Welche der beiden Eingabemasken für § 3 Nr. 26a EStG?

  • Es geht um WISO steuer 2013 welches ich im App Store (Apple) erworben habe. Ich möchte folgendes eingeben:

    • ein Gehalt
    • eine sonstige selbständige Tätigkeit
    • eine Vorstandstätigkeit gemäß § 3 Nr. 26a EStG (welche nichts mit den beiden anderen Tätigkeiten zutun hat)

    Hierbei haben sich mir folgende Fragen ergeben:

    • Wieso ist im erklärenden Text bei „Laufende Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit“ von den Einkünften des „1. Betriebes“ die Rede? Meint „Betrieb“ hier Gewerbe oder etwas anderes?
    • Wieso gibt es zwei Eingabemasken für Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26a EStG? Einmal unter Löhne ... → Sonstige Angaben zum Arbeitslohn → Gesamteinnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit (§ 3 Nr. 26a EStG) und einmal unter Betriebe, Praxen und anderen Unternehmen → Feiberufliche und selbständige Abeit → Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26a EStG? In welchem von beiden muss ich meine Vorstandstätigkeit für einen gemeinnützigen Verein eintragen?

    Mit freundlichen Grüßen :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo foo,


    bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen. Üblicherweise werden offene Anfragen, die noch nicht von einem anderen Benutzer oder einem unabhängigen Moderator dieses Forums beantwortet wurden schneller durch den technischen Support beantwortet. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt in der von Ihnen vorgegebenen Reihenfolge.


    • Hier liegt offenbar eine Unstimmigkeit in einer Variable des Hilfetextes vor. Selbstverständlich ist anstatt des ersten Betriebes die von Ihnen gewählte sonstige selbständige Tätigkeit gemeint. Ich habe diesen Sachverhalt zur Korrektur an die Kollegen der Entwicklungsabteilung weitergeleitet.
    • Die unterschiedlichen Erfassungsbereiche der Aufwandsentschädigungen ist den entsprechenden Möglichkeiten geschuldet, aus denen diese zufließen können. Da Sie eingangs mitteilten, dass die erhaltenen Aufwandsentschädigungen nicht mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu tun haben, handelt es sich demnach um eine nebenberufliche Tätigkeit.


      Diese Auskunft erfolgt unter der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. Haben Sie bitte Verständnis, dass keinerlei Haftung für die Richtigkeit dieser Auskunft gegeben werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Marsch
    (Support Steuer-Software)