Buchhaltung - Abbuchung vom Bankkonto und spätere Erstattung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Kautionszahlung über das Bankkonto geleistet und diese Abbuchung als Ausgabe gebucht. Zwei Tage später wurde meine Leihgebühr hiervon abgezogen und der Restbetrag wurde meinem Bankkonto erstattet. Wie kann ich dies jetzt verbuchen?


    Eine Eingangsrechnung liegt mir vor (wo Kaution, Rechnungsbetrag und Erstattungsbetrag enthalten sind), aber ich habe keine Möglichkeit gefunden diese Eingangsrechnung in Mein Büro anzulegen/einzupflegen oder muss ich hierzu ein zusätzliches Modul erwerben? :(


    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
    Danke

  • Hallo Holly60,


    wie du selbst richtig beschrieben hast, haben sich bei dir drei Geschäftsvorfälle abgespielt:
    (1) Die Entstehung des Kautionsguthabens durch Bankabbuchung,
    (2) der Teilverbrauch dieses Guthabens durch Begleichung der Leihgebühr und
    (3) der Restverbrauch dieses Guthabens durch neues Bilden des Bankguthabens.


    Über den ersten und den dritten Vorgang kann das Bankkonto berichten, aber der zweite Vorgang hinterlässt weder in der Kasse noch in der Bank eine Spur. Der buchhaltungsrelevante "Abfluss" von Vermögen spielt sich nicht im "Geldvermögen" ab.


    Das von dir verwendete Programm Mein Büro bietet dir zur Buchungserfassung die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) an, nimmt also primär nur Vorgänge entgegen, die mit Kasse oder Bank oder dgl. zu tun haben. Das Programm belastet dich also nicht mit der Nachverfolgung von Kassen- und Bankbeständen. Den Nachteil solcher "verkürzten" Buchungserfassung bekommst du aber jetzt zu spüren, wo ein Kautionsguthaben die Funktion eines Geldkontos übernimmt und zur Begleichung einer Kostenrechnung herhalten muss.


    Doch wenn ich einmal annehme, dass in deinem Unternehmen die Zwischenschaltung eines Kautionsguthabens eher zu den selteneren Ausnahmefällen zählt, so besteht kein Grund, sich nach einem "zusätzlichen Modul" für die künftige bilanzmäßige Beständeerfassung umzusehen. Ein solches Modul würde dem Arbeitsprinzip der EÜR zuwiderlaufen und könnte es daher nicht geben. Erst recht wäre es nur zur Bewältigung von Ausnahmefällen aber auch nicht angebracht, sich nach einem grundsätzlich anderen Programm wie WISO Buchhaltung oder WISO Kaufmann umzusehen. Nur diese beiden Programme sind mit der sog. Finanzbuchführung ausgestattet, um beim Jahresabschluss in die Bilanz zu münden.


    Meist werden bei einer EÜR ohnehin die Vorgänge ohne Kontakt zu Kasse oder Bank erst zum Jahresende akut: Abschreibungen etwa oder Entnahmen/Einlagen von Wirtschaftsgütern ins oder aus dem Privatvermögen werden dann nachgeholt und im Rahmen von "Umbuchungen/Nachträgen" buchhalterisch erfasst. Dein Problem ist lediglich, dass du den Vorgang "Begleichung der Leihgebühr aus Kautionsguthaben" nicht bis zum Jahresschluss aufschieben kannst. So musst du jetzt zu einem kleinen Trick greifen und so tun, als ob direkt nacheinander zwei Vorgänge mit Kassenberührung stattgefunden hätten (ich verwende mal einen Beispielsbetrag, die Buchungstexte stehen in der Mitte, der anzugebende Beleg ist derselbe wie für Buchung 1 und 3):


    (1) Kasse ein . . . . . Teil-Rückfluss Kautionsguthaben . . . 1.650,00 €
    (2) Kasse aus . . . . . Leihgebühr Aufwand. . . . . . . . . . . . . . . . . 1.650,00 €


