Fragen zur Differenzbesteuerung

  • Hallo liebe Community,


    ich kaufe nun auch öfters gebrauchte Videospielkonsolen und weitere Artikel aus dem Bereich an. Meist sind es nur Privatmenschen die die Sachen an mich verkaufen. Da ich bei solchen Käufen keine MwSt. ziehen kann stellt sich für mich die Frage wie ich das sonst handhaben muss. Deshalb bin ich auf das Thema Differenzbesteuerung gestoßen und ich denke das passt. Leider sind mir die Paragraphen in dem klassischen Amtsdeutsch absolut unverständlich und es tauchen wohl mehr Fragen auf als überhaupt gelöst werden.


    Soweit habe ich folgendes Verstanden: Ich kaufe etwas von Privat zu 100€ und verkaufe es für 200€. Normalerweise würden auf die 200€ Steuern anfallen, da ich aber keine Steuern ziehen konnte wird nur der Erlös bemessen. In diesem Fall 100€. Soweit richtig?


    Zu meiner "Buchführung": Ich habe mir eine Exeltabelle erstellt wo ich meine Einkäufe, Verkäufe, Ausgaben etc. eintrage. MB und das Ebaymodul nutze ich nur für die komfortable Rechnungserstellung.


    Da ich die Umsatzsteuervoranmeldung Quartalsweise abgeben muss habe ich mir folgendes zusammengereimt. Ich erstelle eine neue Seite in der Exeltabelle und behandel dort alles was mit der Differenzbesteuerung zu tun hat. Sprich auf der einen Seite die Ausgaben und auf der anderen Seite die Einnahmen. Am Ende des Quartals würde ich dann die Differenz ermitteln und daraus ergebend die Steuer zahlen.


    Wäre das so buchalterisch in Ordnung?


    Nun zur Abwicklung eines Kaufes und die damit mir auftretenden Fragen.


    - Reicht bei einem Ankauf eines Bundles ein formloses Schreiben mit Datum, den Namen vom Verkäufer, was gekauft wurde z. B. Nintendo DS mit 10 Spielen, und dann den Gesamtpreis? oder muss jedes Spiel, Controller etc. einzeln aufgezählt werden? Was ist wenn der Verkäufer sein Namen nicht preisgeben möchte? Habe ich etwas vergessen?


    - Ist es mir erlaubt, Artikel aus dem Bundle einzeln weiterzuverkaufen?


    - Wie erstelle ich über das Ebaymodul und MB eine Rechnung wo auch der Satz vermerkt ist, dass es sich um ein Differenzverkauf handelt?



    Ich bedanke mich vorab schonmal für die Zeit die Ihr euch genommen habt um den etwas längeren Beitrag zu lesen.
    Ferner bin ich über jegliche Hilfe, Anregungen und Tipps sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Lies mal die PDF BedienAnleitung aktuell unter S. 350 Differenzbesteuerung
    Demnach kannst du es so machen oder sogar noch einfacher. Auf die Fragen gehe ich jetzt nicht ein.



    P.S.: Google Volltreffer nach Differenzbesteuerung Belege

  • vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Nun weiß ich wie ich die Rechnungen in MB erstelle. Wie sieht es mit den anderen Fragen aus? Hat da jemand Erfahrungen?

    • Offizieller Beitrag

    Wäre das so buchalterisch in Ordnung?

    Sieht auf jeden Fall schon mal nicht falsch aus.

    - Reicht bei einem Ankauf eines Bundles ein formloses Schreiben mit Datum, den Namen vom Verkäufer, was gekauft wurde z. B. Nintendo DS mit 10 Spielen, und dann den Gesamtpreis? oder muss jedes Spiel, Controller etc. einzeln aufgezählt werden? Was ist wenn der Verkäufer sein Namen nicht preisgeben möchte? Habe ich etwas vergessen?

    Wenn der VK seinen Namen nicht preisgeben möchte, ist die Differenzbesteuerung m.E. ausgeschlossen, weil der Ankauf nicht nachprüfbar aufgezeichnet werden kann.


    - Ist es mir erlaubt, Artikel aus dem Bundle einzeln weiterzuverkaufen?


    Natürlich ist es das.


    Ich denke aber, die Frage ist besonders: dürfen Sie dann noch die Differenzbesteuerung nutzen- und dazu denke ich: nicht in jedem Fall. Der Einkaufspreis muss für den jeweiligen Artikel klar erkennbar sein. Insofern würde ich es für sinnvoll halten, bereits beim Einkauf die einzelnen Artikel aufzulisten und den Einkaufspreis entsprechend zu verteilen.

  • vielen Dank für die Antwort. Also reicht ein Zweizeiler in dem der Name des Käufers und mein Name auftaucht. Natürlich noch der Betrag.


