tiptop, Bankkonto stimmt und die Abrechnung auch.
Na, ob das tiptop ist wage ich zu bezweifeln.
Du hattest ein Ergebnis vor Augen und hast deine Buchungen daran angepasst.
Grundsätzlich gilt in WEG-Abrechnung, dass nur real und wirklich geleistete Zahlungen des lfd. Jahres gebucht wertden dürfen.
Abrechnungen von Lieferanten die im Januar/Februar des Folgejahres gezahlt werden haben darin nichts zu suchen.
MfG Günter