Rechnungsstellung an Unternehmer im EU-Ausland

  • Ich kämpfe seit einer Woche mit dem Problem, dass m.E. bei netto-Rechnungsstellung an einen Unternehmer im EU-Ausland der falsche Satz auf der Rechnung steht.


    Es handelt sich um einen Domain-Verkauf (=sonstige Leistung), der letzten Monat in Rechnung gestellt, aber noch nicht bezahlt ist. Als Erlöskonto wähle ich:
    8036 "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet offen".


    Dadurch taucht dieser folgerichtig (trotz IST-Versteuerung) in der USt-VA vom Vormonat in Zeile 41 [ hiermit meinst Du Kennziffer 21] auf, was m.E. die richtige Zeile für diese Art Umsatz ist.


    Auf der entsprechenden Rechnung wird mir allerdings der Satz "Hierbei handelt es sich um eine im Inland nicht steuerbare Leistung. Die Steuerschuldnerschaft geht gemäß §13b (5) UStG auf den Leistungsempfänger über." eingebaut;


    den ich eher mit dem Erlöskonto:
    8037 "Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet offen" bzw der Zeile 40 in der USt-VA verbinde.


    Ist dieser Satz auf der Rechnung denn korrekt?



    Meine Einstellungen:


    SKR03
    IST-Versteuerung
    UID im Kundenstamm eingetragen
    Standardkonto Erlöse ohne MwSt: 8036
    "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der
    Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet offen"

    2 Mal editiert, zuletzt von SAMM () aus folgendem Grund: Bearbeitung: Absatzpassagen eingebaut und auf Kennziffer hingewiesen

    • Offizieller Beitrag

    Auf der entsprechenden Rechnung wird mir allerdings der Satz "Hierbei handelt es sich um eine im Inland nicht steuerbare Leistung. Die Steuerschuldnerschaft geht gemäß §13b (5) UStG auf den Leistungsempfänger über." eingebaut;

    Gut beobachtet.
    Seit 1.7.2013 ist der Wortlaut vorgeschrieben "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
    Wird über Lieferungen oder Leistungen abgerechnet, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, muss ab sofort zwingend der genaue Wortlaut „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung ausgewiesen sein. Die Ergänzungen wie z.B.

    • die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über,
    • Leistungsempfänger ist Steuerschuldner

    sind nicht mehr zulässig!
    Die jedermann geläufige Ergänzung „reverse charge“ kann zusätzlich verwendet werden. Hintergrund für diese Neuregelung ist die Änderung des § 14a Absatz 5 UStG ab dem 30.06.2013 .


    Mit dem nächsten Update am ..??..?? in WISO Mein Büro wird der Text folgendermassen geändert:


    "Hierbei handelt es sich um eine im Inland nicht steuerbare sonstige Leistung. Es liegt eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vor."


    Beachte die Aktualitäts-Garantie von BUHL:

    Siehe hier Damit ist man als Laie immer auf der sicheren Seite. Cool

  • Vielen Dank, SAMM.


    Die von Dir angesprochene Problematik ist eine umfassendere als meine, da das fehlende Update quasi alle Hinweise auf die Umkehr der Steuerschuld betrifft.
    Da dieses Update noch nicht angekuendigt ist, bleibt mir im Moment aber nichts anderes übrig, als mich mit meinem speziellen Problem zu beschäftigen. Nochmal zur Verdeutlichung:



    Erlöskonto 8036 "Erlöse aus im
    anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die
    Umsatzst. schuldet offen"



    führt zu Satz auf RG: "Hierbei
    handelt es sich um eine im Inland nicht steuerbare Leistung. Die
    Steuerschuldnerschaft geht gemäß §13b (5) UStG auf den Leistungsempfänger
    über."




    In diesem meinem Fall ist offensichtlich, dass etwas nicht stimmt. Verkauft wird eine sonstige Leistung (Rechte an einer Domain) nach Frankreich. Somit Erlöskonto 8036.
    Auf der Rechnung steht allerdings trotz Auswahl dieses Satzes "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet offen" auf der Rechnung dann der Satz mit Paragraph 13b Absatz 5, dh. es handelt sich um eine Bauleistung.


