und beschäftige mich sachlich mit deiner Frage:



    Bei diesem Artikel handelt es sich zwar um die Verbuchung eines Zuschlags, doch dieser gilt für eine Bilanzierung. Wie du in einer EÜR Verbindlichkeiten erstellen willst, das zeige mir mal bitte. In dem Urteil geht es im eine GmbH, welche bilanzierungspflichtig - wie jede GmbH - ist. Einfach mal ein Urteil googeln, ist hier nicht sinnvoll. Man sollte sich schon mit den hinterliegenden Gesetzen beschäftigen. Weiterhin geht es oben im Beitrag ausschließlich um die Verbuchung des Kontos 8200 in der EÜR und nicht auf der UStVA. Hier wirfst du 2 völlig unterschiedliche Dinge in einen Topf.


    Weiterhin wird bei der Verbuchung von Einnahmen zu verschiedenen Mehrwertsteuersätzen stets mit Splittbuchungen gearbeitet. Wenn eine Rechnung verschiedene Steuersätze aufweist, dann kannst du diese in MB auch schlecht mit den vorhandenen Automatismen buchen, weil diese nur bei einem einheitlichen Steuersatz greifen. Aber dass soll, soweit ich kleines Helferlein und andere Buhl.Poster verstanden habe, auch gar nicht gehen. Der steuerlich unerfahrene soll einfache Dinge mit der Software schnell abbilden können. Natürlich kann eine Software wie Mein Büro hier nicht alles abbilden! Willst du das, dann verwende den WISO Kaufmann mit der Möglichkeit zur Bilanzierung. Das ist wenigstens eine "reine" Buchhaltung mit soliden Aktiva und Passiva Anzeigen und der korrekten Steuerung von Konten. Aber da ist Wissen natürlich auch essentiell.



    So und spiele ich dein Beispiel noch einmal durch, so wird der Zuschlag tatsächlich auf das Konto 8200 verbucht, erscheint jedoch auf der EÜR innerhalb der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen aber ohne Steuerschlüssel. (Wie es dein anfängliches Problem ja auch war!) Und dies, weil die Einnahmen tatsächlich steuerpflichtig sind und die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen.


    Daher musste noch eine manuelle Verbuchung der Umsatzsteuer erfolgen, da in der automatisch erstellten Splittbuchung kein Steuerschlüssel hinterlegt werden kann. Aber woher sollte WISO Mein Büro auch wissen, welcher Steuerschlüssel hier anzuwenden ist? Standardmäßig nimmt es hier den Steuerschlüssel, denn der erste Artikel in der Rechnung hat (sieht man deutlich in der UStVA).


    Aber:
    wie sollte man die automatische Verbuchung von Zuschlägen ändern? Weitere Automatismen würden beispielsweise die Verbuchung einer Differenzbesteuerung erschweren oder unmöglich machen.


    Generell würde ich hier sagen, dass MB alles richtig macht, der Nutzer muss nur wissen was er tut. Und generell würde ich jedem empfehlen, solche Buchungen in einer manuellen Splittbuchung abzuwickeln.


    Liebe Grüße
    Paulchen


    PS: Eisenbart, nimm es nicht persönlich, aber so langsam solltest du mal überlegen, ob du noch Fragen rund um MB hast oder hier nur noch gegen das Programm stänkerst. Letzteres will hier, bei aller konstruktiven Kritik, niemand. Wir sind (fast) alle hier, weil wir das Programm toll finden und helfen wollen, es besser zu machen. Konstruktive Kritik, Verbesserungsvorschläge und sachliche Bugreports helfen Buhl da sehr. Sinnlose und vor allem unwissende Suchen nach potentiellen Fehlern helfen hier niemandem. Ich sage hier nur OSI Layer 8!

