Verständnisfrage zur Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuer

  • Hallo,


    ich bin Freiberufler (IT) und muss meine Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung machen.
    Ich habe meine Einnahmen und Ausgaben sowie die jeweilige Umsatzsteuer angegeben sofern sie nicht bereits vom Programm errechnet wird. Bis jetzt habe ich schon relativ viel eingeben und als Nachzahlung steht bei mir eine Summe X.
    Jetzt zu meiner Frage: In der Einkommenssteuererklärung wird die Umsatzsteuer die ich vereinnahmt habe ja mit eingerechnet. Bezieht sich der Nachzahlungsbetrag jetzt tatsächlich nur auf das Einkommen oder ist das der Gesamtbetrag den ich noch an das Finanzamt abführen muss ? Wenn ich die Umsatzsteuererklärung mache kommt ja auch nochmal ein Betrag zusammen (Vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuerbeträge). Beider taucht auch in der Einkommenssteuererklärung auf.
    Ich bin etwas verwirrt und bitte um Aufklärung.


    Grüsse!

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dich einmal mit den Grundsätzen der Einnahmenüberschussrechnung i.S. § 4 Absatz 3 EStG sowie den Regelungen des § 11 EStG auseinandersetzen, bevor Du Dich an das Wagnis der selbständigen Erfüllung der Steuererklärungspflichten wagst.

  • Diese Antwort bringt mir leider relativ wenig.
    Ich habe bis dato meine Steuererklärung immer anhand einer Einnahmenüberschussrechnung und AfA Tabellen etc. gemacht und diese dann mit Hilfe eines befreundeten Steuerberaters direkt im Elster Formular eingegeben. Da ich das nun zum ersten Mal alleine ohne meinen Bekannten und mit Wiso Steuer machen will (dafür sollte das Programm ja da sein oder ?) offenbart sich mir nur die Frage, was Wiso da genau berechnet ?

    • Offizieller Beitrag

    Leider aber hat miwe Recht: Sie müssen sich mit dem Wesen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung vertraut machen und ein bisschen Grundsatzwissen aneignen, um einen betrieblichen Jahresabschluss zu erstellen.


    Grundsätzlich ist ALLES, was Sie vereinnahmen (auch die Umsatzsteuer) eine steuerpflichtige Einnahme und jede Betriebsausgabe davon entsprechend abzusetzen.


    Im Hinblick auf Ihre Frage heißt das:


    EINKOMMENSTEUERLICH:
    Die Umsatzsteuer stellt eine Einnahme dar.
    Die Umsatzsteuervorauszahlungen stellen Ausgaben dar. Die müssen Sie auch entsprechend buchen und zwar gemäß Abflusszeitpunkt im jeweiligen Jahr des Abflusses. Damit ist mindestens der Dezember 2011 und ggf auch der November (Dauerfristverlängerung) in 2012 eine Ausgabe. Dafür ist der Dezember 2012 sicher erst in 2013 gezahlt usw...
    Das gilt auch für alle anderen Einnahmen und Ausgaben.


    UMSATZSTEUERLICH:
    Die Umsatzsteuer ist gemäß der beantragten Sachverhalten nach den vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten zu erklären, das UmsatzsteuervorauszahlungsSOLL ist das, was FÜR die Monate 1-12 als Vorauszahlungssoll ermittelt wurde, unabhängig davon, wann es gezahlt wurde.


    Hat keiner gesagt, Steuer sei einfach.

  • Vielen Dank. Diese Antwort bringt mir schon etwas mehr. Wenn ich das jetzt "philosophisch" korrekt interpretiere, heißt das schlussendlich, das das was Wiso in der Einkommenssteuererklärung als Nachzahlung errechnet, tatsächlich nur die Einkommenssteuer ist. Alles was in der Umsatzsteuererklärung aufgeführt ist, wird komplett unabhängig entrichtet.