Abweichung bei der Berechnung der Einkommensteuer mit dem Steuer-Sparbuch gegenüber Bescheiddatenrückübermittlung des Finanzamts

  • Moin !

    Seit Jahren benutze ich das WISO-Steuerprogramm. Meist stimmte die Vorausberechnung mit dem Bescheid des Finanzamtes in etwa überein. Aber nun ergeben sich eklatante Unterschiede. Erstmalig habe ich Unterhaltsaufwendungen für meinen Sohn (34 Jahre ) zum Ansatz gebracht. Dabei hatte ich in der entsprechenden Eingabemaske das Kästchen " Es soll Naturalunterhalt für alle im Haushalt lebenden berechtigten Personen angesetzt werden" markiert. Auch die geringfügigen Einkünfte meines Sohnes sind korrekt eingegeben worden.


    Nun ergibt der Vergleich der Programmberechnung mit dem Elster-Steuerbescheid folgende Differenzen:


    Finanzamt / Programm
    Unterhaltsaufwendungen: 0 / 6032
    Andere außergewöhnliche Belastungen: 5080 / 491
    Anerkannte agB vor zumutbarer Belastung: 491 / 491


    weiterhin:
    Beiträge und Spenden nach § 10b EStG : 0 / 60


    Dadurch reduziert sich die Steuererstattung um über 400€ gegenüber der Programmangabe.


    Wo liegt da der Haken?
    Auf meinen diesbezüglichen Einspruch sandte mir das Finanzamt die Berechnung mit eben dieser 5080€ als "Unterstützungsleistung" .
    Laut diesem Schreiben wurden die 60€ "Beiträge" durchaus anerkannt, warum dann die "0" in der Vergleichsübersicht?
    Gibt es eine unterschiedliche Rechenmethode zwischen "Unterhaltsaufwendungen" und "Andere außergewöhnliche Belastungen" ?


    Vorab schon mal vielen Dank für eine fachkundige Auskunft.


    Mit freundlichen Grüßen


    wb49

    • Offizieller Beitrag

    Laut diesem Schreiben wurden die 60€ "Beiträge" durchaus anerkannt, warum dann die "0" in der Vergleichsübersicht?

    < Sonderausgaben-Pauschbetrag Eheleute?


    Den Rest kann Dir ohne (noch) nähere Infos niemand beantworten. Abgesehen davon, dass es nur ein EStG gibt.

  • Moin !
    Das Thema muß ich noch mal aufgreifen.
    Sowohl ein Steuerberater als auch der zuständige Finanzbeamte erklärten die Berechnung der Finanzverwaltung für korrekt. Meine Angaben in den Dialogfeldern hatten sie an Hand von entsprechenden Bildschirmkopien (snapshot) überprüft und auch keine Fehler festgestellt. Die Angaben in den zusätzlich beigelegten Formularausdrucken passten ebenfalls. Wie das WISO-Programm zu einer merklich höheren Erstattung kommt, ist beiden nicht nachvollziehbar.
    Laut Aussage des Finanzbeamten gäbe es gerade bei Steuererklärungen mittels WISO-Programm gehäuft Abweichungen wie beschrieben.
    So werde ich meinen Einspruch wohl zurücknehmen müssen.
    mit besten Grüßen
    Wilfried

  • Moin,
    wende Dich doch bitte an den Support per Ticket und schildere dort den Sachverhalt und die Screenshots. Gebe ebenfalls das Statement des Steuerberaters und des FA wieder. Nur so kann ein evt. Programmfehler erkannt und behoben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Laut Aussage des Finanzbeamten gäbe es gerade bei Steuererklärungen mittels WISO-Programm gehäuft Abweichungen wie beschrieben.

