Hallo,
ich habe zwar eine ähnliche Fragestellung gerade im Forum gefunden, will aber sicher gehen:
1) Wenn ich für eine Maschine ein Ersatzteil kaufe, wie wird das gebucht ("komplett" auf Betriebsbedarf (??)) oder als Zugang auf das Konto "Maschinen" und wie dann abgeschrieben (s. Frage 2) ??
2) Wenn ich's richtig verstanden habe, kann muss ich ein "Anlagegut" unabhängig vom Kaufpreis als GWG/Anlagegut abschreiben, wenn es selbständig nicht funktionstüchtig ist. (z.B. eine externe Festplatte für den PC) - Wird dies dann für die Abschreibung dem "eigentlichen" Anlagegut zugerechnet (und die Abschreibung anteilig erhöht (was ja auch am Ende nicht "aufgeht") - oder getrennt abgeschrieben, oder...? - Und wenn es getrennt abgeschrieben wird und (hier hinkt mein Beispiel mit der externen Festplatte - es fällt mir nur gerade kein anderes Beispiel ein, sorry) ausschließlich mit dem "eigentlichen" Anlagegut zu betreiben ist - dann muss das doch gleichzeitig abgeschrieben sein?
Beispiel:
1) Kauf Maschine 01.01.2011 - KP 3.000,00 €
Abschreibung 31.12.2011 (20%) - 600,00 €
Abschreibung 31.12.2012 (20%) - 600,00 €
Restwert 31.12.2012 1.800,00 €
2) Kauf Anbauteil für diese Maschine 01.01.2013 - KP 1.000,00 €
3) (Wie) verändert sich der Wert der Maschine? Wie schreibe ich am 31.12.2013 ab??
4) Auf welches Konto buche ich, wenn das ursprüngliche Anlagegut ein GWG war - und ich ja inzwischen für jedes Jahr ein eigenes GWG-Konto habe?
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Danke für eine Antwort
Ulla