    Im Hinblick darauf jedoch, dass jede EÜR auch steuerrechtlich nur ein Verfahren ohne strenge Darstellung der Geldmittelbestände ist, darfst du reinen Gewissens so verfahren und kurzerhand eine "Anleihe" bei der Kasse machen, um hier die beiden Vorgänge unterzubringen.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Im Hinblick darauf jedoch, dass jede EÜR auch steuerrechtlich nur ein Verfahren ohne strenge Darstellung der Geldmittelbestände ist, darfst du reinen Gewissens so verfahren und kurzerhand eine "Anleihe" bei der Kasse machen, um hier die beiden Vorgänge unterzubringen.

    ?(


    M.E. sowieso schon inhaltlich falsch. Einen Geschäftsvorfall über Kasse zu erfassen, bei dem zu keinem Zeitpunkt auch nur ein einziger barer Cent unterwegs war. Wie kommt man auf so etwas? Und das auch noch, ohne den Themenersteller überhaupt danach zu fragen, ob er nicht aus irgendwelchen tatsächlichen Gründen zur Führung einer ordnungsgemäßen Kasse verpflichtet ist. ;(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    M.E. sowieso schon inhaltlich falsch. Einen Geschäftsvorfall über Kasse zu erfassen, bei dem zu keinem Zeitpunkt auch nur ein einziger barer Cent unterwegs war. Wie kommt man auf so etwas? Und das auch noch, ohne den Themenersteller überhaupt danach zu fragen, ob er nicht aus irgendwelchen tatsächlichen Gründen zur Führung einer ordnungsgemäßen Kasse verpflichtet ist.


    Nicht allein Deines Erachtens- das ist so falsch, wie es nur sein kann und Grund genug eine Kasse als falsch zu verwerfen- was bei Kassenführungspflichtigen üblicherweise zu Hinzuschätzungen führt. Für Transferbuchungen sind immer Verrechnungskonten zu nutzen!


    Hier verstehe ich noch nicht einmal den Grund für die unsinnige Buchung und kann sie aus der langatmigen Lehrstunde nicht herausfiltern...



    Richtiges Vorgehen:
    Ausgabe der Kaution: 1525 an 1200


    Buchung der Erstattung als Splitbuchung wie folgt (bspw Kaution 500 Euro, Kosten 100 Euro inkl. USt), Gutschrift auf dem Bankkonto 400 Euro.
    Splittbuchung 1: Geldeingang auf 1525 mit 500,00 Euro
    Splitbuchung 2: Geldausgang auf 4810 mit 100,00 Euro (Umsatzsteuerschlüssel!)



    NUR SO ist es korrekt!

  • Vielen Dank zusammen, aber wirklich geholfen haben mir Eure Ausführungen nicht.


    Ich muss lediglich eine EÜR machen. Ich bin Kleinunternehmer und bin nicht zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet, führe aber ein Kassenbuch, wo ich Barausgaben an Hand der Belege "buche".


    Wie muss ich die Abbuchung der Kaution vom Bankkonto verbuchen? = Ausgabe
    Wie muss ich die Gutschrift verbuchen? = Einnahme, aber was muss ich genau angeben
    Was ist mit der Differenz?


    Buchungssätze helfen mir nicht. :(

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich? Ich finde, DAS habe ich genau erklärt.


    Ich wüsste nicht, was ich anders machen sollte. Sein Sie so nett und sehen sich meine Anleitung Schritt für Schritt an, gucken dazu in Ihrem Programm und sagen dann, WAS konkret Sie nochmal erklärt haben müssen- ich weiß nämlich nicht, was genau Sie nicht verstanden haben. Buchungssätze sehen anders aus.

  • Buchungssätze helfen mir nicht.