    Ich habe auch schon per Fernsteuerung die Hotline das Problem nachvollziehen lassen. Der MA meinte aber nur, die Sätze seien ganz sicher korrekt programmiert. Das KANN aber nicht stimmen. Oder stehe ich komplett auf dem Schlauch hier??

    Einmal editiert, zuletzt von SAMM () aus folgendem Grund: LEERZEILE

    • Offizieller Beitrag

    Gehe auf den Kontenplan bearbeiten, dann siehst du die Zuordnungen. Diese sind unten detailliert aufgeführt und dürften stimmen. Daraus siehst du dass nicht die Bauleistungs-Position Kennziffer in der UVA 60 angefahren wird, sondern Ziffer 21.
    Demnach ist lediglich der Satz falsch formuliert.
    Zu deiner Problematik ist kein update notwendig.


    Nr. 9. Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt. schuldet offen


    8036 UVA 21 Kennziffer
    8336 UVA 21 Kennziffer
    Leistungen Kennziffer 21 betreffen B2B Leistungen an Unternehmer in EU § 3a Abs 2 UStG


    Nr. 10. Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt. nach 13b USrG schuldet
    8037 UVA 60 Kennziffer
    8337 UVA 60 Kennziffer
    Leistungen Kennziffer 60 betreffen Leistungen innnerhalb Deutschlands an
    Unternehmer Baugewerbe, Schrottmetallhandel, Reinigungsgewerbe §13b UStG

  • Demnach ist lediglich der Satz falsch formuliert.

    Ja genau das ist mein Problem. Den jeweils dem Erlöskonto zugeordneten Satz auf der Rechnung kann ich aber nicht im Kontenplan ändern, oder?
    Wo ändere ich die Einstellung, damit künftig der korrekte Satz auf der Rechnung steht? Ich will nicht bei jeder neuen Rechnung mit Textbausteinen o.ä. rumhantieren.


    Danke für Deine Hilfe!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wird über Lieferungen oder Leistungen abgerechnet, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, muss ab sofort zwingend der genaue Wortlaut „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung ausgewiesen sein. Die Ergänzungen wie z.B.


    • die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über,
    • Leistungsempfänger ist Steuerschuldner

    sind nicht mehr zulässig


    M. E. unnötige Panikmache!


    In der steuerberaterlichen Praxis hält man es für unwahrscheinlich, dass die oben genannten Beispiele aufgegriffen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Wo ändere ich die Einstellung, damit künftig der korrekte Satz auf der Rechnung steht? Ich will nicht bei jeder neuen Rechnung mit Textbausteinen o.ä. rumhantieren.


    > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten DEIN Konto auswählen > F6 Konto... > F10 Kontendetails bearbeiten > Text auf Rechnung

  • Ok, jetzt passt alles, ich hatte mich zunaechst nicht getraut, ueber den Sicherheitshinweis hinwegzuklicken.


    Grundsaetzlich: Wenn ich mich also nicht irre, ist die Voreinstellung der Software an dieser Stelle fehlerhaft. Ich empfinde demnach es als unverschaemt, dass ein blutiger Anfaenger wie ich, der das Programm vor 2 Tagen gekauft hat, zugemutet wird, eine Einstellung in solchen Untiefen mit Sicherheitshinweis zu aendern, um eine simple Rechnungsstellung ins Ausland finanzamtkonform zu bewerkstelligen. Ich zahle 90 EUR um einen mir nach 1 Tag Nutzung als offensichtlich aufgefallenen Bug selbst reporten und beheben zu muessen...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    der Sachverhalt ist laut unseren Entwicklern mit der Version 13.00.10.100 behoben. Ich kann ihn auch bei mir nicht mehr nachstellen. Falls ein Nutzer hier dennoch weiterhin den alten Texten auf seinen Rechnungen findet, kann er sich gerne auch direkt bei unseren Kollegen vom Support melden (https://www.buhl.de/support.html).


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel