Umsatzsteuernachvergütung buchen

  • Hallo Zusammen,


    leider habe ich in der Suche nichts gefunden.
    Durch die knappe Umstellung von Kleinunternehmer auf umsatzsteuerpflichtig konnte mir die Umsatzsteuer meiner Provisionsgutschrift für den August erst jetzt nachträglich gezahlt werden. Nun habe ich diese 2x versucht zu buchen ( Konten: 1776 & 1778 ) bekomme den Betrag in beiden Varianten aber nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung angezeigt.


    Kann jemand helfen?


    1000 Dank

    • Offizieller Beitrag

    Das ist blöd.


    Tipp zur Abhilfe: lassen sie die Buchung bestehen und erfassen Sie den Betrag in der Voranmeldung zusätzlich "von Hand" - also korrigieren den Betrag in dem entsprechenden Feld der Voranmeldung um den nicht aufgeführten Betrag.

  • Das ist blöd.


    Tipp zur Abhilfe: lassen sie die Buchung bestehen und erfassen Sie den Betrag in der Voranmeldung zusätzlich "von Hand" - also korrigieren den Betrag in dem entsprechenden Feld der Voranmeldung um den nicht aufgeführten Betrag.

    ok...manchmal ist eben noch die gute alte Handarbeit nötig :) DANKE :) aber ich habe es korrekt verbucht, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie she ich das anders oder ich verstehe das Problem falsch.


    Du bist doch 4/3er, sprich Einnahmenüberschussrechnung und umsatzsteuerlich wahrscheinlich Istversteuerer.


    Du hattest bei UST-Pflicht im Zeitpunkt der Vereinnahmung des ersten Betrages eine Betriebseinnahme zu erfassen, bei der Du ggf. die Umsatzsteuer herauszurechnen hattest. Und Du hast bei der jetzigen Nachzahlung ebenso zu verfahren. Da gibt es doch gar kein Problem. Welche Rechnungen/Gutschriften dafür vorliegen spielt doch gar keine Rolle. Die interessieren doch allenfalls den Leistungsempfänger im Hinblick auf dessen Vorsteuerabzug. Du hast Deine Erlöse zu versteuern und fertig. Im Zweifel sind für vorherige Voranmeldungszeiträume berichtigte Voranmeldungen abzugeben.

  • Irgendwie she ich das anders oder ich verstehe das Problem falsch.


    Du bist doch 4/3er, sprich Einnahmenüberschussrechnung und umsatzsteuerlich wahrscheinlich Istversteuerer.


    Du hattest bei UST-Pflicht im Zeitpunkt der Vereinnahmung des ersten Betrages eine Betriebseinnahme zu erfassen, bei der Du ggf. die Umsatzsteuer herauszurechnen hattest. Und Du hast bei der jetzigen Nachzahlung ebenso zu verfahren. Da gibt es doch gar kein Problem. Welche Rechnungen/Gutschriften dafür vorliegen spielt doch gar keine Rolle. Die interessieren doch allenfalls den Leistungsempfänger im Hinblick auf dessen Vorsteuerabzug. Du hast Deine Erlöse zu versteuern und fertig. Im Zweifel sind für vorherige Voranmeldungszeiträume berichtigte Voranmeldungen abzugeben.

    Also, Problem war, dass ich zum Zeitpunkt der Vereinnahmung noch nicht umsatzsteuerpflichtig war, weil das FA zu lange für die Bescheinigung gebraucht hat. Mein Kunde hat also netto überwiesen. Ich habe dann die FA Bescheinigung nach Erhalt nachgereicht und nun hat mir der Kunde die Ust für die damalige Vereinnahmung einzeln nachgezahlt. Vereinnahmung war im Juli, UST habe ich erst jetzt erhalten. Und hier war mir eben der Buchungssatz nicht klar und als ich so gebucht habe, wie eingangs erläutert, tauchte das Ganze nicht in der Voranmeldung auf.

    • Offizieller Beitrag

    Die Bescheinigung des FA, dass Du unternemerisch geführt wirst, hat doch nichts mit der USt-Pflicht und der termingerechten Versteuerung zu tun.


    Du bist von Beginn Deiner Tätigkeit an bzw. bei ganzjähriger Tätigkeit ab dem 01.01. ust-pflichtig und musst entsprechende Erlöse versteuern. Ggf. ist eben die USt aus dem vereinnahmten Betrag herauszurechnen.


    M.E. musst Du komplett neu erfassen mit USt-Pflicht. ggf. dann eben berichtigte USt-VAs abzugeben.


    Wenn ich das in Zusammenhang mit Deinen anderen Fragen so sehe, kann ich Dir eigentlich nur raten, mal die Hilfe eines Profis ins Auge zu fassen.