    Hallo Holly60,
    jeder der sich als (Klein)Unternehmer betätigt, sollte sich in eigenem Interesse Grundkenntnisse in Buchführung aneignen. Daran scheint es mir bei Dir,bei allem Respekt, etwas zu mangeln. Jeder Euro und jede Stunde, die Du in dieses Thema investierst, lohnt sich. Anfangen kannst Du mit dem MB eigenen Menüpunkt unter Hilfe "Erste Hilfe Steuern und Buchführung", außerdem bietet Buhl regelmäßig sog. Crashkurse zu MB an.
    Sicherlich wird Dir Häschen im konreten Fall weiterhelfen, nur wichtig wird es für Dich sein, das inhaltlich auch zu verstehen, es ist schließlich Deine Buchhaltung....


    PS: mir ist es bis heute ein Rätsel, wie es in einem durchgeregelten Land wie Deutschland angehen kann, dass Grundkenntnisse in Buchführung nicht Voraussetzung für eine Selbständigkeit sind. (bei Handwerker ist das z.B. so= Teil der Meisterprüfung)

  • Hallo Häschen,


    ich meinte, dass mir Ihre Ausführungen nicht helfen, weil mir die Kontennummern nix sagen. Ich benutze Wiso Mein Büro und da benötige ich keine solchen Nummern. Unter Finanzen erscheinen bei Bank alle Abgänge vom Konto per Online-Abfrage und ebenso die Eingänge auf dem Bankkonto. Diese muss ich dann "buchen" durch Zuordnung einer Kategorie wie "übrige voll abziehbare Kosten", "Einkauf von Anlagevermögen" etc.


    Die Abbuchung der Kaution ist nicht so das Problem, dafür aber die Gutschrift. Der Anbieter hat ja von der abgebuchten Kaution den Rechnungsbetrag abgezogen und mir den Rest wieder gutgeschrieben. Diese Gutschrift ist ja keine übliche Einnahme die ich einer von mir ausgestellten Kundenrechnung zuweisen kann, wie sonst. Die Rechnung über diese drei Geschäftsvorfälle liegt mir vor, kann in das Programm aber nicht eingepflegt werden für eine Zuordnung beim Buchen. Läßt sich schwer erklären.


    Ich hoffe auf einen hilfreichen Ratschlag!


    Vielen Dank :)

  • Hallo Holly60,


    ich sehe gerade, dass du noch keine Antwort erhalten hast. - Aus der Art, wie du deine Fragen gestellt hast, hatte ich anfangs geschlossen, dass du den Unterschied zwischen einer geldflussorientierten EÜR und einer bilanzorientierten FiBu wohl kennst. Und in deiner späteren Frage hast du zu Recht den Ausdruck "buchen" in Anführungszeichen gesetzt; im Umfeld der EÜR wird lediglich "erfasst", da gibt es, wie die Fachleute sagen, nicht das Prinzip der "Doppik". Ich hatte gemeint, dass du eigentlich mit der von mir gegebenen Auskunft ohne Weiteres klarkommen würdest. Wenn jemand die "Grundkenntnisse in Buchhaltung" hat, weiß er meistens auch zwischen vermögensumschichtenden (erfolgsneutralen) Vorgängen und vermögensbildenden (erfolgswirksamen) Vorgängen sicher zu unterscheiden.


    Von dieser Ausgangserwartung her finde ich daher deine drei neuen Fragen überraschend:

    Wie muss ich die Abbuchung der Kaution vom Bankkonto verbuchen? = Ausgabe
    Wie muss ich die Gutschrift verbuchen? = Einnahme, aber was muss ich genau angeben
    Was ist mit der Differenz?


    die Fragen passen nicht ins Bild. Allenfalls hättest du die Vorfrage stellen können: Woran erkenne ich bei einer EÜR in Bezug auf konkrete Kautionsvorgänge das Vorliegen von Vermögensumschichtung bzw. Vermögensbildung? Das Kriterium hierfür ist keineswegs, ob eine Gutschrift "keine übliche Einnahme" darstellt, wie du schreibst, sondern das Kriterium ist, ob sich in einer Einnahme eine Vermögensmehrung abspiegelt oder nicht. Das Fehlen von (positiver oder negativer) Vermögensbildung ist in deinem Fall evident, weil sich die Kaution wieder in denselben Wert wie ihre voraufgehende Investition rückverflüssigt, wieder in dasselbe "Geld" umschichtet.


