Arbeitsleistung bei Zugang zu einem Wirtschaftsgut buchen

  • Hallo! Ich habe eine Frage.
    Ich habe mir 2011 einen PC für 1200 Euro gekauft. Der wird also über drei Jahre abgeschrieben.


    2013 habe ich mir zusätzlichen Arbeitsspeicher gekauft. Der Speicher hat 80 € gekostet, die Arbeitsleistung den Speicher einzubauen 20 Euro.


    Wie gehe ich damit jetzt um? Das ist ja kein GWG weil nicht selbstständig nutzbar. Die 80 € sind also auf jedem Fall ein "Zugang zum Wirtschaftsgut". Aber was ist mit der Arbeitsleistung? Ich würde vermuten, dass ich die 20 € sofort als Fremdleistung (3100) geltend machen kann.


    Ich hab versucht das ganze über das Menü "Zugang zum Wirtschaftsgut" (420) zu buchen aber da ging es dann ganz schnell kreuz und quer weil ich da dann in der Buchung selbst keine Mwst. eintragen durfte - auf der Rechnung steht aber natürlich Mwst. drauf. Und ich kann die Belegnummer der Rechnung ja vermutlich nicht bei zwei verschiedenen Buchungen verwenden, oder geht das?


    Ich hab das Gefühl da irgendwie auf den falschen Weg gekommen zu sein. Wie mache ich das denn richtig?


    Danke und Grüße,


    Timo

  • Danke. Einschließlich der Arbeitsleitung? Ich find das ein bisschen komisch weil die Arbeitsleitung selber ja sofort "verbraucht" ist. Aber das ist einfach mein Bauchgefühl.


    Danke,


    Timo