Manche Steuerexperten halten den Begriff Gutschrift so wie er in WISO Mein Büro genutzt wird, seit Januar 2013 für nicht mehr zulässig.
ZITAT:
Die sog. kaufmännischen Gutschriften, die üblicherweise zur Rechnungskorrektur, bei Rücklieferungen oder Mängelnachlässen
ausgestellt werden, dürfen künftig nicht mehr als „Gutschrift“, sondern müssen z. B. als „Storno-Rechnung“ oder „Korrekturbeleg“ bezeichnet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dieses Dokument als Rechnung angesehen wird, mit der Folge, dass der Empfänger die Umsatzsteuer nach § 14c UStG schulden würde.
Begründet wird das mit der Neuerung der Definition:
Neue Pflichtangabe bei folgenden Gutschriftsrechnungen
- Handelsvertreterabrechnungen
- Vermittlerabrechnungen
- Agenturabrechnungen
- Verkäuferabrechnungen
- Provisionsabrechnungen
Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, wenn der Leistungsempfänger (Kunde) über eine empfangene Lieferung oder Leistung abrechnet und dies vorher zwischen den Parteien entsprechend vereinbart wurde(§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG).
Der Kunde übernimmt insofern die Aufgabe der Rechnungsstellung, die üblicherweise vom Dienstleister bzw. Lieferanten übernommen wird.
Demnach sollte man als User das Layout der Vorlage Gutschrift umbenennen in "Storno-Rechnung“ oder „Korrekturbeleg"