Hallo zusammen,
seit 2012 beziehe ich eine Altersrente, 1 Leibrente und 2 Betriebsrenten.
Die Betriebsrenten sind auf Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber bescheinigt.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2012 habe ich die Lohnsteuerbescheinigungen übernommen und bei der Wahl der Berufsgruppe "Betriebsrente" angegeben.
Das hat zur Folge, dass das Steuerprogramm in der Anlage Vorsorgeaufwendungen-Seite 2 die Zeilen 55,56 und 58 ausfüllt.
Unter diesen Voraussetzungen berechnet das Programm eine Steuerrückerstattung von ca. 250 €
Die Rückerstattung des FA beträgt ca. 80€
Die Differenz liegt in der Höhe der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Mein Widerspruch wurde vom FA abgewiesen, mit der Begründung
die Angaben auf Seite 2 der Vorsorgeaufwendungen in Zeile 55,56,und 58 seien falsch. Genauer gesagt, dort wären keine Eintragungen vorzunehmen.
Das habe ich versucht nach zu vollziehen. Dabei habe ich gelernt, dass dies Angaben von der Wahl der Berufsgruppe abhängen.
Bisher ist es mir aber nicht gelungen, die Berufsgruppe zu finden, bei der diese Zeilen leer bleiben.
Vielen Dank für Ihre Unterstüzung