Lohnart Betreuungskosten

  • Hallo ihr LIeben :)


    Wir haben mit unserem Arbeitnehmer vereinbart, dass er ein Bruttoarbeitsentgelt von 1.500 Euro erhält,davon werden durch uns 118,00 Euro einbehalten und direkt an die Stadt für die Kinderbetreuungskosten im Kindergarten überwiesen.Gibt es hierzu eine Lohnart die ich in der Lohnabrechnung angeben kann oder muss man das anders regeln?
    Habe hierzu leider noch keinen Beitrag im Forum gefunden.



    Sonnige Grüße, 8)


    Steffi

  • Hallo!
    Kita-Kosten Zuschuss ist ja SV+Steuerfrei, wir zahlen unseren Mitarbeitern mit einer neu angelegten Lohnart diesen Zuschuss als Nettobezug.
    Du müsstest dann wohl den SV+Steuerpflichtigen Lohn um die Kita-Kosten kürzen, und gesondert ausweisen.


    MfG Coschu