Hallo zusammen,
im Jahr 2005 wurde die Zentralheizungsanlage in unserem Mietobjekt modernisiert.
Die Investition wurde und wird noch bis ins Jahr 2015 als Modernisierungsumlage auf die Mieter des Anwesens umgelegt.
Pro Jahr handelt es sich um einen Betrag von ca. 2.000 EUR. Leider liegt mir die Feststellungserklärung aus dem Jahr 2006 nicht vor und so weiß ich nicht genau ob damals die Modernisierungskosten abgesetzt wurden, vermutlich aber nicht.
Ist es erforderlich die jährliche Einnahme aus der Modernisierungsumlage in der Feststellungserklärung anzugeben ?
Mit freundlichen Grüßen
IchBins