Hallo,
ich habe ein Problem mit der Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung. In unserer Region entstand im August 2011 ein enormer Hagelschaden, bei dem insgesamt Schäden von über 100 Mio entstanden sind. Ich selbst musste eine neue Dacheindeckung vornehmen und habe hierfür im Jahre 2012 = 22.000,00 Euro gezahlt, weil das Haus ausgerechnet gegen Hagel nicht versichert war. Das Finanzamt teilt mir hierzu mit, dass eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nicht erfolgt, weil ich angeblich eine zumutbare Schutzmaßnahme unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen habe (Einkommensteuerrichtlinie R 33.2 Nr. 7). In einem Kommentar habe ich gelesen, dass dies z.B. bei Hochwasserschäden nicht anzuwenden ist, obwohl auch hier eine Versicherung möglich wäre. Kann mir jemand sagen, ob die Entscheidung des Finanzamtes richtig ist oder sollte ich Widerspruch einlegen.
Danke