    Wenn ich eine Konsole mit Spielen und Zubehör ankaufe dann muss ich die den Beleg so schreiben, dass jeder Artikel ein Preis hat? Im Enddefekt zählt doch nur der Erlös vom Gesamten Einkauf und Verkauf der Differenzbesteuerungsartikel. Wieso muss also jeder Preis einzeln aufgelistet werden? Verstehe da den Sinn nicht so ganz. Trifft das überhaupt auf das Beispiel mit der Konsole und den Videospielen zu?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der VK seinen Namen nicht preisgeben möchte, ist die Differenzbesteuerung m.E. ausgeschlossen, weil der Ankauf nicht nachprüfbar aufgezeichnet werden kann.


    Ich denke aber, die Frage ist besonders: dürfen Sie dann noch die Differenzbesteuerung nutzen- und dazu denke ich: nicht in jedem Fall. Der Einkaufspreis muss für den jeweiligen Artikel klar erkennbar sein. Insofern würde ich es für sinnvoll halten, bereits beim Einkauf die einzelnen Artikel aufzulisten und den Einkaufspreis entsprechend zu verteilen.

    Genau so sehe ich es auch.


    Wenn ich eine Konsole mit Spielen und Zubehör ankaufe dann muss ich die den Beleg so schreiben, dass jeder Artikel ein Preis hat? Im Enddefekt zählt doch nur der Erlös vom Gesamten Einkauf und Verkauf der Differenzbesteuerungsartikel. Wieso muss also jeder Preis einzeln aufgelistet werden? Verstehe da den Sinn nicht so ganz. Trifft das überhaupt auf das Beispiel mit der Konsole und den Videospielen zu?

    Das tut es und die Rechtsfolgen sind nun einmal so. Dich zwingt ja niemand zur Differenzbesteuerung.

  • @ miwe4


    dein Beitrag fand ich ehrlich gesagt nicht so hilfreich. Hilfreich wäre eine Erklärung damit ich den Sinn der einzlenen Auflistung verstehe.


    Wieso ist es für das Finanzamt so wichtig wenn doch nur die Differenz zwischen Einkauf und Erlös bewertet wird.


    Ich frage deshalb so genau, weil ich es gerne verstehen möchte um es auch letztlich besser anwenden zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso ist es für das Finanzamt so wichtig wenn doch nur die Differenz zwischen Einkauf und Erlös bewertet wird.


    Um die Höhe der Differenz genau zu bewerten.


    Man muss dabei wissen, dass der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer grundsätzlich der vollständige Geldeswert des Leistungsaustausches zugrunde gelegt werden muss. Auf deutsch: Die Summe, die der Käufer zahlt gehört umsatzbesteuert.


    Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich also um einen Ausnahmetatbestand, der besondere Sorgfalt bei den Aufzeichnungen erfordert. Will man die Differenzbesteuerung in Anspruch nehmen, muss man den Einkaufspreis jedes einzelnen Artikels, für den die Differenzbesteuerung beansprucht wird, genau darlegen können, da sich ja gerade um den die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer vermindern soll.


    Kurz und knapp: will man eine Ausnahme nutzen, muss man die dazugehörenden Vorgaben erfüllen.

  • vielen Dank häschen.


    und wenn das ganze Paket der Differenzbesteuerung unterliegt? Muss ich dann auch jeden einzelnen Artikel auflisten und einfach einen Wert pro Gegenstand angeben?


    Könnte ja auch sein, dass ein Ankäufer ein Konvolut aus 1000 Dvd´s kauft. Jede einzelne aufzuzählen etc. wäre doch ziemlich zeitaufwendig...


    In meinem "Unternehmen" gibt es entweder Neuware oder Gebrauchtware. Ich könnte also genau sagen welcher Artikel differenzbesteuert ist und welcher nicht.


    ISt dann dennoch eine so komplexe Auflistung nötig?

    • Offizieller Beitrag

    Ja.


    Wie schon gesagt, es ist diese komplexe Auflistung nötig, weil die Differenzbesteuerung nicht nur in der Sache sondern auch in der Höhe genau belegt sein muss. Es ist daher zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht nur notwendig aufzuzeichnen, OB der Artikel der Differenzbesteuerung unterliegt, sondern auch in welcher Höhe- und dafür ist der Einkaufspreis nunmal essentiell!


    Wenn das zu umständlich oder nicht machbar ist, müssen Sie die Umsatzsteuer auf die volle Summe abführen. Keine Wahl.

  • Ich weiß das Thema ist scho einige Zeit her aber vor genau demselben Problem stehe ich auch gerade. Würde auch gerne ganze Pakete für einen Gesamtpreis kaufen (Beispielsweise 1 Konsole, 2 Controller und 5 Spiele) und diese dann einzeln weiterverkaufen.
    Auf die einzelnen dann die Differenzbesteuerung anwenden, da ja Gebrauchtware. Nun kenne ich nicht den Verkaufspreis des privaten Verkäufers für die einzelnen Sachen, somit habe ich auch keinen Betrag an dem ich mich nach Verkauf orientieren kann um die Besteuerung anzuwenden.


