Telefonische Beratung und PC-Reparatur – wie buchen?

  • Ein zweites fragendes Hallo an diesem Abend ;)


    Gerade entdecke ich noch zwei Rechnungen, bei denen ich mir nicht sicher bin, wie ich sie einordnen soll:


    1. Ich habe eine Hotline angerufen, die fachliche (inhaltliche) Beratung zu eben meinem Aufgabengebiet als Freiberufler leistet. Buche ich diese Rechnung nun auf das Sachkonto "Rechts- und Beratungskosten" (4950), auf "Fortbildungskosten" (4945) oder schlicht als Telefonkosten?


    2. Ich musste kürzlich meinen PC überprüfen/reparieren lassen. Ich nutze diesen PC beruflich wie auch privat – setze ich dann einfach 50 % des Rechnungsbetrags an?


    Viele Grüße und jetzt schon herzlichen Dank an alle!

    • Offizieller Beitrag

    1. Rechts- und Beratungskosten passen ganz gut.
    2. Wenn die Nutzung des Rechners zur Hälfte privat ist, dann macht es Sinn, den Reparaturaufwand genauso aufzuteilen.
    Bezieht sich die Reparatur allerdings auf einen Bereich, der nur und ausschließlich dienstlich verwendet wird, kann diese Rechnung auch zu 100% dienstlich angesetzt werden.

  • Besten Dank, ComputerHaus!
    Das hilft mir schon sehr weiter, denn ich war mir einfach nicht sicher, ob mit "Rechts- und Beratungskosten" nicht wirklich nur Kosten für einen Steuerberater oder die anwaltliche Beratung gemeint sind. Und auch der Hinweis zur Computerreparatur ist spannend – in dem Fall passt 50/50, aber gut zu wissen, wenn z. B. mal ein ausschließlich beruflich genutztes Programm "rumspinnt".


    VG!