Abweichung bei der Berechnung der Einkommensteuer mit dem Steuer-Sparbuch gegenüber Bescheiddatenrückübermittlung des Finanzamts

    • Offizieller Beitrag

    Wo soll ich beispielsweise die 255,- Euro bei Außergewöhnliche Belastungen doppelt angegeben haben? Im Programm finde ich die nur einmal unter Krankenhauskosten.

    Da gibt es doch gar keine Abweichung, wenn Du Dir mal Deine eigenen Zahlen bzw. das detaillierte Ergebnis ansiehst. Das ist das hier immer wieder erwähnte Problem der fehlerhaften Darstellung des FA-Ergebnisses laut Bescheiddatenrückübermittlung, welches auf dem Versuchsstatus beruht und auch seitens des Moduls umfangreich erläutert wird. Wurde hier im Forum vielfach erklärt. Also erst einmal alle vorhandenen Infos lesen, bevor man hier vielfache (zutreffende) Aussagen anzweifelt.


  • Vielen Dank für eure Antworten. In Ordnung, dann werde ich mal den Papier-Steuerbescheid abwarten.
    Aber ich war schon etwas erschrocken über den plötzlichen Nachzahlungs-Bescheid, wo doch das Programm zuerst eine saftige Steuerrückzahlung versprochen hatte.
    Naja, ich gebe zu, dass ich nicht alle Fehler des elektronischen Steuerbescheides kenne.
    Ich dachte, das ist schon seit Jahren so Gang und Gebe.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich war schon etwas erschrocken über den plötzlichen Nachzahlungs-Bescheid, wo doch das Programm zuerst eine saftige Steuerrückzahlung versprochen hatte.


    Die Software verspricht rein gar nichts, sondern rechnet nur nach Deinen Angaben.
    Vielleicht hast Du ja falsche Eingaben getätigt, die dann vom zuständigen FA nicht anerkannt wurden?

  • Das ist es ja eben: Ich habe die Daten zur Steuererklärung Schritt für Schritt - gemäß Programm - eingegeben. Wo soll ich da was doppelt eingegeben haben?
    Dass ich vielleicht mal einen falschen Wert eingegeben habe, mag sein. Aber der Steuerbescheid weicht ja erheblich von dem ab, was das Programm vorausberechnet hatte.


    Letztes Jahr haben wir unsere Steuererklärung mit dem Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft erstellt.
    Auch dort konnten wir die Rückzahlund im Voraus sehen (elektronische Vorankündigung des Steuerbescheides). Und da gab es keine Abweichungen, außer dass das Finanzamt die Wege zur Arbeit nicht nach unserer Route anerkannt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist es ja eben: Ich habe die Daten zur Steuererklärung Schritt für Schritt - gemäß Programm - eingegeben. Wo soll ich da was doppelt eingegeben haben?

    Auch das geht ganz leicht. Z.B. kommt manch ein gesetzlich Versicherter auf die Idee, bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung erfasste Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der beonsderen Eingabemaske z7u Vorsorgeaufwendungen (teilweise) nochmals einzugeben.


    Du könntest aber auch falsche Angaben zum Vorwegabzug getätig haben. Und und und.


    Ohne irgendwelche Detailinfos ist doch der ganze Thread eigentlich sinnlos. Zumal Du den Papierbescheid ja wohl erst heute oder morgen bekommst. Und die Infos des FAs zu der im Teststadium befindlichen Bescheiddatenrückübermittlung hast Du nach eigener Aussage ja gar nicht erst gelesen. Wer soll denn da von uns etwas konkretes dazu sagen. Fakt ist, das Steuer-Sparbuch rechnet genau mit den Zahlen, die Du ihm zur Verfügung stellst. Und das macht es sehr gut und genau.


    Fehler gibt es übrigens in jeder Software einmal. Die werden dann aber bei allen Herstellern, nach Meldung an den Support, auch kurzfristig bereinigt.


    Da Du ja nun mit demselben Problem in zwei Threads aktiv bist, habe ich Eure beiden Threads mal zusammgelegt. Die Themenüberschrift habe ich, hoffentlich für beide akzeptabel, abgeändert.