    So, sagt er das... :whistling:
    Bis jetzt stimmte bei mir jeder Bescheid auf Heller und Pfennig mit den Berechnungen in WISO überein. Wenn es Abweichungen gab, dann waren diese nachvollziehbar (es wurde z.B. etwas nicht anerkannt).
    Sollten also die WISO-Programmen sich da dauernd verrechnen, so hätte man mit Sicherheit darüber schon etwas in den einschlägigen Foren und Zeitschriften gelesen. Deshalb stimme ich Mausko zu: kläre das zusammen mit der Hotline und gebe nichts auf pauschale Aussagen von Irgenjemanden.

  • Moin!
    Ich bins nochmal,tut mir leid, wenn ich hier nerve...
    Wie gesagt, hatte ich den "Naturalunterhalt" angegeben, d.h. 8004€ sind anzusetzen. Nun fiel mir auf, dass die geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wohl mit 950€ eingegeben sind. So erhöht sich der Maximalbetrag auf 8954€. Vom Finanzamt wurde in der Antwortberechnung auf meinen Einspruch hin nur die Basis 8004€ zu Grunde gelegt. Lösche ich zum Test einmal diese 950€, so errechnet das Programm fast exakt den Erstattungsbetrag der Finanzverwaltung.
    Kann es sein, dass dieser Betrag vom Finanzamt nicht anerkannt oder übersehen wurde?
    Seltsam...
    mit besten Grüßen
    Wilfried B.

    • Offizieller Beitrag

    Kann es sein, dass dieser Betrag vom Finanzamt nicht anerkannt oder übersehen wurde?


    Ja, das kann beides sein.
    Wenn er nicht anerkannt wurde, sollte er erläutert worden sein, wenn er übersehen wurde, hilft ein Einspruch.


    Sie können die Kosten nur zusätzlich zu den 8004 Euro ansetzen, wenn sie von IHNEN direkt gezahlt wurden.

  • Hallo Nutzer des WISO Steuer-Sparbuch,


    voller Entsetzen habe ich nun den elektronischen (ELSTER) Steuerbescheid heruntergeladen: 1857 Euro Differenz zwischen dem, was das Programm und Finanzamt berechnet haben.
    Wie kann das sein?
    Und wie kann ich nun gezielt überprüfen, wo im Programm angeblich zuviel (hier: Versicherungsbeiträge) angesetzt wurde?


    Ich hatte gehofft, das Programm führt mich automatisch zu den Stellen in der Steuererklärung, wo es Abweichungen im Steuerbescheid zu meinen Ungunsten gibt.


    Grüße

  • Hallo Wilfried,


    auch mir hatte das Programm eine Steuerrückzahlung von über 1200 Euro prognostiziert.
    Laut Steuerbescheid soll ich nun aber 600 Euro Steuern nachzahlen.
    Ich habe alle relevanten Eingaben im Programm überprüft und alle sind korrekt.
    Scheinbar ist diese Software zwar leicht zu bedienen, aber doch nicht so zuverlässig, wie alle glauben.


    Bin etwas enttäuscht.

  • Moin ...


    1) Wenn es ein + ( Plus ) für Dich ist, würde ich mich gar nicht aufregen ...
    2) Vergleiche doch schon mal den elektronischen Steuerbescheid mit der Berechnung im Programm ...
    3) Abwarten bis der Papierbescheid kommt, und dann ins Detail gehen ...


    Gruß Kuddel

  • Moin ...


    Das Programm ist nahezu zu 100 % zuverlässig.


    Meist handelt es sich um falsche, doppelte, nicht korrekte, falsch plazierte ... usw. ... Eingaben des Benutzers.


    Bei einer so großen Abweichung wie bei Dir treffen sicherlich einige Punkt davon zu !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt auch bei den elektronisch übermittelten Bescheiddaten so etwas wie "Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid", die genau so auch im demnächst ankommenden Papierbescheid auftauchen. Da sollte man mal einen Blick hineinwerfen, das kann im Einzelfall sehr aufschlussreich sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe alle relevanten Eingaben im Programm überprüft und alle sind korrekt.

    Wer sagt das? Es stimmt alles mit dem späteren Einkommensteuerbescheid überein? Kann ich so nicht glauben. Das Problem sitzt meistens woanders.

