Berechnung nach Abgabe falsch

  • Ich habe mich jetzt durch die manuelle Eingabe des Steuerbescheids gekämpft und die ganzen Daten per Hand eingegeben (und fast verzweifelt). Jetzt ist aber alles richtig.


    Ich muss ein paar hundert € (-300€) nachzahlen (laut Bescheid). Das Programm hat mir 900€ berechnet die ich rausbekomme.


    Folge ist das das Programm meint dass das Programm meint. dass sich dich der Bescheid um 1200€ zu meinen Gunsten geändert hat (siehe angehängtes Bild).


    Folglich kann ich keinen Einspruch einlegen?!?!?!?


    Was nun?


    Danke
    wasty

    • Offizieller Beitrag

    Folglich kann ich keinen Einspruch einlegen?!?!?!?

    Ein Fragezeichen am Ende des Satzes reicht. :whistling:


    Ansonsten kann man so Deine Frage nicht beantworten, da wir nicht beurteilen können, ob das FA zu unrecht etwas nicht anerkannt hat (was steht in den Erläuterungen/Kleingedruckten am Ende) oder ob Du im Programm etwas angesetzt hast, was nicht korrekt ist (das Steuer-Sparbuch kann nur eine Plausibilitätsprüfung machen, die Korrektheit der Eingaben aber nicht beurteilen).

  • OK mit dem Fragezeichen :)


    Was ich angesetzt habe mag ja vielleicht zuviel sein, aber ich würde gerne Einspruch einlegen.
    Und jetzt mal unabhängig davon ob alle meine Eingaben korrekt sind. Sollte eine negative Erstattung nicht als meine Gunsten sondern meine Ungunsten behandelt werden. Zumindest in dem Fall...

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz ehrlich. In welchem Bereich seitens des FAs vermeintlich abgewichen worden ist, sieht man doch auf einen Blick, wenn man einen Ausdruck der Steuerberechnung und einen Ausdruck des Einkommensteuerbescheids nebeneinander legt.


    Abgesehen davon gibt es in dem Bescheid des FAs ja noch so einen Bereich, der sich Erläuterungen nennt. Und da ist, zumindest bei beabsichtigten Abweichungen, fast immer eine detailierte Begründung zu allen Punkten aufgeführt.


    Und zu guter letzt bliebe ja auch noch ein Anruf beim Bearbeiter mit der freundlichen Bitte um Aufklärung.

  • Entschuldigung, aber ich habe leider nicht so viel Ahnung von Steuer wie Sie.
    Wenn z.B. die komplette Anlage Vermietung in einer halben Zeile Text und einer Gesamtsumme zusammengefasst wurde kann ich für meinen Teil da überhaupt nichts rauslesen.
    Meine Hoffnung war dass mir das Programm sagt was ich tun muss, wie hoch meine Chancen bei einem Einspruch sind, und was drinzustehen hat. Wenn das für Sie einfach ist, dann herzlichen Glückwunsch, aber ich mach meine Steuer pünktlich jedes jahr seit mittlerweile etwa 15 Jahren und habe immer noch keine Ahnung (und ganz ehrlich gesagt auch keine Lust mir das entsprechende Wissen anzueignen). Sollte das jemand anders sehen dann ist meine Meinung dass diese Person auch kein Steuerprogramm braucht.


    Buhl schreibt m.M. nach ihre software genau für so Personen wie mich, die keine Lust haben sich für ein jährlich einmaliges Ereignis das Wissen anzueignen und bis zum darauffolgenden Jahr zu pflegen.
    Und genau deshalb erwarte ich auch dass eine Nachzahlung von 300€ anstatt einer Rückerstattung von 900€ nicht als "zu meinen Gunsten" interpretiert wird.


    Gruß
    Wasty


    P.S.: Und ja ich kann auch im FA anrufen. Hab ich auch schon gemacht (vorletztes Jahr (damals hab ich die Steuer noch per Elster gemacht und was rausbekommen)). Geholfen hat es aber nicht. Das klärt nur ein persönliches Gespräch. Aber leider muss ich zwischen einer Steuererklärung und der nächsten auch noch arbeiten...

    • Offizieller Beitrag

    Und genau deshalb erwarte ich auch dass eine Nachzahlung von 300€ anstatt einer Rückerstattung von 900€ nicht als "zu meinen Gunsten" interpretiert wird.

    Also ehrlich gesagt irritiert moch dieses "zu Gunsten" auch etwas. Muß mir mal am Wochenende meine letzten Steuerfall anschauen, da hat mir das FA auch etwas gestrichen (wogegen ich aber keinen Einspruch erhoben habe), wie das da aussieht.
    Kommt möglicherweise auch auf den Blickwinkel an (also hier im Sinne von: das Steuer-Sparbuch hat mehr Erstattung zu Deinen Gunsten ausgerechnet).
    Dessen ungeachtet muß man wirklich dran denken, daß damit die Frage "Einspruch ja/nein?" nicht beantwortet wird. Man wird nur auf Abweichungen hingewiesen und bekommt angezeigt, was man ggf. mehr bekommen würde, wenn man erfolgreich Einspruch erhebt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn z.B. die komplette Anlage Vermietung in einer halben Zeile Text und einer Gesamtsumme zusammengefasst wurde kann ich für meinen Teil da überhaupt nichts rauslesen.

    Da ändert aber auch die Bescheiddatenrückübermittlung nichts dran.


    Deshalb auch der Rat:

    Und zu guter letzt bliebe ja auch noch ein Anruf beim Bearbeiter mit der freundlichen Bitte um Aufklärung.


    Aber leider muss ich zwischen einer Steuererklärung und der nächsten auch noch arbeiten...

    Was macht wohl unsereiner, der hier in seiner Freizeit versucht mit Rat und Tat zur Seite zu stehen?


    Die Arbeit und die Pflicht in Steuersachen nachzulesen kann einem leider niemand abnehmen. Auch die beste Steuersoftware kann einm dies nicht abnehmen. Und wenn es da einen Vorzeichen- oder Symbolfehler bei der Bescheidrückübermittlung geben sollte, dann wäre das doch eher ein Fall für den Support und Du solltest ein Ticket erstellen. Hier können wir doch nur raten. Abgesehen davon ist das Ganze noch seitens der Finanzverwaltung in der Versuchsphase, was auch ausdrücklich auf den Datenmitteilungen drauf steht. Ich für meinen Teil habe noch nie einen 100% übereinstimmenden Datenabgleich gehabt. Das FA hat eben noch ein paar spezielle Eiungabefelder, die so offensichtlich gar nicht übernommen werden können. Mir ist ein ungenauer Abgleich allemal lieber als ein ausschließlicher Papierbescheid, der aber auf Jahre hinaus das einzig Maßgebliche bleiben wird.