Hallo Buchungsgemeinde,
ich benutze Buchhaltung 2013 und bin dabei meinen Jahresabschluss 2012 zu machen.
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und nicht bilanzierungspflichtig und habe als Gewinnermittlung die EÜR gewählt.
Ich habe für die Berechnung der Umsatzsteuer keine Istversteuerung beantragt.
Demnach gehe ich davon aus, dass ich sollversteuere.
Ich habe schon viel im Netz gesucht, aber keine befriedigende Antwort gefunden auf folgende Frage:
Wenn ich für die Berechnung der Umsatzsteuer die vereinbarten Entgelte nehme, muss ich diese dann auch als
Einnahmen in der EÜR berücksichtigen?
Dies würde ja bedeuten, dass ich auch die EÜR nach Sollversteuerung durchführe, richtig?
Falls Ust soll- und EÜR istversteurt wird, wie kann ich dann eingehende und ausgehende Rechnungen (alles auf Ziel)
verbuchen, damit mir das Programm die richtigen Zahlen für die Umsatzsteuererklärung bzw.
Einkommensteuererklärung berechnet?
Viele Grüße und Dank im Voraus
aaver