Guten Tag,
in 2012 habe ich mich beruflich verändert u. verbessert und in dem Zuge Aus- und Einstände gefeiert. Insgesamt rd 1500 EUR mit entspr. Belegen. Im Netz steht, dass nach einem Urteil aus 2008 (http://treffer.nwb.de/content/…308/Content/000308030.asp) diese Kosten als WeKo abzugsfähig sind. Das werde ich also in jedem Fall machen und "versuchen" (so ganz kann ich das nämlich noch nicht gleuben ;).
Nun die Frage: Kann es irgendeinen Nachteil für die Mitarbeiter und Kollegen geben, wenn es sich bspw. um Kosten iHv 30-40 EUR pro Person handelt? D.h. kann man von mir verlangen, die entspr. Namen zu benennen (was grds. kein Problem ist) so dass die womöglich einen geldwerten Vorteil o.ä. angeben müssten (was ich natürlich nicht möchte).
Gruß,
Lille-Bror
PS: Ups, merke garde, dass ich das vermutlich besser Im Forum unter "Steuern" gepostet hätte. Vllt kann es ein Mod verschieben?! Sorry.