wo muss ich den Zuschuss zur KV bei Beamten angeben (Beihilfe)

  • Hallo,


    ich habe für die Erklärung 2012 die Fehlermeldung erhalten, dass die nachgewiesenen Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung aus der Lohnsteuerbescheinigung höher seien als die erfassten. Hier habe ich unsere Beiträge zur PKV eingetragen, auf der Lohnsteuerbescheinigung steht vermutlich der Beitrag zur Beihilfe. Muss ich den noch irgendwo eintragen, damit die Fehlermeldung verschwindet?
    Danke für Eure Antwort,
    otoplastik

  • Moin,
    die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung werden meines Kenntnisstandes nach nur bei der Erfassung der nichtselbständigen Arbeit unter "Lohnsteuerbescheinigung" und dort unter Ziffer 24b eingetragen.
    Die Beiträge für die PKV werden in der Rubrik Sonderausgaben so eingetragen, wie es auf der Bescheinigung der PKV, die Du ja sicher erhalten hast, angegeben ist.
    Zeile 31 die Beiträge, die der Basisabdeckung gelten
    Zeile 32 die Beiträge Pflegeversicherung
    Zeile 33 evt. Beitragserstattung
    Zeile 35 die Beträge, die über die Basisabdeckung hinausgehen


    Dort findest Du auch den Hinweis

    Zitat


    Zuschüsse aus der Lohnsteuerbescheinigung


    Die in der Lohnsteuerbescheinigung erfassten steuerfreien Arbeitgeber-Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden vom WISO Steuer-Sparbuch automatisch in die Berechnung übernommen und müssen hier nicht gesondert erfasst werden.

    • Offizieller Beitrag

    Der Programmhinweis wird der Beschreibung nach m.E. nur die Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung betreffen, wozu ich schon an anderer Stelle im Forum detailliert informiert habe. Der hat nun rein gar nichts mit der Beihilfe und auch nichts mit AG-Zuschüssen zu tun.


    Ohne Screen kann man aber, wie immer, nur vermuten.