  • Hallo miwe4,


    ok, verstehe. Da ich bisher nur zwei vereinfachte Steuererklärungen gemacht habe, aber noch nie eine richtige, hatte ich gehofft, das Programm führt mich durch den Prozess. Ich hatte gehofft, dass die Schritte so eindeutig im Programm beschrieben werden, dass Falscheingaben oder doppelte Erfassung von Daten ausgeschlossen ist. Aber offenbar braucht man doch etwas Know-how, um seine Steuererklärung mit dem Programm zu erstellen.


    Der Papierbescheid ist übrigens angekommen und stimmt weitestgehend mit dem elektronischen überein. Heißt: Das Programm hat (dank meiner offenbar falschen Eingaben) eine Steuererstattung anstatt einer Nachzahlung berechnet.


    Wie kann ich denn nun überprüfen, wo ich im Programm eventuell falsche Eingaben gemacht habe? Nach Abtippen der Daten aus dem Papierbescheid (aber auch schon vorher anhand des elektronischen Bescheids) wurden mir folgende Abweichungen zu Prüfung angezeigt: SIEHE ANLAGE. Gibt es eine Funktion, mit der man an die betroffenen Stellen im Programm springen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte gehofft, dass die Schritte so eindeutig im Programm beschrieben werden, dass Falscheingaben oder doppelte Erfassung von Daten ausgeschlossen ist.

    Das kann das Programm aber nicht im jedem Fall. Es kann nur prüfen, ob die Eingaben formal richtig und plausibel sind, aber nicht, ob sie den Tatsachen entsprechen.


    Aber offenbar braucht man doch etwas Know-how, um seine Steuererklärung mit dem Programm zu erstellen.

    Ja, die sollte man haben und bekommt man auch mit Hilfe des Programms, so daß man im Laufe der Jahre immer besser alles durchschaut.


    Gibt es eine Funktion, mit der man an die betroffenen Stellen im Programm springen kann?

    Habe das Programm jetzt nicht im Zugriff, aber kannst Du nicht auf den Editierstift rechts klicken und dann auf die Einträge? ?(
    Die 1€ sind sicherlich nur eine Rundungsdifferenz, entscheident sind die Versicherungsbeträge (die anderen Abweichungen sind ja nur Folgen davon.

  • Hallo Billy,


    ich mir eingebildet, als Anfänger die eigene Steuerklärung mit dem Programm kinderleicht erstellen zu können.
    Letztes Jahr hat das ein Steuerberater für uns gemacht - mit der Software der akademischen Arbeitsgemeinschaft. Und er sagte, das könne man als Laie praktisch auch selbst machen.
    Naja....


    Wenn ich im Programm bei den angezeigten Abweichungen auf die Stifte klicke, kommt leider nur eine Option zum Einspruch einlegen. Eine direkte Führung zur jeweiligen Stelle im Programm, wo diese falsche Summe für die Versicherungsbeiträge zustande kommt, fehlt leider. Offenbar muss ich jetzt alle eigegebenen Versicherungsbeiträge noch einmal nachlesen und prüfen. Im Steuerbescheid unter "Erläuterungen zur Festsetzung" steht jedenfalls nicht, warum das Amt eine geringere Summe an Versicherungsbeiträgen erechnet hat.

    • Offizieller Beitrag

    Und er sagte, das könne man als Laie praktisch auch selbst machen.

    Nun ja, auch Auto fahren lernen kann praktisch jeder, aber es dauert eine Weile, bis man es richtig beherrscht.


    Wenn ich im Programm bei den angezeigten Abweichungen auf die Stifte klicke, kommt leider nur eine Option zum Einspruch einlegen. Eine direkte Führung zur jeweiligen Stelle im Programm, wo diese falsche Summe für die Versicherungsbeiträge zustande kommt, fehlt leider.

    Stimmt, habe ich mittlerweile auch festgestellt. Vermutlich weil die vom FA per ELSTER übertragenen Daten nur lückenhaft sind.


    Offenbar muss ich jetzt alle eigegebenen Versicherungsbeiträge noch einmal nachlesen und prüfen.

    Sieht so aus.

