Kleinunternehmer - Erste Steuererklärung

  • Hallo,


    ich habe seit ca. 3 Jahren ein Kleingewerbe für meine Online Tätigkeiten angemeldet.



    Unter anderem soll es für meine Internet Projekte, mit welchen ich ein wenig Geld durch Werbung verdiene zählen. Außerdem um Rechnungen für die Erstellung von der ein oder anderen kleinen Homepage schreiben zu können, welche ich erstelle und später auf meinem Server hoste.


    Das heißt ich habe Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Da ich die ersten Umsätze erst ab 2012 gemacht habe, muss ich diese ja nun bei meiner ersten Steuererklärung mit angeben. Ich hatte insgesamt ca. 3000 Euro Einnahmen und 1500 € Ausgaben.


    Nun meine Frage an euch: Habe natürlich WISO Steuer Sparbuch 2013.
    Was muss ich nun neben meiner Einkommenssteuererklärung noch alles angeben?
    Ich habe bereits eine Einnahmen und Ausgabetabele mit den Spalten:
    DATUM - BELEG - Beschreibung - Betrag
    Diese muss ich aber gar nicht angeben, weil mein Umsatz nicht über 17.500 € liegt, richtig?


    Welche Anlagen muss ich ausfüllen? Nur Anlage S?
    Was muss ich noch beachten?



    Mache dies zum ersten mal und bin ja noch relativ neu auf diesem
    Gebiet...

  • Hallo,


    natürlich musst du auch die Einnahmen des Kleingewerbes in der Einkommensteuer-Erklärung angeben. Egal ob es (wie in deinem Fall) ein kleiner Gewinn ist, oder ein Verlust. KLeinunternehmerzu sein bedeutet nur, von der Pflicht der Umsatzsteuerzahlung befreit zu sein. Ob du allerdings eine Gewerbesteuererklärung zusätzlich abgeben musst, weiß ich nicht. Ich würde es vorsichtshalber tun bzw. beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Oder bei einem Steuerberater Auskunft holen.


    LG White Lily

    • Offizieller Beitrag

    Hallo silverxx,

    Zitat

    Ich müsste doch dann nur Anlage S zusätzlich ausfüllen, oder nicht?

    • Nur Gewerbetreibende füllen die Anlage G aus.
    • Kleinunternehmer wie du zahlen keine Gewerbesteuer: Ihr UMSATZ liegt i.R. unter 17.500 €, und Gewerbesteuer fällt an, ab einem GEWINN von 24.000 € /Jahr


    Zitat

    "Internet Projekte, mit welchen ich ein wenig Geld durch Werbung verdiene."

    • Damit bist Du wohl Gewerbetreibender und nicht Freiberufler nach § 18 aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG) . Im § 18 EStG sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog aufgeführt. Selbständige, die in einem der aufgeführten Berufe tätig sind oder einen ähnlichen Beruf haben, sind Freiberufler.
    • Nur Freiberufler füllen Anlage S aus.
    • Als Gewerbetreibender mußt Du ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet haben.
    • Dein Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung veranlagt. Der Freibetrag zum Steuern zahlen liegt bei 8000 €.
    • Die Mühe, deine Ausgaben aufzuzeichnen brauchst du also solange nicht zu machen, als Du absehen kannst, ohne sie auch noch keine Steuern zahlen zu müssen. Selbstredend gehören Sie in die EÜR . Belege bleiben bei dir.


    Deine Überlegung

    Zitat

    Diese muss ich aber gar nicht angeben, weil mein Umsatz nicht über 17.500 € liegt, richtig?

    ist falsch. Zur Steuerberechnung wird nicht der UMSATZ sondern der GEWINN herangezogen. Ab ca 8000 € Gewinn zahlst Du Steuern.


    Von deinen Zahlen muss man davon ausgehen, dass Du noch anderweitig tätig bist, da sie ja unterm Existenzminimum liegen.
    :)

  • Hallo Samm,


    natürlich habe ich noch einen zusätzlichen Beruf als Elektroniker ;)
    Mein Kleingewerbe habe ich nur für meine nebenbeies Hobby für die Homepage Erstellung und Vermarktung von Internetwerbung angemeldet, damit auch alles seinen richtigen Weg hat.



    Was ich aber jetzt immer noch nicht verstanden habe:
    Wo genau muss ich denn jetzt meinen Gewinn eintragen ?
    Und nur den Gewinn oder auch die Ausgaben?

    • Offizieller Beitrag

    Wo genau muss ich denn jetzt meinen Gewinn eintragen ?
    Und nur den Gewinn oder auch die Ausgaben?

    Du gibst z.B. unter > Datei > Öffnen & Neu > Einnahme-Überschuss-Rechnung 2012 > Buchungen erfassen die Einnahmen und Ausgaben ein (Entweder mit 1 Gesamteinnahmeposten und 1 Gesamtausgabeposten [wenn du faul bist] oder dezidiert alle Belege).
    Der Gewinn wird errechnet und erscheint überall wo dann gebraucht z. B. innerhalb Einkommensteuerklärung 2012 mit seiner Anlage G.

  • Okay und das ist schon alles?


    Werde das dann auf die einfache Art machen (Gesamteinnahme und Ausgabeposten), da ich die Belege ja erstmal nicht alle vorlegen muss.



    Edit: Wieviel % von den Internet und Telefonkosten kann ich eigenltich als Ausgaben bei einem Online Gewerbe angeben?

    • Offizieller Beitrag

    Okay und das ist schon alles?

    Sonst hätten wir was anders geschrieben.


    Wieviel % von den Internet und Telefonkosten kann ich eigenltich als Ausgaben bei einem Online Gewerbe angeben?

    Nur den tatsächlichen Prozentsatz. Es gibt keine üblich akzeptierte Zahl. Alles will nachgewiesen werden sein. D.h. es bleibt ein Streithema, solange nichts mit Einzelnachweisen dezidiert nachgewiesen werden kann.

  • Wollte nun schnell die Gesamt Ein- und Ausgaben eintragen, aber ganz so einfach ist es nun doch nicht.


    Wenn ich nun nur die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben unter Buchungen eingeben will, was muss ich dann bei "Zahlungsdatum" und "Buchungstext" eingeben?
    Habe nun 01.01.2012 bei Zahlungsdatum und "Gesamteinnahmen 2012" bei Buchungstext eingegeben.
    Und was bei "Sachkonto" und "Geldkonto" eintragen? Dort steht ja Standartgemäß 0KH und 0KS


    Oder bin ich im falschen Formular?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo silverxx,


    zum Programm WISO Sparbuch gibt es in der Tat ein eigenes Forum:


    http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Board&boardID=36


    Da in diesem Thread hier inzwischen einige Aspekte diskutiert wurden, die nicht direkt mit dem Programm WISO Sparbuch zu tun haben, möchte ich ungern den gesamten Thread oder Teile davon ins entsprechende Steuerforum verschieben, sondern Sie stattdessen bitten, im Forum von WISO Sparbuch entweder die Suchfunktion zu nutzen oder einen neuen Thread zu eröffnen und Ihre Frage dort noch einmal zu stellen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Von den allen Steuergesetzen, die es weltweit gibt, hat Deutschland fast alle. Ich bin seit einem Jahr selbstständig und habe diese Angelegenheit einem Steuerberater anvertraut. Das würde ich Dir auch empfehlen. Man übersieht immer etwas oder vergisst etwas. Schließlich willst Du doch am Ende nicht unendlich viel Geld an den Staat abgeben, oder?!