Abfindung Verschiebung ins Folgejahr - Zusammenballung der Einkünfte?

  • Firma A wird 200 Angestellten kündigen und es wird zur Sozialauswahl kommen. Angestelltem B (wenig Sozialpunkte) wird ein Aufhebungsvertrag angeboten mit einer Abfindung von 45.000€


    Jahresgehalt 58.000€ + 5.000-10.000€ Bonuszahlungen (Leistungsabhängig % vom Jahresgehalt). Austrittsdatum flexibel vorverhandelt auf 31.07.2014. Danach Übernahme in eine Auffanggesellschaft für 3 Monate bei 100% Lohnfortzahlung möglich (ab 1,5 Monaten kürzt sich die Abfindung)


    Mit der Abfindung ist eine Weltreise geplant beginnend im November 2014 (bis Anfang 2016). Somit keine zu erwartende Einkünfte in 2015 bis auf die anteilige Bonuszahlung für 2014 Performance (ca. 5.000€).


    B wird in 2014 heiraten. Ehefrau B ist Studentin und kommt mit auf Weltreise (Einkommen 2015=0€)


    Fragen:
    A) Ist es sinnvoll für B die Abfindung erst im Januar 2015 auszahlen zu lassen
    B) Ist die Grundlage zur Prüfung, ob es zu einer Zusammenballung der Einkünft in 2015 kommt, das tatsächliche Gehalt (Lohnsteuerkarte) in 2014 (welches ja niedriger Ausfällt durch unterjährigen Austritt und Beginn der Weltreise) oder das theoretische Gehalt, welches bei einem vollen Jahr Beschäftigung anfallen würde
    C) Gibt es Möglichkeiten das Gehalt in 2014 zu mindern (Riester, etc)
    D) Wieviel Einkommenssteuer muss in 2015 gezahlt werden
    Vielen Dank

  • Ich würde einen Steuerberater mit auf die Weltreise nehmen, dann kannst du auch unterwegs nichts falsch machen. ;)
    MfG Günter.


    Im Ernst:
    Bei der Sachlage ist immer ein Steuerberater vorteilhaft.