Wie müssen korrigierte Umsatzsteuervoranmeldungen bei EÜR und Umsatzsteuererklärung berücksichtigt werden?

  • Ich sitze gerade bei meiner ersten Umsatzsteuererklärung und habe ein Verständnisproblem. Dies möchte ich an einem ganz konkreten Beispiel verdeutlichen:
    Im Oktober 2012 wird Büromaterial für 100 Euro gekauft, die 19 Euro Umsatzsteuer werden im November 2012 vom Finanzamt erstattet und als erstattete Umsatzsteuer in WISO Kasse & EÜR 2012 verbucht.
    Im Januar 2013 taucht eine Quittung für Büromaterial im Wert von 50 Euro auf, ebenfalls vom Oktober 2012. Eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2012 führt zu einer Zahlung von 9,50 Euro im Februar 2013. Dies wird auch als erstattete Umsatzsteuer in WISO Kasse & EÜR 2013 im Februar 2013 verbucht.


    Mal abgesehen davon, dass ein Auftauchen von Belegen nicht vorkommen sollte :-), verstehe ich die Berücksichtigung bei EÜR und Umsatzsteuererklärung nicht ganz.


    Soweit ich das sehe, werden bei der EÜR 2012 die 100 Euro, die 50 Euro und die Erstattung der 19 Euro berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden die 9,50 Euro Erstattung, da diese erst 2013 erfolgt ist. Richtig?


    Aber bei der Umsatzsteuererklärung wird es schwierig:
    Aus dem Vorauszahlungssoll für 2012 (19 Euro + 9,50 Euro) und der tatsächlich in 2012 gezahlten Vorauszahlung (19 Euro) ergibt sich eine Differenz von 9,50 Euro, die laut Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zu erstatten sei.
    Aber:
    Wenn diese 9,50 Euro aufgrund der Umsatzsteuererklärung noch erstattet würden, würden sie doppelt erstattet – einmal nach Einreichen der korrigierten Umsatzsteuervoranmeldung, einmal nach Einreichen der Umsatzsteuererklärung.


    Ergo meine Frage: Was habe ich falsch gemacht oder zumindest nicht richtig verstanden?

    • Offizieller Beitrag

    Im Januar 2013 taucht eine Quittung für Büromaterial im Wert von 50 Euro auf, ebenfalls vom Oktober 2012. Eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2012 führt zu einer Zahlung von 9,50 Euro im Februar 2013. Dies wird auch als erstattete Umsatzsteuer in WISO Kasse & EÜR 2013 im Februar 2013 verbucht.

    Ist doch alles richtig so (§ 11 EStG).


    Aus dem Vorauszahlungssoll für 2012 (19 Euro + 9,50 Euro) und der tatsächlich in 2012 gezahlten Vorauszahlung (19 Euro) ergibt sich eine Differenz von 9,50 Euro, die laut Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zu erstatten sei.
    Aber:
    Wenn diese 9,50 Euro aufgrund der Umsatzsteuererklärung noch erstattet würden, würden sie doppelt erstattet – einmal nach Einreichen der korrigierten Umsatzsteuervoranmeldung, einmal nach Einreichen der Umsatzsteuererklärung.

    Woher soll das Programm die nach dem Jashreswechsel angefallenen Beträge denn auch kennen? Deshalb hat man ja auch für solche Zwecke, die vor allem zum Jahreswechsel den Regelfall darstellen, auch eine entsprechende manuelle Eingabemöglichkeit.