  • Ich bin nun nach Rücksprache mit dem Finanzamt fündig geworden.


    Weil ich bei der Erstellung der Steuererklärung mit dem Programm kann man ja die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers eingeben. Auf der Lohnsteuerbescheinigung waren aber keine Arbeitnehmeranteile zu gezahlten Beiträgen für KV und Pflegeversicherung (Feld 25 und 26) angegeben. Trotzdem verlangte das Programm von mir hier, dass ich Arbeitnehmeranteile angebe. Das ist offenbar ein Bug im WISO Steuer-Sparbuch 2013, denn ich bin ja rentenversicherungspflichtiger Angestellter, aber eben als Selbstzahler bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Das kann das Programm offenbar nicht abbilden. Ich wüsste jedenfalls nicht, welche andere Berufsgruppe sonst auf mich zutreffen könnte (Mini-Job? Beamter? ...):
    [Blockierte Grafik: http://www.m-tron.net/shared/berufgruppe.jpg]


    Aufgrund der Wahl der Berufsgruppe resultierte jedenfalls die Fehlermeldung: Trotz Sozialversicherungspflicht wurden keine Arbeitnehmerbeiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erfasst.


    [Blockierte Grafik: http://www.m-tron.net/shared/Fehlermeldung.jpg]


    Diese muss man dann also ignorieren, anstatt wie ich es tat, die von der Krankenkasse mitgeteilten gezahlten
    Beiträge zur KV und Pflegeversicherung in Feld 25 und 26 eintragen.
    Das war falsch.
    Ich habe die Beiträge für KV und Pflegeversicherung nämlich später noch als Selbstzahler eingegeben (dadurch doppelt):
    [Blockierte Grafik: http://www.m-tron.net/shared/Selbstzahler.jpg]


    Allerdings frage ich mich, warum das Programm hier keinen Hinweis ausspricht, dass diese Versicherungsbeiträge doppelt angegeben wurden? Weiß das jemand?


    Komisch finde ich auch: Obwohl ich nun die doppelt eingetragenen Beiträge gelöscht habe und nur noch die KV- und Pflegeversicherungsbeiträge als Selbstzahler im Programm stehen, wird nachwievie die Steuererstattung von 1.223 Euro angezeigt.

  • Wo soll das Problem bei den Krankheitskosten in Höhe von 250 € liegen? Das Finanzamt hat sie anerkannt, allerdings die zumutbare Belastung in Höhe von 192 € abgezogen, so dass letztlich nur noch 63 € als außergewöhnliche Belastungen verblieben. Die gleiche Berechnung hat das Steuerprogramm vorgenommen.

  • Danke Taxler1,


    jetzt hab ich's verstanden, was die Aufstellung mit den 255,- Euro zu bedeuten hat. Unten steht ja die Summe und die ist bei beiden Berechnungen (Programm und Finanzamt) gleich.
    Ich war nur etwas verwirrt, da das Programm hier eine Abweichung gemeldet hat. Aber unterm Strich ist die Summe der außergewöhnlichen Belastungen gleich.

    • Offizieller Beitrag

    jetzt hab ich's verstanden, was die Aufstellung mit den 255,- Euro zu bedeuten hat. Unten steht ja die Summe und die ist bei beiden Berechnungen (Programm und Finanzamt) gleich.

    Sagte ich doch #21 schon. ?(


    Und das mit dem Selbstzahler ist auch kein programmfehler. Das Programm fragt ja nur nach, ob man hinsichtlich des Nichtansatzes bei den Daten der Lohnsteuerbescheinigung sicher sei, um Übertragungsfehlern vorzubeugen. Wie immer wieder betont sind ja die Lohnsteuerbescheinigungen 1:1 in das Programm zu übernehmen. Und es kann ja passieren, dass eben ein oder zwei Zeilen versehentlich nicht oder falsch eingegeben werden. Ist alles richtig, dann OK-Bestätigung und fertig. Die Angaben erfolgen dann eben im Rahmen der Maske Vorsorgeaufwendungen.


    Man sollte übrigens immer die Erläuterungen zur Steuerberechnung des Programms durchlesen, da man dort auch ganz leicht doppelt erfasste Beträge erkennen kann.