EÜR Istversteuerung und USt Sollversteuerung - Wie geht das?

  • Hallo Buchungsgemeinde,


    ich benutze Buchhaltung 2013 und bin dabei meinen Jahresabschluss 2012 zu machen.
    Ich bin umsatzsteuerpflichtig und nicht bilanzierungspflichtig und habe als Gewinnermittlung die EÜR gewählt.
    Ich habe für die Berechnung der Umsatzsteuer keine Istversteuerung beantragt.
    Demnach gehe ich davon aus, dass ich sollversteuere.


    Ich habe schon viel im Netz gesucht, aber keine befriedigende Antwort gefunden auf folgende Frage:


    Wenn ich für die Berechnung der Umsatzsteuer die vereinbarten Entgelte nehme, muss ich diese dann auch als
    Einnahmen in der EÜR berücksichtigen? :?:


    Dies würde ja bedeuten, dass ich auch die EÜR nach Sollversteuerung durchführe, richtig?


    Falls Ust soll- und EÜR istversteurt wird, wie kann ich dann eingehende und ausgehende Rechnungen (alles auf Ziel)
    verbuchen, damit mir das Programm die richtigen Zahlen für die Umsatzsteuererklärung bzw.
    Einkommensteuererklärung berechnet?


    Viele Grüße und Dank im Voraus


    aaver

  • Danke Computerhaus für die schnelle Antwort,


    aber so ganz klar ist es mir noch immer nicht:


    Die EÜR benutzt doch das Zufluss- und Abflussprinzip, das heißt doch, dass Einnahmen erst dann relevant sind, wenn sie auf dem Konto landen und nicht wenn man die Rechnung stellt. (Für mich ist das faktisch eine Istversteuerung der Einnahmen bei der ESt)


    Nehmen wir ein kleines (klassisches) Beispiel und gehen von Sollversteuereung der USt aus:
    Ich verkaufte am 10.12.2012 Waren für 238,-€ auf Rechnung, die 24.01.2013 bezahlt wurden.
    In der Umsatzsteuererklärung 2012 gebe ich die 200,-€ als Lieferung zu 19% an und die Steuer von 38,-€. In der EÜR 2012 tauchen weder die 200,-€ (umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) noch die 38,-€ (vereinnahmte Umsatzsteuer) auf, sondern erst in der EÜR 2013.


    Sehe ich da irgend etwas falsch?


    Wenn nein, wie verbuche ich das Ganze mit "Buchhaltung 2012" und wie lese ich dann die Zahlen für die EÜR und USt-Erklärung am Jahresende ab (SKR03)?


    Viele Grüße und Dank im Voraus


    aaver

    • Offizieller Beitrag

    Frag am besten mal beim FA nach, ob sie Dich als ist- oder Sollversteuerer führen.

    Dieser Hinweis bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Bei der EÜR in der Einkommensteuer gilt grundsätzlich der § 11 EStG.


    Im Zweifel also, die der Hinweis schon sagt, beim FA nacfragen, ob Du für Umsatzsteuerzwecke als Soll- oder Istversteuerer geführt wirst und ggf. einen Antrag auf Istversteuerung bei der Umsatzsteuer stellen (geht auch nachträglich).

  • Danke miwe4 für die schnelle Antwort,


    okay, das mit dem Nachfragen beim Finanzamt habe ich jetzt begriffen. ;)


    Trotz alle dem interessiert es mich doch, wie ich den oben geschilderten Sachverhalt buche.


    Genauso interessiert es mich, wie ich folgenden Einkauf buche und welche Konten am Ende des Jahres die Beträge
    für "Betriebsausgaben (Waren)" und "gezahlte Vorsteuerbeträge" beinhalten:
    Kauf von Ware am 6.12.2012 in Höhe von 119€ (brutto), bezahlt am 31.1.2013.



    Viele Grüße und Dank im Voraus


    aaver

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne das Programm nicht und kann zur Bedienung nichts sagen. Ich kann mich aber erinnern, dass dies hier schon öfter Thema war und detailliert erklärt worden ist. Du solltest also mal die erweiterte Forumssuche nutzen. Tenor dürfte letztlich sein, dass das oder die Programme bei Istversteuerung zwangsläufig Ist für ESt und USt machen. Anders geht es technisch wohl auf dieser Preisebene nicht. Dies machen übrigens auch viele Steuerberater aus Vereinfachungsgründen so. Ist wirklich schon viel im Forum zu geschrieben worden.