Buchung nach Mitteilung Finanzamt

  • Hallo Zusammen,


    nach Eingabe der Bilanz beim Finanzamt wurden die Bescheide erlassen.
    Wie verbuche ich nun die festgestellten Werte für
    1.
    Jahresfehlbetrag (eigene Gewinnermittlung)
    Nicht gedeckter Fehlbetrag (eigene Ermittlung)
    2.
    Gewerbeverlust 2012 (Bescheid Finanzamt)
    Vortragsfähiger Gewerbeverlust (Bescheid Finanzamt)


    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon einmal jetzt sehr.

  • Hallo PilloQuillo,


    Du weisst schon, was die Buchungen bedeuten? Ich vermute beinahe nicht aufgrund deiner Fragestellung


    zu 1.
    a. Jahres-Fehlbetrag ist das Ergebnis Deiner G+V > wird also nicht in der Bilanz gebucht sondern aus der G+V uebernommen
    b. nicht gedeckter Fehlbetrag ist ein Rechenfeld der Bilanz > ergibt sich aus Eigenkapital, Jahresueberschuss -Fehlbetrag kannst Du auch nicht direkt bebuchen


    zu 2.
    a. Gewerbeverlust > buchst Du auch nicht, da in der Regel Ergebnis der G+V
    b. vortragsfaehiger Gewerbeverlust > buchst Du auch nicht sondern behalte den Wert wenn Du die Erkalerung fuer das folgende Jahr machst


    Zusammenfassung:
    Deine Fragestellung ermoeglicht keine Buchung, da nicht daraus hervorgeht was das FA an Deinen Steuererklaerung im Detail nicht anerkannt hat


    Vielleicht doch einen Steuerberater zu Rate ziehen

  • Hallo Franco


    Danke für Deine Erklärungen.
    In den Abschlussvorbereitungen habe ich einen Hinweis gesehen, dass bei der Erzeugung der EB-Werte im Bereich "Eigenkapital" die EB-Werte manuell eingegeben werden müssen.
    Dies wollte ich jetzt tun, aber habe da an der Stelle ein kleines Problem, was alles in welchem Konto als EB-Wert einzutragen ist.


    Ausserdem hat das Finanzamt aufgrund der Gewerbesteuer-Erklärung nun einen Gewerbeverlust aus 2012 bescheinigt und mit dem Verlust aus 2011 einen gesamten vortragsfähigen Gewerbeverlust bescheinigt.
    Dieser soll weiter beibehalten werden.


    Das wollte ich jetzt korrekt in die Buchhaltung eingeben.


    Über Hilfe würde ich mich sehr, sehr freuen und danke Euch schon jetzt.

  • PilloQuillo


    gerne doch, aberhast Du meine Anwort vollstaendig gelesen? Auch zum GwSt Verlust steht dort bereits etwas unter 2..


    Das Eigenkapitalkonto kannst Du buchen, einfacher ist es, wenn Du Gewinn oder Verlust auf das Gewinn- oder Verlustvortragskonto buchst.


    Wichtig ist, dass der Saldo aller 9000 bis 9009 Saldenvortragskonten (die sind fuer SKR03 und 04 gleich) insgesamt Null ergibt, dann stimmt auch Deine Eroeffnungsbilanz.


    Recnne alle EB zusammen ohne das "Eigenkapitalkonto" dann wirst Du die Differenz als Betrag in der Bilanz auf der Passiva Seite unter A finden.