Beitragsnachweise zum 20. jeden Monats

  • Hallo,


    ich möchte das erste mal über Wiso Lohn und Gehalt die Beitragsnachweise übermitteln die immer zum 20. den Monats fällig werden.
    Da ich einige Minijobber habe, die nicht jeden Monat den gleichen Lohn bekommen, bin ich mir unsicher, wie ich die Abrechnungen machen muss, damit der richtige Betrag übermittelt wird.
    Bisher habe ich die Löhne über sv.net übermittelt und die Beitragsnachweise mit dem Minijob-Rechner errechnet und dann noch den Korrekturbeitrag vom Vormonat dazugerechnet.
    Ich habe in meinen Abrechnungen jetzt den Gehalt eingetragen, den die Mitarbeiter bis zum 20. hatten, jedoch errechnet Wiso einen anderen Beitrag als ich im Minijob-Rechner rausbekomen habe. Und das Programm weiß ja auch nicht was ich letzten Monat über sv.net gemeldet habe. (Da ich ja das Gehalt das die Mitarbeiter nach dem 20. erarbeitet haben noch dazurechnen müsste...)
    Wie mache ich die richtigen Beitragsnachweise?
    Ich hoffe mir kann jemand helfen :)


    Grüße, LillyW

  • Die Beitragsnachweise werden fällig:
    Spätester Zeitpunkt zur Abgabe des Beitragsnachweises 2013:
    Monat Januar Februar März April Mai Juni
    Abgabetag 25. 22. 22. 24. 27.* 24.


    * in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland: 24.05.2013


    Monat Juli August September Oktober November Dezember
    Abgabetag 25. 26. 24. 25.** 25. 19.


    ** in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 24.10.2013
    Quelle
    Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle den Beitragsnachweis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.
    Insofern hast Du für den August noch 4 Tage Zeit. In diesen Beiträgen soll nach meinem Wissensstand der Monatslohn als Grundlage der Berechnung dienen und nicht der Lohn bis zum 20.
    Aber wie das im Einzelnen zu regeln ist, da solltest Du mal bei der Minijobzentrale anrufen und oder den Support von Buhl, wie sich das in Lohn und Gehalt darstellen lässt, wenn Du zum Fälligkeitstag noch nicht weiß, wieviel Deine Minijober im Monat verdienen werden...

  • Hallo „LillyW“,


    im Programm WISO Lohn & Gehalt lässt sich dieser Vorgang in der Tat nicht berücksichtigen und ist daher manuell mit der Einzugstelle abzuklären, wie von „Mausko“ schon angeraten wurde.


    Wegen der falschen Berechnung der SV-Beiträge ist zu bemerken, dass in jedem Falle die Berechnung für den ganzen Monat zu erfolgen hat und nicht nur bis zum 20. des Monats. Wenn die Berechnung nur bis zum 20. erfolgte, dann sind dies in der Folge auch weniger Tage nach Leistungsrecht, was sich natürlich auf die Berechnung der SV-Beiträge auswirkt.