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Zwar habe ich mich bereits an anderer Stelle zu dem Vorwurf des Trollings geäußert, aber da Du Deine Beobachtungen nun noch einmal zusammengefaßt hast, möchte ich doch noch mal darauf eingehen.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Vorab sei aber erwähnt, dass ich dich, Eisenbart, und deine wilden Spekulationen und Theorien langsam aber sicherlich lächerlich finde.


    Gegen Spekulationen und Mutmaßungen bist offenbar auch Du nicht gefeit. Aber dazu weiter unten mehr.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    du weißt nicht, wie man Mahnungen korrekt verbucht und kritisiert die Vorgehensweise von Mein Büro


    Der erste Teil ist richtig, der zweite Teil nicht. Ich hatte lediglich den Verdacht, daß Mein Büro nicht richtig vorgeht und daher diesen Thread zur Klärung geöffnet.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    dir wird erläutert, wie man Mahngebühren korrekt verbucht und du gibst zu, buchhalterisch keine Ahnung zu haben


    Danke an dieser Stelle an alle, die mir die korrekte Verbuchung von Mahnungen erklärt haben.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    du versuchst aus heiterem Himmel mal Zuschläge zu verbuchen, weil das so schön ist


    Ich buche Zuschläge, weil in den vergangenen Monaten immer wieder Kunden zu viel gezahlt haben und das wahrscheinlich auch in Zukunft passieren wird. Weder aus heiterem Himmel noch weil das so schön ist. Was hat Dich zu dieser Annahme verleitet?


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    du recherchierst wild im Internet ohne die gesamten Zusammenhänge zu kennen und zu sehen


    Ich recherchiere im Internet. Den Artikel habe ich zitiert um zu zeigen, daß Zuschläge offenbar auch mit 19 % besteuert werden können. Daher habe ich diese Zeile auch hervorgehoben. Spielt es da eine Rolle, ob sich das Urteil auf eine GmbH bezieht?


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    stellst aus dem gefunden Halbwissen wilde Theorien auf und resümierst, dass Mein Büro falsch arbeitet


    Aus diesem zitierten Artikel habe ich keine Theorie abgeleitet. Es ging mir wie gesagt um den richtigen Steuerschlüssel.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Führst du hier einen Kreuzzug gegen MB?


    Welches Motiv hätte ich dazu? Ob Du es glaubst oder nicht, aber auch mir liegt viel daran, daß das Programm besser wird, schon allein weil ich leider wegen meiner mangelnden Buchhaltungkenntnisse gar kein anderes verwenden könnte.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Wenn dem so ist, geh in ein anderes Forum und trolle dort. Hier wird es mir (und anderen Nutzern) zu bunt. Kritik ist eine Sache, aber wilde Verschwörungstheorien aufzustellen und dabei keine Ahnung zu haben, ist etwas anders.


    Verschwörungstheorien? Ich glaube, in diesem Fall bist Du derjenige, der keine Ahnung hat, nämlich von der Bedeutung dieses Wortes. Welche Art von Verschwörung habe ich denn behauptet?


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    nach einem ersten, unsachlichen Beitrag, welchen ich wieder gelöscht habe, versuche ich mich noch ein letztes Mal ernsthaft mit Eisenbart und dessen Fragen auseinander zu setzen.


    So sachlich war Dein Beitrag auch nicht. Bin froh, daß ich den ursprünglichen nicht lesen mußte. Ich schlage vor, daß Du meine obigen Ausführungen noch eine letztes Mal mal ernsthaft durchliest und Dir dabei überlegst, wieviele Deiner Anschuldigungen den Tatsachen entsprechen. Ich danke Dir aber dennoch für die ausführliche Antwort und Deine Erklärungen!


    Und jetzt kommen wir zu dem Teil des Beitrags, um den es mir eigentlich ging:


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    So und spiele ich dein Beispiel noch einmal durch, so wird der Zuschlag tatsächlich auf das Konto 8200 verbucht, erscheint jedoch auf der EÜR innerhalb der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen aber ohne Steuerschlüssel. (Wie es dein anfängliches Problem ja auch war!) Und dies, weil die Einnahmen tatsächlich steuerpflichtig sind und die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen.


