Startdatum von DEÜV Übermittlung ändern

  • Hallo,


    Ich habe vor 3 Tagen mein Zertifikat in das Programm eingelesen und jetzt kann ich das Startdatum der DEÜV Übermittlung nicht mehr ändern.
    Das stellt mich gerade vor das Problem dass Wiso 4 Änderungsmeldungen versenden will, obwohl ich diese Meldungen bereits über SV-Net übermittelt habe.
    Kann ich diese Meldungen (die bereits über SV-Net versendet wurden) irgendwie als manuell übertragen markieren? Oder ist es nicht so schlimm wenn dieses Meldungen nochmals über Wiso geschickt werden?
    Ich müsste dringend einen neuen Mitarbeiter anmelden, traue mich aber nicht die SV Meldungen abzusenden, da ja die bereits versendeten dann auch dabei wären.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen :)


    Liebe Grüße

  • Du kannst generell de SV-Meldungen, welche erstellt sind, als manuell zu versenden markieren. Außerdem kannst du auch das Sendedatum ändern, oder wenn du willst, auch die
    Übertragung wieder deaktivieren. Dazu musst du in den Stammdaten der Firma einstellen, dass es eine Testfirma sei und dann das Programm neu starten über "Datei > Öffnen" (gleicher Effekt). Dann wieder umstellen auf "Meine Firma" und du kannst nach einem Neustart den Haken wieder setzen und das Datum gegebenenfalls ändern.

  • Hallo!
    Das mit dem Startdatum der Übertragung änder hat funktioniert :) Danke :)
    Jedoch tauchen die bereits gesendeten Meldugen noch immer in den zu sendenden Daten auf. Wie genau kann ich die einzelnen Meldungen als manuell zu übertragen markieren?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo LillyW,


    um den Status einer SV-Meldung zu ändern, öffnen Sie in den Stammdaten den Datensatz des betroffenen Mitarbeiters und wählen dann den Reiter "Lohn-Abrechnungsdaten". Klicken Sie dann entweder links im Feld "Beschäftigungsverhältnisse auf "SV-Meldungen" (neue Ansicht) oder auf den Reiter "SV-Meldungen (alte Ansicht). Dort werden Ihnen die Meldungen des Mitarbeiters angezeigt. Mit einem Rechtsklick auf die Meldung lässt sich deren Status ändern. Eine solche Änderung sollte nicht leichtfertig erfolgen. Führen Sie ggf. zuvor eine Mandantenspezifische Vollsicherung durch.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel