Ersatzteil

  • Hallo,


    ich habe zwar eine ähnliche Fragestellung gerade im Forum gefunden, will aber sicher gehen:


    1) Wenn ich für eine Maschine ein Ersatzteil kaufe, wie wird das gebucht ("komplett" auf Betriebsbedarf (??)) oder als Zugang auf das Konto "Maschinen" und wie dann abgeschrieben (s. Frage 2) ??


    2) Wenn ich's richtig verstanden habe, kann muss ich ein "Anlagegut" unabhängig vom Kaufpreis als GWG/Anlagegut abschreiben, wenn es selbständig nicht funktionstüchtig ist. (z.B. eine externe Festplatte für den PC) - Wird dies dann für die Abschreibung dem "eigentlichen" Anlagegut zugerechnet (und die Abschreibung anteilig erhöht (was ja auch am Ende nicht "aufgeht") - oder getrennt abgeschrieben, oder...? - Und wenn es getrennt abgeschrieben wird und (hier hinkt mein Beispiel mit der externen Festplatte - es fällt mir nur gerade kein anderes Beispiel ein, sorry) ausschließlich mit dem "eigentlichen" Anlagegut zu betreiben ist - dann muss das doch gleichzeitig abgeschrieben sein?


    Beispiel:


    1) Kauf Maschine 01.01.2011 - KP 3.000,00 €
    Abschreibung 31.12.2011 (20%) - 600,00 €
    Abschreibung 31.12.2012 (20%) - 600,00 €
    Restwert 31.12.2012 1.800,00 €


    2) Kauf Anbauteil für diese Maschine 01.01.2013 - KP 1.000,00 €


    3) (Wie) verändert sich der Wert der Maschine? Wie schreibe ich am 31.12.2013 ab??


    4) Auf welches Konto buche ich, wenn das ursprüngliche Anlagegut ein GWG war - und ich ja inzwischen für jedes Jahr ein eigenes GWG-Konto habe?


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    Danke für eine Antwort


    Ulla

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    ein Ersatzteil ist üblicherweise ja eher ein Reparatur- oder Instandhaltungsbedarf und KEIN Betriebsbedarf. Bleistift und Radiergummi sind Betriebsbedarf, oder ein Kännchen Öl.
    Eine Zuschreibung zur ursprünglichen Maschine erfolgt nicht. Beispiel zur Abgrenzung:
    Du hast einen Stapelgabler in der Halle. Der Motor ist hinüber, und Du lässt einen neuen einbauen ->Instandhaltung oder Reparatur; keine Zuschreibung zum Anlagegut.
    Der eben erwähnte Stapelgabler bekommt eine neue Stapelgabel, die 3,50 Meter anstatt der üblichen 2,20 Meter lang ist. ->Zuschreibung zum Anlagegut; da damit die wesentliche Funktion des Staplers verbessert oder verändert wird.


    2. Lass uns bei der externen Festplatte bleiben: Die stellt ein GWG dar, und "verschwindet" im Anlagenpool GWG. Eine Zuschreibung zu irgendwas findet nicht statt, lediglich die Einbuchung in den Pool für das jeweilige Geschäftsjahr. Und dann wird nicht das einzelne Gut im Pool abgeschrieben, sondern immer und ausschließlich der gesamte Pool.


    Um Dein Beispiel weiterzuführen:
    Maschinenkauf 2011 - 3.000 €
    Abschreibung 2011 - 600 €
    Abschreibung 2012 - 600 €
    Restwert nach Abschreibung: 1.800 €
    Zuschreibung Anbau 2013 - 1.000 €
    Restwert nach Zuschreibung: 2.800 €
    Abschreibung 2013: 2.800 € / 3 (Restnutzungsdauer), also 933,33 €.
    Restwert nach Abschreibung: 1.866,67 €
    Restwert nach Abschreibung 2014: 933,34 €
    Restwert nach Abschreibung 2015: 0,01 €


    Solange die Maschine noch im Betrieb verbleibt, lässt man üblicherweise den letzten Euro als "Erinnerungswert" stehen - technisch betrachtet, und weil es sich in diesem Beispiel grade ergibt, kannst Du auch den letzten Cent stehen lassen.
    Dieses Beispiel macht natürlich bei der externen Festplatte keinen Sinn, weil diese ja, wie eben besprochen, nirgendwo zugeschrieben wird. Dieses Vorgehen wäre aber praktikabel, wenn Du Deinen Gabelstapler eben "aufmotzt".