    Also wenn ich das richtig verstehe, dann muß man bei einer EÜR gar nicht erkennen können, wieviel Umsatzsteuer von einem bestimmten Betrag noch abzuziehen ist?


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Daher musste noch eine manuelle Verbuchung der Umsatzsteuer erfolgen, da in der automatisch erstellten Splittbuchung kein Steuerschlüssel hinterlegt werden kann. Aber woher sollte WISO Mein Büro auch wissen, welcher Steuerschlüssel hier anzuwenden ist? Standardmäßig nimmt es hier den Steuerschlüssel, denn der erste Artikel in der Rechnung hat (sieht man deutlich in der UStVA).


    In der UStVA taucht das bei mir mit 7 % Umsatzsteuer auf, obwohl der erste (und einzige) Artikel auf der Rechnung mit 19 % versteuert wird. Welche Regel gilt denn nun für die Besteuerung von Überzahlungen? Möchte nicht schon wieder "wild" recherchieren... ;)


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Daher musste noch eine manuelle Verbuchung der Umsatzsteuer erfolgen, da in der automatisch erstellten Splittbuchung kein Steuerschlüssel hinterlegt werden kann. Aber woher sollte WISO Mein Büro auch wissen, welcher Steuerschlüssel hier anzuwenden ist? Standardmäßig nimmt es hier den Steuerschlüssel, denn der erste Artikel in der Rechnung hat (sieht man deutlich in der UStVA).


    Meinst Du jetzt die manuelle Verbuchung mit 19 %, die ich vorgenommen habe? Ist die überhaupt richtig, oder stimmen doch die 7 %, die Mein Büro bei der automatischen Buchung des Zuschlags nimmt?

  • Guten Morgen,


    ich habe bereits in einem vorherigen Beitrag empfohlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen!
    Dieses Thema läuft inzwischen aus dem Ruder. Wir werden es selbst wohl nicht -für alle- zufriedenstellend selbst gelöst bekommen. Hier stößt das Forum an seine Grenzen.


    Daher noch einmal! Fragt einen Steuerberater und/oder Buchhalter!


    Sollte sich dann herausstellen, dass MB fehlerhaft arbeitet, dann kann man dies mit Argumenten aus fachlicher Sicht gegenüber dem Support untermauern.


    Allerdings ist es bei Steuerberatern, wie bei Juristen: Frage zwei und Du hast drei Antworten: Deine, die vom STB1 und die vom STB2. :mrgreen:
    In diesem Sinne, frohes schaffen!

  • Hallo Eisenbart,


    Zitat von &quot;Eisenbart&quot;

    ZIch recherchiere im Internet. Den Artikel habe ich zitiert um zu zeigen, daß Zuschläge offenbar auch mit 19 % besteuert werden können. Daher habe ich diese Zeile auch hervorgehoben. Spielt es da eine Rolle, ob sich das Urteil auf eine GmbH bezieht?


    Stichworte: Soll- und Ist-Versteuerung, Bilanzierung und EÜR. Google mal danach!


    In dem Urteil geht es um eine GmbH, welche Forderungen und Verbindlichkeiten verbucht. In einer EÜR hast du jedoch keine Forderungen und Verbindlichkeiten, weil die Verbuchung nach dem Geldfluss-Prinzip statt findet. Da kannst du keine Forderungen und Verbindlichkeiten buchen. Es gibt zwar die Möglichkeit eine Soll-Versteuerung und die EÜR zu machen, jedoch trifft dies nur einen ganz schmalen Kreis an Steuerpflichtigen. Hier müsste ich, um die genauen Grenzwerte nennen zu können, noch einmal Steuergesetze wälzen.


    Nichtsdesto trotz solltest du niemals ein kleines Geschäft mit EÜR und Ist-Versteuerung mit der Bilanzierung bei einer GmbH vergleichen!



