Hallo zusammen,
fange gerade mit meiner EST Erklärung 2012 an und werde vermutlich die nä. Tage häufiger hier sein :).
Frage zu Kapitalerträgen: Wir (verheiratet) haben Kapitalerträge von rd 1900 EUR an verschiedenen Instituten. Die Freistellungsaufträge bei den Banken waren so ausgelegt, dass die 1602 EUR fast perfekt ausgeschöpft wurden (bis auf 5 EUR ). Es gelten keine Sonderfälle wie Erträge an ausl. Instituten etc.
Da für die über 1602 EUR hinausgehenden rd 300 EUR die Abgeltungssteuer eingehalten wurde, kann ich mir doch sämtlich Arbeit sparen, die Kaptialerträge abzutippen, oder???
Danke für kurze Info.
Gruß,
Lille-bror