Hallo, ich habe zwar viel zum Thema Zweitwohnsitz hier gelesen, aber konnte dadurch meine Frage leider nicht beantworten.
Folgender Sachverhalt.
Ich habe meine Hauptwohnt (65qm) mit meiner Freundin in Stadt A. Wir stehen beide im Mietvertrag. Meine Freundin arbeitet in Stadt A und ich arbeite seit Januar in Stadt B (250km entfernt). Für unter der Woche habe ich ein Zimmer (8qm) in einer WG angemietet. Logischerweise fahre ich jedes Wochenende mit dem Privatwagen nach Hause.
Problem: Ich habe keinen Zweitwohnsitz in Stadt B angemeldet, d.h. ich bin nur in Stadt A gemeldet. Kann ich trotzdem Fahrtkosten, Miete für WG in Stadt B, Telefonkosten etc. ansetzen, oder geht das nur, wenn man in beiden Städten gemeldet ist? Das ich nicht jeden Tag von Stadt A zu Stadt B zur Arbeit fahre, sollte ja jedem klar sein bei der Strecke.
Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes rückwirkend zu Januar ist wahrscheinlich nicht möglich, oder?
DANKE!