    Im eigentlichen Problem ging es erstmal (!) um die EÜR Zeilen 5 und 6 und diese betreffen erstmal nur die Einnahmen. Wie gesagt, ich würde Zuschläge gänzlich anders verbuchen und dies mit manuellen Splittbuchungen tun, da man dort auch die Umsatzsteuerschlüssel für die Splittbuchungen vergeben kann. Bei diesem Buchungsvorgehen löst sich nämlich das gesamte Problem in Luft auf.


    Und ob du nun die Zuschläge nach 7% oder nach 16% versteuern musst, das frag deinen Steuerberater.


    Liebe Grüße
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Also ich hab jetzt mal anstatt zu googeln in einem Rechnungswesenforum nachgefragt. Dort habe ich die Auskunft bekommen, daß bei Rechnungen, die ausschließlich Artikel mit 19 % Umsatzsteuer enthalten, auch der Zuschlag mit 19 % Umsatzsteuer verbucht wird. Ob diese Auskunft richtig ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.


    Wenn sie aber stimmt, dann sollte man auf die automatische Buchung von Zuschlägen verzichten und diese lieber manuell mit 19 % Umsatzsteuer verbuchen, wie in einigen Beiträgen weiter oben beschrieben. Denn Mein Büro verwendet sonst 7 % als Steuerschlüssel, aus welchem Grund auch immer. Ob das Programm in dieser Hinsicht verbesser werden kann, weiß ich nicht, dazu fehlt mir das nötige Hintergrundwissen.


    Aus diesem Grund werde ich keinen Fehlerbericht an den Support schicken, sondern einen Verbesserungsvorschlag in diesem Forum einbringen. Die Leute von BUHL sollen die Sache dann bei Gelegenheit prüfen und den Verbesserungsvorschlag je nach Machbarkeit entweder übernehmen oder verwerfen.

  • Hallo Eisenbart,


    ich denke, die Leute von Buhl nehmen sich dessen schon an, denn du hast ja aus dem Brief des Support-MA zitiert:


    Zitat von &quot;Eisenbart&quot;


    Warum also 2 bis 3 Baustellen aufmachen?


    Liebe Grüße
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Ich denke, daß diese Baustelle hier aufgrund der Menge an Beiträgen inzwischen etwas unübersichtlich geworden ist. Mit dem Beitrag im Bereich "Verbesserungsvorschläge" wollte ich das Thema noch mal möglichst kurz zusammenfassen. Außerdem vermute ich, daß die BUHL-Mitarbeiter hier weniger nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen als in dem extra dafür angelegten Bereich.


    Die Problemschilderung, die ich nochmal im Bereich "Verbesserungsvorschläge" veröffentlicht habe, ist als ergänzende Information gedacht. Die Antwort von BUHL bezog sich erst mal darauf, daß das Konto 8200 für gemischte Steuerschlüssel verwendet wird. Ich wollte zusätzlich noch mal darauf hinweisen, daß bei einer automatischen Buchung eines Zuschlags möglicherweise ein falscher Steuerschlüssel zur Anwendung kommt. Kann natürlich sein, daß die BUHL-Mitarbeiter da auch selbst draufgekommen wären, weiß man aber nicht.

  • Nur für den Fall, daß jemand auf der Suche nach Informationen zur Buchung von Mahngebühren zufällig in diesen alten Thread reinstolpert: Es ist absoluter Käse, Mahngebühren in "Mein Büro" auf Konto 8200 zu buchen, auch wenn bei deren Erfassung der Steuerschlüssel "Umsatzsteuerfrei Verkauf" hinterlegt wird. Wenn man das tut, tauchen sie nämlich in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung in Zeile 47 als steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG auf, wo sie garantiert nicht hingehören. In SKR03 sind Mahngebühren statt dessen auf Konto 2700 zu buchen.