Hallo!
Am 01.09.2012 habe ich mich mit einer Raucher-Kneipe selbstständig gemacht.
Für das Jahr 2012 reichte ich die Einkommensteuererklärung mit ca. 7000€ Verlust ein.
Das Finanzamt akzeptierte diese nicht.
Der Finanzbeamte setzte für meine minderjährigen Kinder einfach 1,5 mal die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben an.
Der Verlust betrug dann nur noch ca. 6000€.
Umsatzsteuer in Höhe von ca. 234€ soll auch nachgezahlt werden.
Mit der Begründung, daß ich eine Raucherkneipe betreibe, in der Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, meine Kinder auch nicht, demzufolge keine Pauschbeträge anzusetzen sind, legte ich Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid, gegen den Umsatzsteuerbescheid und gegen den Bescheid über die ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ein.
Das Finanzamt teilte mir mit, daß mein Einspruch unzulässig ist, da meine Einkommensteuer auf 0€ festgelegt wurde, ich also nicht beschwert bin.
Ich soll innerhalb von 4 Wochen antworten, ob ich meine Einsprüche aufrecht halten lasse.
Dem Schreiben wurden mehrere Vordrucke beigelegt, meine Einsprüche zurückzunehmen.
Ich weiß, daß ich durch den Einkommensteuerbescheid selbst nicht beschwert bin.
Aber da dieser ja ein Grundlagenbescheid ist, hängt davon auch der Umsatzsteuerbescheid und die Verlustfeststellung ab. Da ich 234€ Umsatzsteuer nachzahlen soll und fürs nächste Jahr ca. 1000€ weniger Verlust anrechnen kann, bin ich meiner Meinung beschwert.
Wie verhält sich das?
Lohnt es sich, die Einsprüche aufrecht zu halten?
Freundliche Grüße, Antje Kaufmann