leider starke Differenzen zwischen Wiso Berechnung und Finanzamt Rückerstattung ((Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen)

  • Hallo,


    habe die letzten Jahre mit dem Wiso Programm keine Probleme gehabt, hat immer bis auf die Nachkommastelle gepaßt.
    Habe auch diese Jahr wieder die Daten vom Vorjahr übernommen. Leider habe ich jetzt exterme DifferenzenL:


    Beim Vergleich Programmberechnung und Finazbescheid fallen besonders folgende Punket auf:


    Programm: Summe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen 5.222€ -> Finanzamt 0€
    Programm: Abzugsfähige sonstigen Vorsorgeaufwendungen 4.700€ -> Finanzamt 0€


    Programm: Ermäßigung nach § 35EStG: 1189€ Finanzamt 418€


    Jemand einen Tipp, woran das liegen könnte?


    Gruß
    heinzie

    • Offizieller Beitrag

    Programm: Summe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen 5.222€ -> Finanzamt 0€
    Programm: Abzugsfähige sonstigen Vorsorgeaufwendungen 4.700€ -> Finanzamt 0€

    Sicher, dass das so im Papierbescheid steht? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.


    Dann sollte ein Griff zum Telefonhörer zur Klärung reichen.

  • Habe auch diese Jahr wieder die Daten vom Vorjahr übernommen.


    Moin ...


    Fehler bei der Datenübernahme ... wär nicht das erste Mal !
    Zahlen verglichen ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Hier irgendwas dazu zu sagen ohne die Datei und den Papierbescheid vorliegen zu haben ist schier unmöglich. Erstens haben wir keinen bekannten Fehler bei der Datenübernahme und zweitens sollen alle Positionen nach einer Datenübernahme vom Steuerpflichtigen geprüft werden. Es gibt ja auch die unterschiedlichen Kennzeichnungen in den Erfassungsbereichen, also grüner Punkt mit Haken > alles in Ordnung und geprüft, oder gelber Punkt mit Dreieck > nach der Datenübernahme zu prüfende Daten.


    Gerne prüfen wir die Ursache der Differenz, dazu bitte unter https://kundencenter.buhl.de ein Ticket einreichen und uns die Datei der Einkommensteuererklärung samt kompplett eingescannten Steuerbescheid zukommen lassen.

    Die Bearbeitung der von Ihnen zugesandten Datei(en) erfolgt selbstverständlich unter Anwendung der im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Bestimmungen.