    • Offizieller Beitrag

    Meine bislang mit der Software erstellten Steuererklärungen sind ebenfalls korrekt, die Erstattungen/Zahlungen stimmen mit den Vorausberechnungen überein.


    Ich sag: das Programm funktioniert topp, es ist gut und richtig aufgebaut und nicht zu schwer zu bedienen. Aber ich bin auch schon lange kein Laie mehr und habe ein anderes Verständnis dafür, was somit gemeint sein könnte und wo noch ein Häkchen fehlen könnte usw.


    Meiner persönlichen Meinung nach ist das deutsche Steuersystem so unglaublich kompliziert, dass es kaum noch möglich ist, alle Sachverhalte so weit zu vereinfachen, dass man sie als Laie nur noch auszufüllen braucht OHNE die dazugehörenden Erläuterungen zu lesen.


    Daher mein Apell an alle Nutzer: machen Sie sich die Mühe, alle Erläuterungen abschließend zu lesen und folgen Sie den Hinweisen des Programms.
    Nehmen Sie sich genug Zeit und Prüfen Sie Ihre Steuererklärung vor Versand in Formularform (ist möglich!) sowie auch die Berechnung auf Schlüssigkeit, Doppelangaben usw.
    Die Steuererklärung, die man in 35 Minuten auf einem Bierdeckel erstellen kann, existiert nicht.
    Das ist kein Buhl Problem, sondern ein deutsches.

  • Das ist kein Buhl Problem, sondern ein deutsches.


    und das wird wohl so auch bleiben :pillepalle: Bei jeder Sprechblase der Politker "Bürokratieabbau" wird ein neues Monster erschaffen. Ich erinnere mich mit Graus an Elena und gerade ist ja Elstam dabei, neue Arbeit zu machen, ach ja nicht SEPA Lastschrift zu vergessen :dash:

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuererklärung, die man in 35 Minuten auf einem Bierdeckel erstellen kann, existiert nicht.
    Das ist kein Buhl Problem, sondern ein deutsches.

    Ich bin in allen Punkten absolut Deiner Meinung.
    Trotzdem haben auch die Softwarehersteller bzw. deren Marketingleute einen gewissen Anteil an diesem Irrglauben, denn oft liest sich die Werbung ja so, als wenn das alles kein Problem ist. Wäre es nur nicht unter den von Dir genannten Vorzeichen. Das sollte man deutlich machen. Allerings würde das ein Hersteller im Alleingang sicher auch nicht machen wollen, was verständlich ist. :S

    • Offizieller Beitrag

    Man stelle sich einmal vor, es gäbe keine Software zum Erstellen der Einkommensteuererklärung. Jeder würde verzweifelt zwischen Formularen und Gesetzbüchern schwimmen und ewig Zeit benötigen. ;)


    An "wb49" und "Mate Matic": Bitte ein Ticket unter https://kundencenter.buhl.de einreichen, gerne prüfen wir die Ursache der Differenzen für Sie.

  • Vielen Dank für eure Antworten auf meinen Beitrag. Der Tenor der Antworten lautet:


    "Meist handelt es sich um falsche, doppelte, nicht korrekte, falsch plazierte ... usw. ... Eingaben des Benutzers."


    Ich habe einen Screenshot des Vergleichsdokuments (Programm <-> Finanzamt) angehängt:



    Wo soll ich beispielsweise die 255,- Euro bei Außergewöhnliche Belastungen doppelt angegeben haben? Im Programm finde ich die nur einmal unter Krankenhauskosten.
    Außerdemhabe ich das Programm wie empfohlen Schritt für Schritt ausgeführt und meine Eingaben gemacht (UND NICHT IN 35 MINUTEN, SONDERN ÜBER MEHRERE TAGE!). Ich habe jedenfalls nichts aus eigener Initiative ins Programm eingegeben, wodurch eine Duplette hätte verursacht werden können.