    Wenn du mir nun bis hierhin folgst, müsstest du dir die drei Fragen selbst beantworten können. Vermögensumschichtende Vorgänge gehören nach geltender Rechtslage nur in eine FiBu, nicht in eine EÜR. Also wählst du für sie diejenige Kategorie, mit denen die Vorgänge aus der EÜR eliminiert werden. Aus dem Umstand, dass Bankvorgänge das typische Geschäftskonto betreffen oder dass online abgeholte Bankauszüge nur lückenlos "verbucht" werden können, darfst du nicht schließen, dass die Bankvorgänge dadurch bereits als geschäftliche Vorgänge qualifiziert seien und innerhalb einer auf die EÜR gerichteten Buchungserfassung mit zur Buchführung gehören.


    Für die Behandlung der "Differenz", die ja als (geschäftliche) Leihgebühr keine Vermögensumschichtung darstellt, sondern einen normalen Vermögensschwund, hatte ich dir eine rechtssichere und praktikable Lösung aufgezeigt. Von der Bank solltest du dich hier abkoppeln, das Einlesen online abgeholter Bankbuchungen lässt ohnehin kein Ergänzen um den geschäftlichen Aufwand zu, sonst würde dir die Kontrolle über den Bankbestand verloren gehen.


    Wenn noch immer Fragen bleiben, melde dich ruhig.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    ich meinte, dass mir Ihre Ausführungen nicht helfen, weil mir die Kontennummern nix sagen. Ich benutze Wiso Mein Büro und da benötige ich keine solchen Nummern


    Dann gehen Sie auf "Weitere" und können das Konto anhand der Nummer finden.
    Dafür müssten Sie es (vermutlich) einmal sichtbar schalten. Wissen Sie wie das geht?

  • Ich hätte in meinem laienhaften Verständnis die Kaution einfach als "nicht geschäftsrelevant" abgehend gebucht und die Rückzahlung in einer Splittbuchung zunächst ebenfalls als nicht geschäftsrelevant in voller Höhe eingehend und die Leihgebühr als Sonstiger Aufwand abgehend gebucht. Wäre das - nur mal so zum Verständnis - grundlegend falsch im Sinne einer EÜR? Schließlich bieten die Buchungshelfer in MB diesen einfachen Weg ja nachgerade an.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Kautionshinterlegung ist aber relevant. Es handelt sich um den notwendigen Ausweis eines betrieblichen Vermögens!

    • Offizieller Beitrag

    Moin, das Konto 1525 ist in MB nicht vorhanden.
    Wäre es nicht möglich stattdessen das Verrechnungskonto zu nehmen?


    Naja... kann man schon.
    Würde ich aber nicht machen- ich würde wohl eher ein Konto aus dem Bereich der Forderungen/Rechnungsabgrenzungsposten oder Anlagevermögen nehmen... oder 1525 basteln.


  • Du schon, aber ob Heiko66 das kann?


    Na ich denke schon Mausko, allerdings würde ich das nur machen, wenn so eine Kautionszahlung öfter vorkommt. Ansonsten würde ich mir der Einfachheit halber ein bestehendes Konto nehmen. Das Konto "Sonstiger Aufwand" ist bei mir immer dann mein Favorit, wenn ich nichts Besseres gefunden habe. Nicht umsonst ist der SKR03 ein vereinfachter Kontenrahmen. ;)

  • Moin,
    ich möchte nicht, dass Du mich falsch verstehst: ein Konto in MB zu basteln, ist nämlich nicht so einfach getan, denn es müssen alle Parameter, die für die EÜR und Umsatzsteuer wichtig sind, entsprechend ausgefüllt sein. Der SKR 03 ist übrigens ein kompletter Kontenrahmen, in dem selbstverständlich auch das 1525 Konto enthalten ist, nur MB hat ihn abgespeckt oder wie Du es ausdrückst "vereinfacht"...