Gewinnermittlung nach §4 Abs 3 EstG - wie mit EÜR

  • Hallo,
    ich bin neu in diesem Forum und begrüße vorab alle Nutzer!
    Als Kleinunternehmer habe ich mir nun Steuer:Mac zugelegt, da die gute Dame, die es in den Vorjahren gemacht hat, dauerhaft krank ist und nichts mehr macht und ich möchte versuchen, es nun allein hinzubekommen.
    In den Vorjahren habe ich immer eine einfach Gewinn- Verlustrechnung beim Finanzamt abgegeben, was auch reichte. Nun habe ich die EÜR im Programm und frage mich, ob ich damit eine "einfache" GuV Aufstellung machen kann. Ich habe mir aus den Vorjahren angeschaut, auf welche Konten die gute Frau immer gebucht hat - und es für 2012 ebenso getan. Das gilt für Einnahmen wie Ausgaben. Am Ende, so denke ich mal, wird dann das Ganze in das Formblatt übernommen, oder? Kann ich das dann genauso abgeben bzw, absenden? Gibt es in dem Programm die Möglichkeit, eben diese einfache GuV zu erstellen? Dann habe ich noch die Frage: Was ist, wenn ich z.B. eine Ausgabe auf das falsche Buchungskonto buche - gibt das später Probleme? Da ich ja auch die Einkommensteuer damit mache: Wird die EÜR dann dorthin übernommen (Daten), ebenso wie in die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer?


    Abgabefrist ist bei mir verlängert bis 31.08.13 - und nun sitze ich daran. Irgendwie qualmt mir der Kopf und ich weiß nicht mehr so recht weiter.... oder doch noch zum Steuerberater? Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben - das wäre wirklich super nett - vorab ganz herzlichen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Anette.

    Am Ende, so denke ich mal, wird dann das Ganze in das Formblatt übernommen, oder? Kann ich das dann genauso abgeben bzw, absenden? Gibt es in dem Programm die Möglichkeit, eben diese einfache GuV zu erstellen?

    In den einzelnen Bereichen, also zum Beispiel Voranmeldung, oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung existiert eine Schaltfläche/ein Link Namens "Werte aus den Einnahmen/Ausgaben übernehmen". Anhand der unter "Laufende Buchungen" bebuchten Konten werden dann die Formulare ausgefüllt und können abgegeben werden - wenn alles stimmt und die Software keine Unregelmäßigkeit meldet.


    Was ist, wenn ich z.B. eine Ausgabe auf das falsche Buchungskonto buche - gibt das später Probleme?

    Selbstverständlich, anhand der bebuchten Konten werden die entsprechenden Felder der Formulare ausgefüllt. Falsche Buchungskonten führen zu einer falschen Steuererklärung.


    Wird die EÜR dann dorthin übernommen (Daten), ebenso wie in die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer?

    Gewerbesteuer und Umsatzsteuer können innerhalb der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden und das mit Hilfe der oben genannten Funktion "Werte aus den Einnahmen/Ausgaben übernehmen". In der Einkommensteuererklärung, bei den Ein- und Ausgaben des Gewerbes kann die Option "ist bereits anders erstellt worden." und "Die Daten sollen importiert werden" aktiviert werden. Jetzt besteht die Möglichkeit die im Programmbereich Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellte Datei zu importieren.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)