Bestimmung des Vermögens einer unterstützten Person als außergewöhnliche Belastung

  • Hallo,
    für das Vermögen der unterstützten Person gibt es die Grenze von 15.500 €uro. Wie wird dieses Vermögen bestimmt, wenn die Untertstützung in monatlich gleichen Beträgen erfolgt. Das Vermögen war dreimal knapp über der Grenze, sonst zT deutlich darunter. Ist dies für jeden Monat einzeln zu bestimmen, gilt ein Durchschnittswert oder der Wert am 31.12. ?
    Euer Manni