    Wie sieht es also aus, wenn ich dem Verkäufer per Email eine Bestellung zukommen lasse mit den Einzelauflistungen der Teile des Gesamtpaketes und er diese Unterschrieben und mit den von ihm festglegten Einzelpreise an mich zurück sendet, kann ich ganz normal die Differenzbesteuerung anwenden. Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon gesagt, es ist diese komplexe Auflistung nötig, weil die Differenzbesteuerung nicht nur in der Sache sondern auch in der Höhe genau belegt sein muss. Es ist daher zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht nur notwendig aufzuzeichnen, OB der Artikel der Differenzbesteuerung unterliegt, sondern auch in welcher Höhe- und dafür ist der Einkaufspreis nunmal essentiell!


    Wenn das zu umständlich oder nicht machbar ist, müssen Sie die Umsatzsteuer auf die volle Summe abführen. Keine Wahl.

    Wenn Du nichts genaues vertraglich vereinbart hast, ist eine sachgerechte Schätzung durchzuführen. Wenn das Dir aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist -> siehe häschen.


    Und ich bin mir fast sicher, dass ich, bei entsprechender Suche, etliche Ankaufseiten für Bücher finde, denen ich die jeweiligen Anakufs-/Verkehrswerte entnehmen kann. Die Summe dann in Relation zu Deinem Kaufpreis gesetzt und Du hast einen EK für das jeweilige Buch. Mag viel Arbeit sein, aber -> siehe häschen.


    Abschnitt 25a.1. UStAE - Differenzbesteuerung


    Merkblatt_Steuern_Differenzbesteuerung_bei_Gebrauchtwarenkauf_pdf-1.pdf

  • Alles klar, das mit den Ankaufsseiten scheint mir logisch, aber es ist ja dann nicht gewährleistet, wenn ich diese Preise der Ankaufseiten nehme, das ich auch auf meine 10 Euro komme, welche ich dem privaten Verkäufer bezahlt habe für diese 10 Bücher. Wenn jedes Buch auf dieser Ankaufseite für 2 Euro weggehen würde, dann würde ich ja auf einen EK von 20 Euro kommen oder nicht? Wenn ich was an dieser Ankaufseitensache falsch verstanden habe, wäre es sehr nett von dir das ganze etwas weiter auszuführen.


    Meine Idee wäre nämlich gewesen, das ich dem privaten Verkäufer vor Einkauf (nach Rücksprache mit ihm) eine von mir vorgefertigte Rechnung in seinem Namen erstelle, meinetwegen ist dann hier aufgelistet: Buch A 1,50 € Buch B 0.50 Cent etc. und ihm diese dann mit einem vorfrankierten Rückumschlag zukommen lasse. Somit braucht er diese nur noch Unterschreiben. Hätte für ihn ja keine Nachteile und ich könnte in Ruhe meine Differenzbesteuerung auf die einzelnen Bücher anwenden.

    • Offizieller Beitrag

    Aus den einzelnen Marktpreisen der Bücher einen Gesamtmarktpreis ermitteln. Dann für jedes Buch den anteiligen prozentualen Marktwert am Gesamtmarktpreis ermitteln. Diesen Prozentsatz auf deinen tatsächlichen Kaufpreis anwenden und du hast den tatsächlichen EK für jedes einzelne Buch. Klassische Dreisatzrechnung.

  • So nun habe ich mit der IHK telefoniert. Die Dame meinte, da meine Einkaufe alle unter der 500 Euro Marke liegen, muss ich keine Einzelauflistung des Gesamteinkaufpaketes machen. Das heißt ich habe für 10 Euro eingekauft und die einzelnen Artikel an verschiedene Käufer weiter verkauft, schreibe jedem der Käufer eine Rechnung und buche dies so in MeinBüro.


    Jetzt ist nur noch die Frage offen, wie wende ich nun die Differenzbesteuerung im Programm so an, das ich den Gesamteinkaufspreis und den Gesamtverkaufspreis (wenn ich alle Rechnungen der Verkäufe zusammen zähle) als Ausgangspositionen nehme, da ich ja immer nur auf eine Rechnung im Programm die Differenzbesteuerung anwenden kann?

    • Offizieller Beitrag

    Herr Schneiders,
    was schlägt denn miwe4 vor? Wie haben Sie ihn denn verstanden? Oder ist das an Ihnen vorbeigezogen?


    Letzlich müssen Sie sich Gedanken machen. Kann man denn seinen Vorschlag ignorieren?

  • Es ist diese komplexe Auflistung nötig, weil die Differenzbesteuerung nicht nur in der Sache sondern auch in der Höhe genau belegt sein muss.







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    Nur ein man mit hohen Idealen kann große Siege erringen. Die Ideale können ohne Talent jedoch nicht verwirklich werden, und das Talent kann ohne eine richtige Methode allein nichts ausrichten. iphone 6 plus tasche

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