Abzug vom verbleibenden Verlustvortrag

  • Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht ein wenig mit einer Einschätzung helfen. Hab schon das Forum durchsucht aber leider keinen Beitrag gefunden, der meine spezielle Frage behandelt. Das Finanzamt hat für die Jahre 2007 - 2010 bei mir einen Verlustvortrag in Höhe von ca. 6600 Euro festgestellt (Aufwände für eine Fortbildungsmaßnahme). Im Jahr 2011 hatte ich dann ein Gesamteinkommen von ca. 7100 Euro. Da das Gesamteinkommen unterhalb der Grenze von 8xxx (?) Euro lag, habe ich für 2011 die gesamte Einkommensteuer zurück erstattet bekommen. Daher konnte ich den Verlustvortrag in 2011 nicht geltend machen. In 2012 lagen meine Gesamteinkünfte nun deutlich höher. Daher wollte ich den verbleibenden Verlustvortrag nun in 2012 geltend machen. Das Finanzamt hat dies nun abgelehnt mit der Begründung, dass mein Verlustvortrag durch die Einnahmen in 2011 bereits aufgebraucht wäre. Meine Frage: Ist dies zulässig? Darf das Finanzamt Einnahmen, die in einem ganz anderen Jahr erzielt wurden von einem Verlust eines anderes Jahres abziehen, weil auf diese keine Steuern bezahlt werden mussten. Habe ich den richtigen Zeitpunkt verpasst, den verbleibenden Verlustvortrag geltend zu machen oder sollte ich den Gang zum Steuerberater/Anwalt machen? Vielen Dank schon mal.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat dies nun abgelehnt mit der Begründung, dass mein Verlustvortrag durch die Einnahmen in 2011 bereits aufgebraucht wäre. Meine Frage: Ist dies zulässig? Darf das Finanzamt Einnahmen, die in einem ganz anderen Jahr erzielt wurden von einem Verlust eines anderes Jahres abziehen, weil auf diese keine Steuern bezahlt werden mussten.

    Ja, steht so im Gesetz "abzuziehen vom Gesamtbetrag der Einkünfte". Und genau so sollte es auch im Dir zugegangenen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2011 stehen.

  • Und genau so sollte es auch im Dir zugegangenen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2011 stehen.

    Ja, tuts. Soweit hat alles schon seine Richtigkeit. Von der Gesetzeslage bin ich etwas überrascht worden. Ich hätte demnach in 2011 ca. 14700 Euro steuerfrei verdienen können (Freibetrag + Verlustvortrag). Weil ich mein Arbeitsverhältnis aber erst Ende des Jahres angefangen und somit einfach nicht mehr Geld verdienen konnte, "verpuft" quasi mein Verlustvortrag und ich muss meine Fortbildungskosten alleine tragen. Klar im Vorteil, wer in einem solchen Szenario sein Arbeitsverhältnis zu Beginn eines Jahres antritt :)


    Was ich wohl falsch verstanden habe, ich dachte immer Einnahmen, die in einem anderen Jahr als der Verlust erzielt wurden, werden nicht miteinander verrechnet, weil "neues Jahr, neue Bilanz".