Aufwandsentschädigungen als Trainer richtig buchen

  • Hallo Zusammen,


    hab da noch mal eine Frage. Ich war früher nebenher als Trainer tätig (d.h. nicht selbständig). Nun werde ich dies in meine Selbständigkeit mit reinnehmen und stehe gerade bei der ersten Abrechnung vor einer Herausforderung :)
    Ihr könnt Euch das so vorstellen, dass ich einen Beleg ausfülle, auf dem ich meine Aufwandsentschädigung geltend mache. Hier fülle ich die gefahrenen km aus (sind aktuell mit nem Leihwagen gefahren, weil das dienstliche Leasingsfahrzeug noch geliefert werden muss) und trage eine feste Pauschale pro Tag ein, den ich für den Verein tätig bin. Ich bekomme pro km 0,20 €. Diesen Beleg reiche ich ein und bekomme den Betrag dann überwiesen. Auf diesem Beleg werden keine Ust. ausgewiesen, weil der Verein damit wohl nicht arbeitet. Wie verbuche ich denn nun diese Einnahmen? Buche ich sie einfach als "Erlöse" und lasse aus dem Gesamtbetrag die 19% Ust. herausrechnen, weil ich ja nun mal Ust-pflichtig bin? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.


    1000 Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest mal etwas mehr zum Sachverhalt sagen, Art und Umfang der Haupt-/-Nebentätigkeit, vertragliche Vereinbarungen etc. . Auf Anhieb hört sich das für mich wie ein ganz normales Leistungsverhältnis aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen plus pauschalierter Aufwandsabrechnung an. Also voll einkommen- und umsatzsteuerpflichtig.

  • Du solltest mal etwas mehr zum Sachverhalt sagen, Art und Umfang der Haupt-/-Nebentätigkeit, vertragliche Vereinbarungen etc. . Auf Anhieb hört sich das für mich wie ein ganz normales Leistungsverhältnis aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen plus pauschalierter Aufwandsabrechnung an. Also voll einkommen- und umsatzsteuerpflichtig.

    nein, in keinem Fall...es gibt keinen Vertrag...alles per Handschlag und es geht um ca. 20 Wochenenden pro Halbjahr...

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, Sie müssen aus dem Betrag die Umsatzsteuer herausrechnen - es sei denn, der Verein zahlt entsprechend.
    Und ja, auf den Gesamtbetrag, auch auf die Fahrtkosten.


    Entsprechende Rechnungen sollten Sie schreiben, sofern kein Vertrag vorliegt. Ggf wären hier Nachverhandlungen aufgrund der Umsatzsteuerpflicht anzudenken- aber das ist keine steuerliche Frage.


    Als Übungsleiter/Trainer sind Sie möglicherweise (höchstwahrscheinlich!) in der Rentenversicherung pflichtversichert, bitte kümmern Sie sich darum.

  • Wiso Steuer-Sparbuch 2013 macht das.


    Selbstständig: Aufwandsentschädigungen = Einnahmen
    Nicht Selbständig, evtl. kann hier der Freibetrag berücksichtigt werden.
    Beispiel: Aufwand. 2.600 - Freibetrag 2.400 = macht 200 Einnahme aus nicht Selbständigkeit. (unverbindlich)


    MfG