Anerkennung eines Hagelschadens

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit der Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung. In unserer Region entstand im August 2011 ein enormer Hagelschaden, bei dem insgesamt Schäden von über 100 Mio entstanden sind. Ich selbst musste eine neue Dacheindeckung vornehmen und habe hierfür im Jahre 2012 = 22.000,00 Euro gezahlt, weil das Haus ausgerechnet gegen Hagel nicht versichert war. Das Finanzamt teilt mir hierzu mit, dass eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nicht erfolgt, weil ich angeblich eine zumutbare Schutzmaßnahme unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen habe (Einkommensteuerrichtlinie R 33.2 Nr. 7). In einem Kommentar habe ich gelesen, dass dies z.B. bei Hochwasserschäden nicht anzuwenden ist, obwohl auch hier eine Versicherung möglich wäre. Kann mir jemand sagen, ob die Entscheidung des Finanzamtes richtig ist oder sollte ich Widerspruch einlegen.


    Danke

  • Begründung (orginal Text):
    Allgemein sind Schäden an eigengenutzten Wohneigentum nur dann als außergewöhnliche Belastung im steuerrechlichen Sinne anzusehen,wenn das Ereignis nicht durch eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit abgesichert werden konnte.Hagelschaäden sind jedoch durch die übliche Hausversicherung abzudecken.Daher kommt der Abzug der Aufwendung als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist m.E. aber immerhin möglich, den Lohnanteil der Arbeit als Haushaltsnahe Dienstleistung bishin zum Höchstbetrag zu erklären.


    Dass Hochwasserschäden von dieser Regelung ausgenommen wurden, war ein Teil des Hilfspaketes für Flutopfer bei der sog. Jahrhundertflut. Denn eigentlich gilt auch das als versicherbares Risiko, hier wurde eine spezielle Ausnahme definiert, die zunächst einmal nicht zu erweitern ist.