Hallo,
Möchte meine Krankenkassenbeiträge in Mein Büro mit eingeben doch finde ich keine Kategorie dafür. Mein Finanzamt meinte Sonderausgaben doch diese Kategorie gibt es auch nicht. Wo also kann ich die Beiträge mit rein nehmen?
Viele Grüße Maddoc
Hallo,
Möchte meine Krankenkassenbeiträge in Mein Büro mit eingeben doch finde ich keine Kategorie dafür. Mein Finanzamt meinte Sonderausgaben doch diese Kategorie gibt es auch nicht. Wo also kann ich die Beiträge mit rein nehmen?
Viele Grüße Maddoc
Geht es um Deine eigene Krankenkasse als Einzelunternehmer? Dann Privatentnahme.
Moin,
zumindest bei der Buchungsvariante 3 sind beim SKR03 die Privatkonten 1800 bis 1890 vorhanden und bebuchbar.
Auch die Konten 1820 Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig und 1830 Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig, wobei sich das abzugsfähig natürlich auf die private Steuererklärung bezieht.
Verstehe ich nicht ganz....
Also buche ich das als Privatentnahme und bei der Steuererklärung dann? Oder lässt sich das gar nicht absetzen?
Krankenkassenbeiträge für den Unternehmer sind nicht im Rahmen der EÜR des Betriebs abzugsfähig, sondern nur in der privaten Steuererklärung.
Von Seiten des Betriebs betrachtet somit eine Privatausgabe.
Wenn Sie Ihre EInkommensteuererklärung erstellen, dann tragen Sie mithilfe der Bescheinigung von der Krankenkasse Ihre Beiträge in die dafür vorgesehenen Kästchen.
gilt 1800 Privatentnahme für den KV+PV-Beitrag auch, wenn man als Selbständiger bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig gesetzlich versichert ist?! Ich denke doch ja, oder?!
gilt 1800 Privatentnahme für den KV+PV-Beitrag auch, wenn man als Selbständiger bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig gesetzlich versichert ist?! Ich denke doch ja, oder?!
Die Krankenversicherung des Unternehmers hat mit dem Unternehmen nichts zu tun. Das ist Privatsache. Deshalb ist die KV des Unternehmers, wenn vom Geschäftskonto bezahlt, immer eine Privatentnahme.
recht herzlichen Dank!!!