Umstellung der Bilanz auf E-Bilanz fuer SKR03 und SKR04 Hintergrundinfos

  • Hallo all,


    hier eine kurze Uebersicht ueber das wann und was der E-Bilanz als Hintergrundinformation.
    Es ist gut, nicht zu lange mit der Umstellung zu warten obwohl der letzte Termin dann der 31.05.2014 waere.


    Ab wann ist die E-Bilanz verpflichtend
    Die E-Bilanz nach § 5b EStG ist verpflichtend fuer die Abschluesse ab dem Wirtschaftsjahr 2013. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr beginnt die Pflicht fuer das Jahr 2013/2014


    Wozu dient die E-Bilanz
    Gut fuer Sie ist zu wissen, dass eine vollstaendige Umstellung der Buchhaltung geschweige denn eine Neuerfassung von Buchungsdaten nicht erforderlich ist.
    Im Wesentlichen verwendet auch die E-Bilanz die Ihnen bekannte Gliederungstruktur Ihrer Bilanz-Kontenplaene vom SKR03 / SKR04 aber erfordert darueber hinaus eine wesentlich feinere Gliederungstruktur und Gliederungstiefe.
    Auch sind in der E-Bilanz Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Insofern ist die E-Bilanz eine standardisierte und detaillierte Berichtserstellung aus der bisherigen Bilanz
    und der Gewinn- und Verlustrechnung, weiteren Informationen und Unternehmensdetails.
    Aufgrund der Standardisierung ist es fuer die Finanzbehoerden dann moeglich, direkt aus den eingereichten Daten Pruefprogamme zur Plausibilitaet, Unternehmenskennzahlen,
    Branchenvergleichen etc zu fahren und Abweichungen (Unregelmaessigkeiten, Unstimmigkeiten) sofort zu erkennen und entprechend nachzugehen ohne die eingereichten Daten wie fuehrer aufbereiten zu muessen.


    Das E-Bilanzformat (XBRL-Format) ermoeglicht ohne weitere Anpassung ausserdem auch:
    - die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
    - die Vorlage der Bilanzdaten bei Kreditgebern
    - die Vorlage bei Aufsichtsbehörden


    Unter diesem Link finden Sie ausfuehrlich Informationen zur E-Bilanz
    http://www.esteuer.de/
    Es ist der offizielle Link der Finanzverwaltung (Elster)



    Wer muss eine E-Bilanz abgeben
    verpflichtet hierzu sind deutsche Unternehmen wie:
    - alle Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH, kleine Aktiengesellschaften etc.)
    - alle Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG.)
    - andere Unternehmen (hierzu gehoeren auch Einzelfirmen, e.K., Freiberufler etc) wenn diese bisher eine Bilanz zu Ihrer Steuererklaerung freiwillig eingereicht haben oder dazu verpflichtet waren.
    - Unternehmen aus o.g. Bereichen die eine Eroeffnungsbilanz erstellen muessen


    nicht verpflichtet hierzu sind deutsche Unternehmen wie:
    - Unternehmen die bisher eine Einnahmen Überschussrechnung (EÜR) gemaess § 4 Abs. 3 UStG abgeben
    - Unternehmen die unter §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) fallen


    Ausnahmen:
    Die Finanzbehoerde muss nicht auf die elektronische Uebermittlung der Bilanzdaten bestehen, wenn diese fuer den Steuerpflichtigen eine sogenannte
    unbilllige Haerte darstellen wuerde. Unter einer "unbilligen Haerte" ist die wirtschaftliche oder persoenliche Unzumutbarkeit der elektronischen Uebermittlung
    zu verstehen. Fuer die Geltendmachung der Haertefallregelung ist vom Steuerpflichtigen ein Antrag gem. § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m.§ 150 Abs. 8 AO bei seinem Finanzamt zu stellen.


    Hinweis:
    Bei Nichtabgabe / fehlenderm Antrag auf "unbillige Haerte" drohen Zwangsgelder (bis 25.000EUR)


    Was muss die E-Bilanz beinhalten
    Je nach Unternehmenstyp muss die E-Bilanz folgende Einzelpositionen in einem einzigen, einheitlich strukturiertem Datenaufbau enthalten


    - Bilanz
    - Gewinn- und Verlustrechnung
    - Ergebnisverwendung
    - Kapitalkontenentwicklung (nur für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)
    - Steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
    - Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (zusätzliche Felder erforderlich)
    - Steuerliche Modifikationen (insbesondere Umgliederung/Überleitungsrechnung)


    je nach Unternehmensform und Groesse koennen noch folgende Dokumente erforderlich sein


    - Anlagespiegel
    - Anhang
    - Lagebericht
    - Bericht des Aufsichtsrats
    - Eigenkapitalspiegel
    - Kapitalflussrechnung
    - Gesellschafterbeschluesse
    - Haftungsverhaeltnisse


    Uebermittlung der E-Bilanz
    Die Uebermittlung der E-Bilanz muss online ueber die Elster Schnittstelle Ihres Programms erfolgen, die bereits vorhanden ist.


    wie erfolgt die Umstellung auf die E-Bilanz Taxonomie
    Die Umstellung kann von jedem Anwender selbst vorgenommen werden, erfordert jedoch eine intensive Beschaeftigung mit dem Thema und die Beschaffung von Vergleichkontolisten, Anfertigung von Ueberleitungs-Protokollen etc.


    weitere Informationen zur ebilanz http://www.berg-system-engineering.com/